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Photon Energy N.V-Anleihe 21/ 27 (ISIN: DE000A3KWKY4): AnleiheglĂ€ubiger sollten ihre Interessen jetzt bĂŒndeln

05.05.2026 - 11:20:53 | dgap.de

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EQS-Media / 05.05.2026 / 11:20 CET/CEST
Die wirtschaftliche Lage der Photon Energy N.V. spitzt sich nach mehreren Unternehmensmitteilungen weiter zu. Betroffen ist insbesondere die 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 mit der ISIN DE000A3KWKY4 / WKN A3KWKY. Die Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB ruft AnleiheglĂ€ubiger daher dazu auf, ihre Interessen frĂŒhzeitig zu bĂŒndeln und sich auf mögliche anleihebezogene Maßnahmen vorzubereiten.

Nach einer am 23. Februar 2026 in Warschau und Prag veröffentlichten Pflichtmitteilung hat der Vorstand von Photon Energy N.V. beschlossen, die an diesem Tag fĂ€llige vierteljĂ€hrliche Kuponzahlung in Höhe von 1.282.450 Euro zu verschieben. Zur BegrĂŒndung verwies die Gesellschaft auf die Sicherung der LiquiditĂ€t vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Streit mit dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE. Nach Angaben von Photon Energy soll PSE beabsichtigen, am 2. MĂ€rz 2026 fĂ€llige Einnahmen einseitig mit einem streitigen Betrag wegen angeblicher Überschreitung von Emissionsgrenzwerten von KapazitĂ€tsmarkteinheiten im Jahr 2024 zu verrechnen.

Der Vorstand erklĂ€rte, an einer rechtlichen Lösung des Problems sowie an der Sicherstellung ausreichender LiquiditĂ€t zu arbeiten, um die Zinszahlungsverpflichtungen gegenĂŒber den AnleiheglĂ€ubigern schnellstmöglich erfĂŒllen zu können. Bemerkenswert ist aus Sicht der Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB, dass die Photon Energy-Anleihe 2021/2027 zwar öffentlich in Deutschland platziert wurde, die entsprechende Mitteilung jedoch zunĂ€chst nicht in Deutschland veröffentlicht worden sein soll.

Weitere Unsicherheit entstand durch eine am 24. April 2026 in Polen veröffentlichte Mitteilung der Gesellschaft. Darin teilte Photon Energy N.V. mit, dass die Veröffentlichung des geprĂŒften Jahresabschlusses fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 vom 30. April 2026 auf den 31. Juli 2026 verschoben werde. Zur BegrĂŒndung verwies die Gesellschaft auf mehrere komplexe und gleichzeitig eingetretene Entwicklungen, die den Jahresabschluss und die AbschlussprĂŒfung erheblich beeintrĂ€chtigt hĂ€tten. Die Gesellschaft erklĂ€rte zudem, sie arbeite eng mit ihren WirtschaftsprĂŒfern zusammen, um die PrĂŒfung abzuschließen und den Jahresabschluss fertigzustellen.

Nach Unternehmensangaben kann der geprĂŒfte Jahresabschluss damit nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des GeschĂ€ftsjahres veröffentlicht werden, wie dies nach Artikel 2:101 des niederlĂ€ndischen BĂŒrgerlichen Gesetzbuches und Artikel 5:25c des niederlĂ€ndischen Finanzaufsichtsgesetzes vorgesehen ist. Photon Energy N.V. teilte weiter mit, die niederlĂ€ndische Finanzaufsichtsbehörde AFM ĂŒber die Verschiebung informiert zu haben und geeignete Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Verzögerung zu ergreifen. Auch diese Mitteilung soll in Deutschland erst am 27. April 2026 veröffentlicht worden sein.

Nach Darstellung der Gesellschaft befindet sich Photon Energy N.V. gemeinsam mit Tochtergesellschaften in einer umfassenden internen Restrukturierung. Deren Umfang hĂ€nge von externen Faktoren ab, deren PrĂŒfung zusĂ€tzlichen Zeitaufwand erfordere. Bereits veröffentlichte vorlĂ€ufige und ungeprĂŒfte Konzernzahlen fĂŒr das vierte Quartal 2025 sowie das GeschĂ€ftsjahr 2025 sollen nach Unternehmensangaben bei wesentlichen Änderungen unverzĂŒglich aktualisiert werden.

Aus Sicht der Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB ist die aktuelle Entwicklung fĂŒr AnleiheglĂ€ubiger besonders ernst zu nehmen. Photon Energy N.V. hatte bereits im August 2023 schwache Zahlen fĂŒr das erste Halbjahr 2023 gemeldet und die Prognose fĂŒr das Gesamtjahr 2023 deutlich reduziert. Nach EinschĂ€tzung der Kanzlei wurden operative Restrukturierungsmaßnahmen bislang nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt. Hinzu kommt, dass sich die Interessen des Managements und einzelner GroßaktionĂ€re nicht zwingend mit den Interessen der AnleiheglĂ€ubiger decken mĂŒssen.

Die Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB steht bereits seit Juni vergangenen Jahres mit mehreren grĂ¶ĂŸeren AnleiheglĂ€ubigern der 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 im Austausch, um mögliche Maßnahmen zum Schutz der AnleiheglĂ€ubiger vorzubereiten. Vor dem Hintergrund der jĂŒngsten Entwicklungen hĂ€lt die Kanzlei ein zeitnahes und koordiniertes Vorgehen nun fĂŒr dringend geboten.

Nach am Markt kursierenden Informationen soll auch die Investmentgesellschaft Robus AktivitĂ€ten im Zusammenhang mit Photon Energy prĂŒfen. Dabei soll nach diesen Informationen auch die UnterstĂŒtzung eines Gemeinsamen Vertreters der AnleiheglĂ€ubiger im Raum stehen. Aus Sicht der Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB bedĂŒrfen solche AktivitĂ€ten einer sorgfĂ€ltigen PrĂŒfung im Interesse aller AnleiheglĂ€ubiger.

„AnleiheglĂ€ubiger sollten jetzt nicht abwarten, sondern ihre Interessen bĂŒndeln. Entscheidend ist, dass ein möglicher Gemeinsamer Vertreter unabhĂ€ngig und ausschließlich im Interesse der Gesamtheit der AnleiheglĂ€ubiger handelt“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp.

Die nĂ€chste Zinszahlung der Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 ist bereits fĂŒr den 23. Mai 2026 vorgesehen. Die Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB ruft betroffene Investoren daher auf, sich kurzfristig zu melden und die Kanzlei bei einer möglichen Wahl zum Gemeinsamen Vertreter der AnleiheglĂ€ubiger zu unterstĂŒtzen.

Über Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB
Die Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwĂ€lte PartG mbB wurde 1994 gegrĂŒndet und ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Bei Anleiherestrukturierungen hat die Kanzlei wiederholt das Amt des Gemeinsamen Vertreters ĂŒbernommen, unter anderem in den Verfahren Infinus und RenĂ© Lezard. Zudem verfĂŒgt die Kanzlei ĂŒber Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Restrukturierungsszenarien, bei denen Anlegerinteressen aus ihrer Sicht nicht ausreichend berĂŒcksichtigt wurden.

Auch im Bereich kapitalmarktrechtlicher Massenverfahren ist die Kanzlei tÀtig. Aktuell betreut sie mehr als tausend eigene Mandanten im Zusammenhang mit Wirecard/EY. Zudem vertritt die Kanzlei den gerichtlich bestellten MusterklÀger im anhÀngigen KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht und trÀgt damit Verantwortung in einem Verfahren mit mehr als 50.000 aktiven Prozessparteien.

Kontakt
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp
Schirp Schmidt-Morsbach RechtsanwÀlte PartG mbB
Kantstraße 149
10623 Berlin
Tel.: +49 179 5320213
E-Mail:  schirp@schirp.com
Web:  www.schirp.com

Besprochene Wertpapiere
Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027
ISIN: DE000A3KWKY4
WKN: A3KWKY
Photon Energy N.V.-Aktie
ISIN: NL0010391108
WKN: A1T9KW

 


Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER RechtsanwÀlte mbB
Schlagwort(e): Finanzen

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