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EQS-HV: HUGO BOSS AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Metzingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

08.04.2025 - 15:05:31 | dgap.de

HUGO BOSS AG

HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HUGO BOSS AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Metzingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

08.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemĂ€ĂŸ §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News
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HUGO BOSS AG Metzingen - ISIN DE000A1PHFF7 (WKN A1PHFF) - Kennung des Ereignisses: GMETBOSS25RS Berichtigung der am 31. MÀrz 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der HUGO BOSS AG
am Donnerstag, den 15. Mai 2025
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 31. MĂ€rz 2025 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der HUGO BOSS AG fĂŒr Donnerstag, den 15. Mai 2025, 10:00 Uhr MESZ, als virtuelle Hauptversammlung einberufen. Unter Tagesordnungspunkt 5 „Neuwahlen zum Aufsichtsrat“ wird der 4. Absatz zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes wie folgt korrigiert und neu bekanntgemacht:
  „Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus MĂ€nnern zusammen. Bislang hat weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der Arbeitnehmervertreter gemĂ€ĂŸ § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der GesamterfĂŒllung widersprochen. Im Aufsichtsrat mĂŒssen daher mindestens je vier Sitze von Frauen und von MĂ€nnern besetzt sein. Der Aufsichtsrat schlĂ€gt die Wahl von zwei Frauen und vier MĂ€nnern vor. Bei der am 26. MĂ€rz 2025 durchgefĂŒhrten Wahl der Arbeitnehmervertreter wurden fĂŒnf Frauen und ein Mann gewĂ€hlt. Mithin bestĂŒnde der Aufsichtsrat nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aus sieben Frauen und fĂŒnf MĂ€nnern. Damit wĂ€re das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG erfĂŒllt.“
Im Übrigen verbleibt es unverĂ€ndert bei der am 31. MĂ€rz 2025 veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.  
Metzingen, im April 2025 Der Vorstand


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