Juicy, Fields-Skandal

Juicy Fields-Skandal: Die zypriotische iSX-Bank gerÀt in das Fadenkreuz deutscher Anleger. Erste Zivilklage eingereicht. Vorwurf der GeldwÀsche erhoben.

03.09.2025 - 11:55:43

SCHIRP & PARTNER RechtsanwÀlte mbB

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER RechtsanwÀlte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz


03.09.2025 / 11:55 CET/CEST
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  Seit dem Juicy Fields-Betrugsskandal, bei dem viele deutsche Anleger in nichtexistierende Cannabisfelder investiert haben, sind bereits drei Jahre vergangen. Etwa 186.000 Investoren haben einen Schaden in einer Gesamthöhe von ca. 645 Mio. EURO erlitten. Es handelt sich um den grĂ¶ĂŸten Cannabis-Skandal der Geschichte. Die beiden Gesellschaften der BetrĂŒger befinden sich in der Insolvenz, und die HintermĂ€nner sind schwer zu fassen.  Es gibt aber einen Tatbeteiligten, der noch im Markt aktiv ist: Dies ist die iSX Financial EU PLC mit Sitz auf Zypern. Diese zypriotische Bank hat fĂŒr Juicy Fields ihre Konten zur Zahlungsabwicklung zur VerfĂŒgung gestellt. Die iSX-Bank ist auf Grundlage einer EU-Zulassung europaweit tĂ€tig. Im Gegenzug muss sie auch alle EU-Regeln befolgen, insbesondere die strengen Regeln zur GeldwĂ€sche-PrĂ€vention.    Die iSX-Bank muss sich nun einer ÜberprĂŒfung durch die Gerichte stellen. Die deutschen KlĂ€ger – Privatpersonen, die mit Juicy Fields-Investments erhebliche Gelder verloren haben – klagen bei ihrem deutschen Heimatgericht gegen die iSX-Bank. Der Vorwurf: Beihilfe zum Juicy Fields-Schneeballsystem, vor allem aber GeldwĂ€sche. Denn nach den Informationen, die den KlĂ€gern vorliegen, hat die iSX-Bank ihre europarechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten. In die PrĂŒfung eingeschaltet ist auch die Zentralbank in Zypern, die als Aufsichtsbehörde fungiert. Daneben prĂŒft die EBA (European Banking Authority), die nach europĂ€ischen Regelungen zur Aufsicht ermĂ€chtigt ist. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte mehrere hundert GeschĂ€digte vertritt: „Die iSX-Bank muss sich entscheiden, was sie will. Wenn sie als EU-Bank am Zahlungsverkehr in der EU teilnehmen will, muss sie sich auch an die hiesigen Regeln halten. Dazu gehören auch die GeldwĂ€sche-Regeln. Wer dagegen verstĂ¶ĂŸt, muss Schadensersatz zahlen. Wir gehen sehr zuversichtlich in das Verfahren hinein, denn „den Mutigen gehört die Welt“, auch wenn diese AblĂ€ufe fĂŒr alle Beteiligten Neuland darstellen.“ FĂŒr weitere AuskĂŒnfte steht zur VerfĂŒgung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: [email protected], URL: www.schirp.com     


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