Xryma Plc

Xryma Plc: LiquiditÀtsfazilitÀt vor der Börsennotierung und Preisfindungsverfahren

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 14:35 Uhr | dgap.de

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Xryma Plc / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges


24.07.2026 / 14:35 CET/CEST
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NIKOSIA, Zypern, 24. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Xryma Plc („Xryma") gibt die Absicht bekannt, innerhalb der nĂ€chsten zwölf Monate erneut die Zulassung zur Notierung an der Euronext Paris („Euronext") zu beantragen, wobei diese Zulassung von der Genehmigung durch die Euronext abhĂ€ngig ist. Vor Einreichung des Antrags beabsichtigt Xryma, eine LiquiditĂ€tsfazilitĂ€t fĂŒr die Zeit vor der Börsennotierung sowie ein Verfahren zur Preisfindung zu initiieren; diese umfassen eine Privatplatzierung bei institutionellen und qualifizierten Anlegern sowie ein Angebot auf dem SekundĂ€rmarkt fĂŒr bestehende Xryma-AktionĂ€re („AktionĂ€re"), die vor der Börsennotierung aussteigen möchten.  
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Die oben genannte Zulassung, die der Genehmigung durch Euronext unterliegt, kann auch der Genehmigung durch die zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörden bedĂŒrfen, und es kann keine GewĂ€hr dafĂŒr gegeben werden, dass die Genehmigung erteilt wird oder wann eine Zulassung erfolgt. Die vorbörsliche LiquiditĂ€tsfazilitĂ€t und der Kursbildungsvorgang sind darauf ausgelegt: AktionĂ€ren, die einen Ausstieg anstreben, die Teilnahme zu ermöglichen, ohne dass sie ein EU-Brokerkonto eröffnen mĂŒssen, bestehenden AktionĂ€ren eine klare und geordnete Möglichkeit zu bieten, ihre BestĂ€nde vor einer möglichen Zulassung zum Handel an der Euronext Paris ganz oder teilweise zu verĂ€ußern, AktionĂ€ren zu ermöglichen, ihre BestĂ€nde ganz oder teilweise zu demselben Preis zu verĂ€ußern, zu dem qualifizierte und institutionelle Anleger Aktien der Gesellschaft zeichnen, durch ein Bookbuilding mit qualifizierten und institutionellen Anlegern einen marktvalidierten Referenzpreis fĂŒr Xryma-Aktien vor einer möglichen Zulassung an der Euronext Paris festzulegen (der „PrimĂ€rmarkt-Platzierungspreis"), einen geordneten Handel nach einer möglichen Zulassung zu unterstĂŒtzen. Im August 2026 werden individuelle Sendungen an die AktionĂ€re versandt, in denen die Einzelheiten des Programms zur LiquiditĂ€tsfazilitĂ€t vor der Börsennotierung erlĂ€utert werden und die Anweisungen sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten sind. Da der PrimĂ€rmarkt-Platzierungspreis durch das anschließende Bookbuilding ermittelt wird, erhalten die AktionĂ€re die Möglichkeit, einen Mindestpreis festzulegen, bei dessen Erreichen ihre Aktien verkauft werden, falls der PrimĂ€rmarkt-Platzierungspreis höher ausfĂ€llt. Die AktionĂ€re erhalten den PrimĂ€rmarkt-Platzierungspreis abzĂŒglich der anfallenden GebĂŒhren. Die Zuteilungen an AktionĂ€re und Investoren können gekĂŒrzt werden, um sie an die entsprechende Nachfrage der jeweils anderen Partei anzupassen; eine teilweise ErfĂŒllung ist möglich, falls das Unternehmen Angebot und Nachfrage nicht in Einklang bringen kann. Der Abschluss des Verfahrens hĂ€ngt davon ab, dass eine Nachfrage seitens institutioneller und qualifizierter Anleger erreicht wird, die der Vorstand als angemessen erachtet, um einen geordneten Markt zu gewĂ€hrleisten, sollte Xryma anschließend zum Handel an der Euronext Paris zugelassen werden. Die Teilnahme ist vollkommen freiwillig. AktionĂ€re, die nicht verkaufen möchten, behalten ihre Aktien einfach. AktionĂ€re, die nicht beabsichtigen, teilzunehmen, sollten sich gemĂ€ĂŸ frĂŒheren Mitteilungen weiterhin bei einem an der Euronext teilnehmenden Broker oder einer Euroclear-ESES-Depotbank registrieren lassen. Die GroßaktionĂ€re SCP Select All Enterprise (Monaco) und SCP Red 5 Solutions (Monaco) werden nicht an dem Angebot teilnehmen und unterliegen einer Sperrfrist. Herr Nikogiannis (John) Karantzis, CEO von Xryma Plc, kommentiert: „Unsere AktionĂ€re haben uns mitgeteilt, dass sie eine unkomplizierte Möglichkeit zur VerĂ€ußerung ihrer BestĂ€nde schĂ€tzen wĂŒrden, ohne den Zeit- und Kostenaufwand fĂŒr die Eröffnung eines EU-Brokerkontos. Dieser Prozess ist unsere Antwort auf dieses Feedback. Wir strukturieren die Platzierung so, dass sie groß genug ist, um einen glaubwĂŒrdigen Referenzpreis zu etablieren und gleichzeitig die VerwĂ€sserung zu begrenzen, wobei die Nachfrage in erster Linie darauf ausgerichtet ist, das Verkaufsinteresse der AktionĂ€re zu befriedigen. Wir freuen uns darauf, den Markt zu gegebener Zeit ĂŒber den ĂŒberarbeiteten Zeitplan zu informieren." AktionĂ€re, die eine detailliertere ErlĂ€uterung der LiquiditĂ€tsfazilitĂ€t vor der Börsennotierung und des Kursbildungsvorgangs wĂŒnschen, werden auf den Leitfaden https://www.xryma.com/investors verwiesen. Wichtige Informationen und HaftungsausschlĂŒsse Diese Pressemitteilung kann Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) enthalten. Diese Veröffentlichung ist nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntgabe – weder direkt noch indirekt – in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Kanada, Australien, SĂŒdafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Bekanntgabe rechtswidrig wĂ€re. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschrĂ€nkt sein, und Personen, in deren Besitz dieses Dokument oder andere hierin genannte Informationen gelangen, sollten sich ĂŒber solche BeschrĂ€nkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser BeschrĂ€nkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der eigenen Aktien oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Veröffentlichung in einer Rechtsordnung ermöglichen wĂŒrden, in der Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, SĂŒdafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots; die hierin genannten Wertpapiere wurden nicht gemĂ€ĂŸ den Wertpapiergesetzen einer dieser Rechtsordnungen registriert. Etwaige neue Aktien (sofern solche ausgegeben werden) werden nicht gemĂ€ĂŸ dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung (dem „Securities Act") oder gemĂ€ĂŸ den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dĂŒrfen in den Vereinigten Staaten weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und unter Einhaltung aller geltenden Wertpapiergesetze eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten. Es findet weder in den Vereinigten Staaten noch in einer anderen Rechtsordnung ein öffentliches Angebot von Wertpapieren statt. Die hierin enthaltenen Informationen dĂŒrfen nicht in Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung rechtswidrig ist, und alle EmpfĂ€nger werden gebeten, sich ĂŒber solche BeschrĂ€nkungen zu informieren und diese einzuhalten. Das hierin von Xryma Plc genannte Angebot erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesellschafts- und Wertpapiergesetzen. Alle hierin genannten Aktien werden ausschließlich unter Berufung auf geltende Ausnahmen von den Prospekt- oder Registrierungsanforderungen in der jeweiligen Rechtsordnung angeboten oder verkauft. In den Mitgliedstaaten des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils geĂ€nderten Fassung und einschließlich aller relevanten delegierten Verordnungen, die „Prospektverordnung") oder unter sonstigen UmstĂ€nden, die unter die in dem jeweiligen Mitgliedstaat gemĂ€ĂŸ Artikel 1 Absatz 4 und/oder 1 Absatz 5 der Prospektverordnung geltenden Ausnahmen fallen. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektverordnung, da diese durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 in seiner geĂ€nderten Fassung („EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist, und zwar an Personen, (i) die ĂŒber Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfĂŒgen, die unter Artikel 19 (5) (Anlageexperten) der Verordnung von 2005 zum Gesetz ĂŒber Finanzdienstleistungen und -mĂ€rkte von 2000 (Finanzwerbung) (in der jeweils gĂŒltigen Fassung, die „Verordnung") fallen, (ii) die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (vermögende Unternehmen, eingetragene Vereinigungen usw.) der Verordnung fallen, oder (iii) an die sie anderweitig rechtmĂ€ĂŸig ĂŒbermittelt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser Veröffentlichung ergreifen und sich nicht darauf stĂŒtzen oder darauf vertrauen. Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung bezĂŒglich des geplanten Angebots dar. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung dar. Diese Bekanntmachung enthĂ€lt Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe zu erkennen, darunter die Begriffe „glaubt", „schĂ€tzt", „geht davon aus", „erwartet", „beabsichtigt", „könnte", „wird" oder „sollte" bzw. jeweils deren Verneinungen, andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder an der Erörterung von Strategien, PlĂ€nen, Zielen, kĂŒnftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemĂ€ĂŸ mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf zukĂŒnftige Ereignisse und UmstĂ€nde beziehen, die eintreten können oder auch nicht. Viele dieser Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich die zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, können die tatsĂ€chlichen Ergebnisse und UmstĂ€nde erheblich von den in dieser Mitteilung beschriebenen, erwarteten, angenommenen, geschĂ€tzten oder prognostizierten Ergebnissen abweichen. Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/xryma-plc-liquiditatsfazilitat-vor-der-borsennotierung-und-preisfindungsverfahren-302834136.html rt.gif?NewsItemId=GE11347&Transmission_Id=202607240830PR_NEWS_EURO_ND__GE11347&DateId=20260724


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