Rundfunkbeitrag: Meldedaten werden bundesweit abgeglichen
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 18:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNovember) einen bundesweiten Meldeabgleich. Dabei werden ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit den vorhandenen Daten des Beitragsservice abgeglichen.
Ziel ist es, Wohnungen zu ermitteln, für die bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wie der Beitragsservice in Köln mitteilte. Es ist bereits der vierte bundesweite Meldedatenabgleich nach 2013, 2018 und 2022.
Menschen, die keiner bereits angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, sollen ab Mitte Dezember angeschrieben werden. Sie werden aufgefordert, Angaben zu ihrer Wohnung zu machen. Wird für diese bereits Rundfunkbeitrag gezahlt, genügt die Angabe der entsprechenden Beitragsnummer. Wer nicht auf das Schreiben reagiert, wird vom Beitragsservice automatisch angemeldet und zur Zahlung aufgefordert.
Die Einwohnermeldeämter übermitteln die Daten bis zum 8. Dezember. Dazu gehören unter anderem Name, Geburtsdatum sowie die aktuelle und frühere Anschrift. Der Versand der Schreiben soll voraussichtlich am 14. Dezember beginnen und innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Über eine mögliche Erhöhung wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestritten. ARD und ZDF haben dort Beschwerde eingelegt, weil die Bundesländer eine empfohlene Anhebung um 58 Cent bislang nicht umgesetzt haben. Eine Entscheidung steht noch aus.
