FACC AG, AT00000FACC2

EQS-HV: FACC AG: Hauptversammlung ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2025

30.04.2026 - 06:50:14 | dgap.de

FACC AG / AT00000FACC2

FACC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FACC AG: Hauptversammlung ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2025

30.04.2026 / 06:50 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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        FACC AG mit dem Sitz in Ried im Innkreis
FN 336290w
ISIN AT00000FACC2
(„Gesellschaft“)   Einberufung der 12. ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG
fĂŒr Donnerstag, den 28. Mai 2026, um 10:00 Uhr, MESZ   Ort der Hauptversammlung im Sinne § 106 Z 1 AktG ist in der FACC Academy, A-4981 Reichersberg, Kammer 29(B)       TAGESORDNUNG   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, der nicht finanziellen ErklĂ€rung, des Corporate Governance-Berichtes und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.
  Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinnes des GeschĂ€ftsjahres 2025.
  Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.
  Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.
  Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.
  Beschlussfassung ĂŒber die (abgeĂ€nderte) VergĂŒtungspolitik.
  Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.
  Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers der nichtfinanziellen ErklĂ€rung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026.     UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE   Insbesondere folgende Unterlagen werden spĂ€testens ab 07.05.2026 gemĂ€ĂŸ § 108 Abs. 3 und 4 AktG zur Einsicht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.facc.com zugĂ€nglich gemacht und werden in der Hauptversammlung aufliegen: Jahresabschluss mit Lagebericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Corporate Governance-Bericht, Nicht finanzielle ErklĂ€rung, Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025, BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, VergĂŒtungsbericht gemĂ€ĂŸ § 78c iVm § 98a AktG, (abgeĂ€nderte) VergĂŒtungspolitik gemĂ€ĂŸ § 78a iVm § 98a AktG, Text dieser Einberufung, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, sowie Fragenformular, Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten.     NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18.05.2026 (24:00 Uhr, MESZ; Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 22.05.2026 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen an die Anmeldestelle zugehen muss: Anmeldestelle: Per Fax.:
+43(0)1 8900 500 50 Per E-Mail:
anmeldung.facc@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF, TIF etc.) Per SWIFT:
ISO 15022 GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN <AT00000FACC2> im Text angeben)
ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift; seev.003.001.10 oder seev.004.001.10.

Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter Hauptversammlung | FACC (https://www.facc.com/de/investoren/hauptversammlung/) zur VerfĂŒgung. Per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
FACC AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 oder FACC AG, Abteilung Investor Relations, z.H. Michael Steirer, Fischerstraße 9, 4910 Ried i. Innkreis. Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende DepotbestĂ€tigung liegt keine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung vor. Es ist sodann eine AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte in der Hauptversammlung nicht möglich. Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code) Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT00000FACC2 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer) Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung ausdrĂŒckliche Angabe, dass sich die BestĂ€tigungen auf den Depotstand vom 18.05.2026 (24:00 Uhr, MESZ; Nachweisstichtag) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionĂ€re gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. FACC AG behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:30 Uhr.     VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE   Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach genannten Adressen zugehen: Per Fax: +43(0)1 8900 500 50 Per SWIFT:
ISO 15022 GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN <AT00000FACC2> im Text angeben)
ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift; seev.003.001.10 oder seev.004.001.10.

Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter Hauptversammlung | FACC (https://www.facc.com/de/investoren/hauptversammlung/) zur VerfĂŒgung. Per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
FACC AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 oder FACC AG, Abteilung Investor Relations, z.H. Michael Steirer, Fischerstraße 9, 4910 Ried i. Innkreis. Per E-Mail: anmeldung.facc@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF, TIF etc.) Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.   Ein Vollmachtformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Hauptversammlung | FACC (https://www.facc.com/de/investoren/hauptversammlung/) spĂ€testens ab dem 07.05.2026 abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, soll die Vollmacht  spĂ€testens am 27.05.2026 bis 16:00 Uhr, MESZ bei einer der zuvor genannten Adressen einlangen. Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr zugelassenen Wege (siehe oben) die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.     VERTRETUNG DURCH UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETER   Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese AktionĂ€re vertreten wird. Im Fall seiner Verhinderung kann Herr Florian Beckermann durch einen anderen Vertreter des IVA ersetzt werden. FĂŒr die BevollmĂ€chtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter Hauptversammlung | FACC ( (https://www.facc.com/de/investoren/hauptversammlung/)  ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) fĂŒr die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343-30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail beckermann.facc@hauptversammlung.at. Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 27.05.2026 bis 16:00 Uhr, MESZ, bei einer der oben (IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE) genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Der AktionĂ€r hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmĂ€chtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuĂŒben hat. Herr Florian Beckermann ĂŒbt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom AktionĂ€r erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrĂŒckliche Weisungen ist die Vollmacht ungĂŒltig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend fĂŒr jede einzelne Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt. AktionĂ€re können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 45.790.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 45.790.000.     HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG   1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft bis spĂ€testens 07.05.2026 (24:00 Uhr, MESZ) per Post oder Boten ausschließlich an die Adresse FACC AG, Abteilung Investor Relations, z.H. Michael Steirer, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse investor.relations@facc.com oder per SWIFT zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT: ISO 15022 GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN <AT00000FACC2> im Text angeben); oder per SWIFT: ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift; seev.003.001.10 oder seev.004.001.10. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, mĂŒssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.   2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 18.05.2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 732 7802 37555 oder Post bzw. Boten an FACC AG, Abteilung Investor Relations, z.H. Michael Steirer, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, oder per E-Mail an investor.relations@facc.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, mĂŒssen die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemĂ€ĂŸ § 110 Abs. 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.   3. Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den GrundsĂ€tzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Die AktionĂ€re werden gebeten, Fragen, die einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedĂŒrfen, bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.facc@hauptversammlung.at zu ĂŒbermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spĂ€testens am 2. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 26.05.2026 um 12:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft einlangen. Ab diesem Zeitpunkt, insbesondere auch wĂ€hrend der Hauptversammlung, besteht keine Möglichkeit, Fragen elektronisch an die Gesellschaft zu ĂŒbermitteln. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere fĂŒr Fragen, die einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedĂŒrfen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. Die Beantwortung von vorab ĂŒbermittelten Fragen in der Hauptversammlung, setzt voraus, dass diese Fragen vom AktionĂ€r im Rahmen der Generaldebatte gestellt werden. Bitte bedienen Sie sich, wenn möglich, des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter Hauptversammlung | FACC (https://www.facc.com/de/investoren/hauptversammlung/) spĂ€testens ab 07.05.2026 abrufbar ist und hĂ€ngen Sie das ausgefĂŒllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an.  FĂŒr alle weiteren Fragen desselben AktionĂ€rs reicht dann eine einfache E-Mail von der identen E-Mail-Adresse, von der das Frageformular gesendet wurde. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person des AktionĂ€rs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des AktionĂ€rs) genannt werden und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die IdentitĂ€t und Übereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.   4. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG GemĂ€ĂŸ § 119 AktG sind jeder AktionĂ€r – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz –, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Ein Beschlussvorschlag eines AktionĂ€rs gemĂ€ĂŸ § 110 AktG wird erst dadurch zu einem Antrag, dass er in der Hauptversammlung wiederholt wird.   5. Information zum Datenschutz der AktionĂ€re Die FACC AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re bzw. deren Vertretern (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und dem Aktiengesetz, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die Daten nicht direkt vom AktionĂ€r oder dessen Vertreter erhoben werden, wie beispielsweise im Rahmen der DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, stammen diese vom jeweils depotfĂŒhrenden Kreditinstitut des AktionĂ€rs. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren bzw. deren Vertretern ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Ferner erfolgt eine Verarbeitung auch zur Wahrung von berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), nĂ€mlich insbesondere der DurchfĂŒhrung einer ordnungsgemĂ€ĂŸen und gesetzeskonformen Hauptversammlung. FĂŒr die Verarbeitung ist die FACC AG die verantwortliche Stelle. Die FACC AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von FACC AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der FACC AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die FACC AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Einige der vorstehend genannten EmpfĂ€nger (z.B. IT-Dienstleister) verarbeiten Ihre Daten möglicherweise auch in Staaten außerhalb des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums (DrittlĂ€ndern). FĂŒr diese liegt ein Angemessenheitsbeschluss der EuropĂ€ischen Kommission gemĂ€ĂŸ Art 45 DSGVO vor, der ein dem EU-Standard vergleichbares Datenschutzniveau bestĂ€tigt. Im Übrigen erfolgt eine solche Übermittlung ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gemĂ€ĂŸ Art 46 DSGVO, insbesondere durch den Abschluss von der EuropĂ€ischen Kommission erlassener Standardvertragsklauseln. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Die FACC AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die FACC AG oder umgekehrt von der FACC AG gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der vorliegenden Datenverarbeitung keine automatisierte Entscheidungsfindung stattfindet. Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der FACC AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse dataprivacy@facc.com oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: FACC AG, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis. Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzkoordinator der FACC AG unter: FACC AG Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis E-Mail: dataprivacy@facc.com   Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der FACC AG www.facc.com/data-privacy zu finden.   Ried im Innkreis, im April 2026   Der Vorstand


30.04.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: EQS News
Sprache: Deutsch
Unternehmen: FACC AG
Fischerstraße 9
4910 Ried im Innkreis
Österreich
Telefon: +43/59/616-0
Fax: +43/59/616-81000
E-Mail: office@facc.com
Internet: www.facc.com
ISIN: AT00000FACC2
WKN: A1147K
Börsen: Freiverkehr in DĂŒsseldorf, Frankfurt, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2318396  30.04.2026 CET/CEST

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