ASTA Energy Solutions AG, AT100ASTA001

EQS-HV: ASTA Energy Solutions AG: 3. ordentliche Hauptversammlung am 01.06.2026

04.05.2026 - 10:00:03 | dgap.de

ASTA Energy Solutions AG / AT100ASTA001

ASTA Energy Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ASTA Energy Solutions AG: 3. ordentliche Hauptversammlung am 01.06.2026

04.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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  ASTA Energy Solutions AG FN 271337 a ISIN AT100ASTA001 ("Gesellschaft")   Einberufung  der 3. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re zur dritten ordentlichen Hauptversammlung der ASTA Energy Solutions AG am Montag, dem 01. Juni 2026, um 14:00 Uhr, MESZ, im Hotel InterContinental Vienna, Johannesgasse 28, 1030 Wien, ein.   T a g e s o r d n u n g Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2025 sowie des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers der (konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung, soweit die Erstellung eines solchen Berichts gesetzlich erforderlich ist, fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite Die folgenden Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens ab dem 11.05.2026, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/) zugĂ€nglich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: Jahresabschluss samt Lagebericht, Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, Vorschlag fĂŒr die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns, Bericht des Aufsichtsrats, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025, sowie BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 6., VergĂŒtungspolitik, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an einen unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter (Dr. Michael Knap), Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht an einen unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter (Dr. Michael Knap), Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von DepotbestĂ€tigungen und Vollmachten, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung, weitergehende Informationen ĂŒber die AktionĂ€rsrechte gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110, 118 und 119 AktG.   Hinweis gemĂ€ĂŸ § 106 Z 5 AktG: GemĂ€ĂŸ § 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft spĂ€testens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spĂ€testens am 11.05.2026, per Post oder per Boten an die Adresse Oed 1, 2755 Oed / Bezirk Wiener Neustadt, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@astagroup.com, oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse CPTGDE5WXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterschrift oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT ISO 15022 mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt die ISIN AT100ASTA001 im Text anzugeben ist. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in Oed 1, 2755 Oed / Bezirk Wiener Neustadt, zu Handen Frau Sabine Teufl ĂŒbermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die nachfolgenden AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. GemĂ€ĂŸ § 110 AktG können AktionĂ€re der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/), zugĂ€nglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spĂ€testens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spĂ€testens am 20.05.2026, zugehen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Textform an ihren Sitz in Oed 1, 2755 Oed / Bezirk Wiener Neustadt, zu Handen Frau Sabine Teufl oder elektronisch (an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@astagroup.com) ĂŒbermittelt werden. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die nachfolgenden AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ Punkt 18.2 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht der AktionĂ€re zeitlich angemessen beschrĂ€nken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch wĂ€hrend der Hauptversammlung, generelle und individuelle BeschrĂ€nkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@astagroup.com ĂŒbermittelt werden. AktionĂ€rsrechte, die an die Innehabung von Aktien wĂ€hrend eines bestimmten Zeitraums geknĂŒpft sind, können nur ausgeĂŒbt werden, wenn der entsprechende Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachgewiesen wird. Weitergehende Informationen zu diesen AktionĂ€rsrechten gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeĂŒbt werden können, sind auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/), ab sofort zugĂ€nglich. Teilnahmeberechtigung, DepotbestĂ€tigung, Nachweisstichtag und Vertretung: Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene AktionĂ€re berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) AktionĂ€re waren. Nachweisstichtag ist der 22.05.2026. Der Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft am Nachweisstichtag gegenĂŒber der Gesellschaft zur AusĂŒbung ihrer Rechte erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch die Vorlage einer BestĂ€tigung des Anteilsbesitzes, die vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (DepotbestĂ€tigung). Die DepotbestĂ€tigung muss der Gesellschaft spĂ€testens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spĂ€testens am 27.05.2026, i) per Post an ASTA Energy Solutions AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, oder ii) per E-Mail elektronisch an die E-Mail-Adresse anmeldung.asta@hauptversammlung.at oder iii) per SWIFT ISO 15022 an CPTGDE5WXXX (Message Type MT 598 oder MT 599, unbedingt ISIN AT100ASTA001 im Text angeben) oder per SWIFT ISO 20022 (ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift – seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 [gegebenenfalls seev.004.001.11]; eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/) zur VerfĂŒgung) zugehen. Die DepotbestĂ€tigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten, und zwar: Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlicher Code, Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT100ASTA001, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, den 22.05.2026, beziehen. Soll durch die DepotbestĂ€tigung der Nachweis der gegenwĂ€rtigen Eigenschaft als AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. DepotbestĂ€tigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegengenommen. Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/), abrufbar ist und auch eine BeschrĂ€nkung der BevollmĂ€chtigung zulĂ€sst, sofern die BevollmĂ€chtigung nicht an ein depotfĂŒhrendes Kreditinstitut erteilt wurde und die fĂŒr DepotbestĂ€tigungen geltenden Vorschriften eingehalten wurden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich AusgefĂŒllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder (i) per Post an ASTA Energy Solutions AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, oder (ii) elektronisch (an die E-Mail-Adresse anmeldung.asta@hauptversammlung.at, oder (iii) per SWIFT ISO 15022 an CPTGDE5WXXX (Message Type MT 598 oder MT 599, unbedingt ISIN AT100ASTA001 im Text angeben) oder per SWIFT ISO 20022 (ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift – seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 [gegebenenfalls seev.004.001.11]; eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur VerfĂŒgung) zu ĂŒbermitteln oder sie sind zur Hauptversammlung mitzubringen. Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter des Interessenverbands fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hierfĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/) ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 876 3343-30 oder per E-Mail an knap.asta@hauptversammlung.at. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht. Information zum Datenschutz der AktionĂ€re Die ASTA Energy Solutions AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO, insbesondere in Verbindung mit den unten genannten aktienrechtlichen Bestimmungen. FĂŒr die Verarbeitung ist die ASTA Energy Solutions AG der Verantwortliche. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Kreditinstituten und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sofern diese als Auftragsverarbeiter tĂ€tig sind, verarbeiten sie die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung persönlich teil, können alle anwesenden AktionĂ€re oder deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (ua Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jeder AktionĂ€r hat nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Auskunfts- Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der Gesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse hauptversammlung@astagroup.com oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: ASTA Energy Solutions AG Tel: +43 2632 7000 AT - Oed 1, 2755 Oed Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu; dies ist in Österreich die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.astagroup.com/de) unter dem Punkt "Datenschutz" zu finden. Aktien und Stimmrechte: GemĂ€ĂŸ § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 14.237.288,00 betrĂ€gt und in 14.237.288 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien unterteilt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.237.288 Stimmrechte. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Zutritt zur Hauptversammlung Beim Zutritt zur Hauptversammlung mĂŒssen Sie Ihre IdentitĂ€t nachweisen können. Bitte bringen Sie dafĂŒr einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie uns die PrĂŒfung der Zutrittsvoraussetzungen, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit sich haben. Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab 13:30 Uhr. Oed, im Mai 2026 Der Vorstand


04.05.2026 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ASTA Energy Solutions AG
Oed 1
2755 Oed
Österreich
Telefon: +43 2632 700
E-Mail: office@astagroup.com
Internet: https://www.astagroup.com/de
ISIN: AT100ASTA001
WKN: A4214T
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg; Wiener Börse (Vienna MTF)

 
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2318558  04.05.2026 CET/CEST

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