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Uni Kassel Àndert Zivilklausel - Proteste gehen weiter

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 16:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Senat der UniversitĂ€t Kassel hat fĂŒr eine Änderung der sogenannten Zivilklausel gestimmt.

Das teilte die UniversitĂ€t mit. Die Klausel in der neuen PrĂ€ambel der Grundordnung wird damit aufgeweicht. Die bisherige Regelung verpflichtete Forschung, Lehre und Entwicklung zur Ausrichtung auf ausschließlich zivile Zwecke und friedliche Ziele. Der neue Entwurf streicht den expliziten Bezug auf das Zivile und ermöglicht damit Kooperationen mit der RĂŒstungsindustrie.

Nach der Entscheidung gingen laut Polizei rund 100 Studierende in einen Hörsaal. Von einer Besetzung wolle man zunĂ€chst noch nicht sprechen, sagte eine Polizeisprecherin. Man fĂŒhre GesprĂ€che mit Personen im Hörsaal, ergĂ€nzte ein Polizeisprecher. Einige von ihnen hĂ€tten den Hörsaal bis zum Nachmittag wieder verlassen. Verletzte habe es nach derzeitigem Kenntnisstand keine gegeben. Auch Uni-PrĂ€sidentin Ute Clement und Kanzler Oliver Fromm sowie eine Justiziarin der UniversitĂ€t sprachen mit den Studierenden.

Seit 2013 sah die Grundordnung der Hochschule qua Selbstverpflichtung vor, dass "Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der UniversitĂ€t Kassel (...) ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet" sind. Damit verbunden war ein Appell an die Forscher, sich an zivilen Zwecken zu orientieren.

KĂŒnftig heißt es in der PrĂ€ambel: "Die UniversitĂ€t Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der StĂ€rkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. In diesem Sinne sollen Forschung, Lehre und Transfer an der UniversitĂ€t friedlichen Zwecken dienen. Forschende und Lehrende sind sich insbesondere der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem zivilen und potenziell militĂ€rischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstĂŒtzt sie die UniversitĂ€t Kassel durch ein geordnetes Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung."

Ein Sprecher der UniversitÀt erklÀrte, mit dem neuen Text werde der "Friedensauftrag an die UniversitÀt prÀzisiert". Die Betonung liege darauf, dass Forschung, Lehre und Transfer an der Uni friedlichen Zwecken dienen und gehe auch "nochmal genau auf die Schwierigkeit ein zwischen zivilen und militÀrischen Zwecken innerhalb dieser Forschungsinstitution".

Entscheidung im Sommer vertagt

In einer ersten Lesung im Sommer hatte der Senat bereits eine neue Fassung beschlossen. Eine Entscheidung ĂŒber die Neuformulierung wurde damals aber vertagt. Denn an der Aufweichung der Klausel gab es massive Kritik, etwa aus der Studierendenschaft.

Urabstimmung der Studierenden

So hatte die Initiative "Zivilklausel bleibt" fĂŒr den Erhalt der Klausel in ihrer bisherigen Form gekĂ€mpft. Mit der Abschaffung habe sich der Senat dem Druck der RĂŒstungskonzerne gebeugt und das Vertrauen seiner Studierenden und BeschĂ€ftigten missbraucht, teilte sie nach der Entscheidung mit. Der Protest sei noch nicht vorbei, sagte Sprecherin Amalia Hast.

82,3 Prozent der Studierenden der UniversitĂ€t Kassel hatten sich zuletzt in einer Urabstimmung fĂŒr den Erhalt der bestehenden Zivilklausel ausgesprochen. Sie stimmten nach Angaben der Initiative fĂŒr die bisherige Fassung und die Errichtung einer unabhĂ€ngigen, bindenden und transparenten Ethikkommission. 16,9 Prozent stimmten demnach fĂŒr die Abschaffung der Klausel. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 18,7 Prozent.

Initiative von BeschĂ€ftigten fĂŒr Erhalt

Auch die BeschĂ€ftigteninitiative Zivile Uni Kassel war fĂŒr den Erhalt und die StĂ€rkung der bisherigen Klausel eingetreten. 476 BeschĂ€ftigte, darunter 50 Professorinnen und Professoren, hatten der Initiative zufolge dieses Anliegen in einer Petition unterstĂŒtzt. MilitĂ€rische Forschung und Lehre widersprĂ€chen dem Profil der UniversitĂ€t Kassel, das fĂŒr eine sozial gerechte und ökologisch wie ökonomisch tragfĂ€hige Zukunft stehe, hatte sie argumentiert.

Mit der Entscheidung haben kĂŒnftig noch 3 der 14 hessischen Hochschulen die Zivilklausel in ihren Satzungen verankert: die Goethe-UniversitĂ€t Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Damit verpflichten sie sich sinngemĂ€ĂŸ, mit ihrer Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen. Sie hatten zuletzt angekĂŒndigt, daran festhalten zu wollen.

Wissenschaftsminister ruft zu Diskurs auf

Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) ruft schon seit lĂ€ngerem zur Debatte ĂŒber diese freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf MilitĂ€rforschung auf. "Die Neufassung dient der Wahrung des Friedensauftrags und verzichtet gleichzeitig auf die bisherige Ausschließlichkeit", erklĂ€rte er laut Mitteilung. Damit habe die UniversitĂ€t "eine moderne Zivilklausel erarbeitet, die die Forschenden in ihrer Eigenverantwortung stĂ€rkt und durch ein geordnetes Verfahren kĂŒnftig darin unterstĂŒtzt."

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen dagegen kritisierte die Entscheidung. "Gerade in Zeiten wachsender AufrĂŒstung und zunehmender militĂ€rischer Einflussnahme auf Wissenschaft und Forschung wĂ€re es wichtig gewesen, an der bisherigen Zivilklausel festzuhalten", erklĂ€rte die stellvertretende Landesvorsitzende Simone Claar. "Hochschulen mĂŒssen Orte unabhĂ€ngiger Wissenschaft bleiben und dĂŒrfen sich nicht zunehmend an militĂ€rischen Interessen und den BedĂŒrfnissen der RĂŒstungsindustrie orientieren."

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