AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, AT000AGRANA3

EQS-HV: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

05.06.2024 - 11:00:03

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft / AT000AGRANA3

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

05.06.2024 / 11:00 CET/CEST
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 AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Wien, FN 99489 h ISIN AT000AGRANA3 („Gesellschaft“)   Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft   Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 5. Juli 2024, um 11:00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.   I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des Aufsichtsrats Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers des Nachhaltigkeitsberichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/2025 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2023/2024 Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 6. „Veröffentlichungen“   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spĂ€testens ab 14. Juni 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugĂ€nglich: Einberufung und Tagesordnung, Vollmachtserteilung (Muster), Vollmachtserteilung IVA (Muster), Widerruf einer Vollmacht (Muster), BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats fĂŒr die 37. ordentliche Hauptversammlung, VergĂŒtungsbericht 2023/24 des AGRANA Vorstandes und des Aufsichtsrates, Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 (GeschĂ€ftsbericht), Jahresabschluss der AGRANA Beteiligungs-AG fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 (Jahresfinanzbericht), Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24, Corporate Governance-Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24, Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24.   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 2. Juli 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:
(i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 13 Abs 7 genĂŒgen lĂ€sst Per E-Mail anmeldung.agrana@hauptversammlung.at (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 50 (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder Boten:

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT:

GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben)

Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs;
ISIN AT000AGRANA3 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 25. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. IdentitĂ€tsnachweis Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten:

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50 Per SWIFT: GIBAATWGGMS fĂŒr Kreditinstitute (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben)
  Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 4. Juli 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hierfĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 – 30 oder E-Mail knap.agrana@hauptversammlung.at.   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 14. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.H. Frau Mag. Sabine Hacker, GeneralsekretĂ€rin, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse sabine.hacker@agrana.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen. 2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 26. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.H. Frau Mag. Sabine Hacker, GeneralsekretĂ€rin, oder per E-Mail an sabine.hacker@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen. 3.  Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand, z.H. Frau Mag. Sabine Hacker, GeneralsekretĂ€rin, ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an sabine.hacker@agrana.com ĂŒbermittelt werden.  4. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. Information zum Datenschutz der AktionĂ€re Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. NĂ€here Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklĂ€rung unter www.agrana.com/dsgvo/at.   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 113.531.274,76 und ist zerlegt in 62.488.976 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 62.488.976 Stimmrechte. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.   2. Behebung der Stimmkarten Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.   Wien, im Juni 2024

Der Vorstand


05.06.2024 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Österreich
Telefon: +43-1-21137-0
Fax: +43-1-21137-12926
E-Mail: investor.relations@agrana.com
Internet: www.agrana.com
ISIN: AT000AGRANA3
WKN: A2NB37
Börsen: Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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