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Übernahmeangebot von Persistent für Nagarro erfolgreich

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 15:00 Uhr | dgap, AD HOC NEWS

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Galaxy Germany Holding SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot


22.09.2026 / 15:00 CET/CEST
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Weitere Annahmefrist läuft vom 23. September 2026 bis zum 6. Oktober 2026 Persistent hat sich bis zum Ende der Annahmefrist insgesamt 83,25% des ausstehenden Grundkapitals von Nagarro gesichert Die zweiwöchige weitere Annahmefrist beginnt am 23. September 2026: Nagarro-Aktionäre haben bis zum 6. Oktober 2026 Zeit, ihre Aktien anzudienen und EUR 81,00 je Nagarro-Aktie in bar zu erhalten Persistent beabsichtigt, so bald wie praktisch und rechtlich möglich ein Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse herbeizuführen; der Vollzug der Transaktion wird bis Ende Q1 2027 erwartet Alle Einzelheiten sowie die Angebotsunterlage sind unter www.galaxy-offer.com verfügbar 22. September 2026 München, Deutschland und Pune, Indien Pressemitteilung Die Galaxy Germany Holding SE (die „Bieterin"), eine hundertprozentige direkte Tochtergesellschaft der Persistent Systems Limited (zusammen „Persistent"), hat heute die vorläufigen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien der Nagarro SE („Nagarro") (das „Angebot") bekannt gegeben. Die Annahmefrist ist am 17. September 2026 um Mitternacht (MESZ) abgelaufen. Während der Annahmefrist wurden 7.568.145 Nagarro-Aktien in das Angebot eingeliefert. Dies entspricht rund 61,15%1 des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von Nagarro. Darüber hinaus hat sich Persistent bereits im Rahmen eines Aktienkaufvertrags mit der Lantano Beteiligungen GmbH („Lantano“) einen Anteil von rund 22,10%1 an Nagarro gesichert. Zusammen entsprechen die angedienten Aktien und der von Lantano gesicherte Anteil rund 83,25%1 des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von Nagarro. Die für den Vollzug des Angebots erforderliche Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie wurde damit überschritten. Nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Nagarro-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, das Angebot weiterhin zu derselben Barzahlung von EUR 81,00 je Aktie annehmen, indem sie ihre Aktien innerhalb der weiteren Annahmefrist andienen. Diese beginnt am 23. September 2026 und endet am 6. Oktober 2026 um Mitternacht (MESZ). Persistent wird die endgültige Anzahl der angedienten Aktien nach Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt geben. Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director, Persistent Systems Limited: „Wir haben den Aktionären von Nagarro eine attraktive Gelegenheit geboten, den vollen Wert ihrer Beteiligung sofort zu realisieren. Der Erfolg des Angebots bestätigt dessen Attraktivität und die strategische Logik des Zusammenschlusses von Persistent und Nagarro. Nun gehen wir die verbleibenden Schritte zum Vollzug an, um gemeinsam mit dem Aufbau des global führenden, KI-gestützten Digital-Engineering-Anbieters zu beginnen, den wir uns vorgenommen haben." Mögliches Delisting könnte die Liquidität verringern Nach Vollzug des Angebots und im Rahmen einer Taking-Private-Strategie beabsichtigt Persistent, die Zulassung der Nagarro-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Handel im Freiverkehr anderer Börsen so bald wie praktisch und rechtlich möglich zu beenden. Die Beendigung der Zulassung zum Handel im regulierten Markt würde dazu führen, dass Nagarro aus dem SDAX ausgeschlossen und sich die Liquidität der Nagarro-Aktie verringern würde. Gemäß dem Business Combination Agreement ist der Vorstand von Nagarro vorbehaltlich seiner Treuepflichten bereit, das Delisting der Nagarro-Aktien zu unterstützen. Die Angebotsunterlage sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind unter www.galaxy-offer.com verfügbar. Persistent geht davon aus, dass die Transaktion vorbehaltlich einer geringen Anzahl ausstehender regulatorischer Freigaben bis zum Ende von Q1 2027 vollzogen wird.  1exklusive eigener, von Nagarro gehaltener Aktien Über Persistent Persistent Systems (BSE & NSE: PERSISTENT) ist ein globales Dienstleistungs- und Lösungsunternehmen, das Unternehmen branchenübergreifend mit KI-gestütztem, plattformgetriebenem Digital Engineering und Geschäftsmodernisierung unterstützt. Mit mehr als 28.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 21 Ländern setzt das Unternehmen auf Innovation und Kundenerfolg. Persistent bietet ein umfassendes Leistungsportfolio, das Software-Engineering, Produktentwicklung, Data & Analytics, CX-Transformation, Cloud Computing und agentengestützte Geschäftsautomatisierungumfasst. Das Unternehmen ist Teil des MSCI India Index und in wichtigen Indizes der National Stock Exchange of India vertreten, darunter Nifty Midcap 50, Nifty IT und Nifty MidCap Liquid 15, sowie in mehreren BSE-Indizes wie dem S&P BSE 100 und dem S&P BSE SENSEX Next 50. Persistent ist zudem Bestandteil des Dow Jones Best-in-Class World Index. Das Unternehmen hat Klimaneutralität erreicht und bekräftigt damit sein Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Wirtschaften. Persistent wurde von Newsweek und Plant A Insights Group zudem als eines von „America's Greatest Workplaces for Inclusion & Diversity 2025" ausgezeichnet. Als Teilnehmer des UN Global Compact verpflichtet sich das Unternehmen, seine Strategien und Aktivitäten an den universellen Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszurichten und Maßnahmen zu ergreifen, die gesellschaftliche Ziele voranbringen. Mit einem Markenwertanstieg von 22 % gegenüber dem Vorjahr wurde Persistent im „Brand Finance IT Services 25“- Bericht 2026 als die weltweit am schnellsten wachsende IT-Dienstleistungsmarke und mit Platz 12 der 25 weltweit führenden IT-Dienstleistungsmarken ausgezeichnet. www.persistent.com Zukunftsgerichtete Aussagen und Haftungsausschluss Hinweise zu Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen finden Sie unter persistent.com/FLCS Medienanfragen: media@persistent.com // anna-lena.laemmle@fgsglobal.com


Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre. Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die u.a. zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und Nagarro beziehenden Finanzkennzahlen sind in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass Nagarro nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und Nagarro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen. Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. 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