 International School Augsburg AG Augsburg ISIN DE000A2AA1Q5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 24. April 2026 um 11:00 Uhr (MESZ) in den RĂ€umen der Gesellschaft, Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen | 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/2025 Die vorgenannten Unterlagen finden die AktionĂ€re unter folgendem Link: | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
| | 2. | Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: Der im Jahresabschluss per 31. August 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn (EUR 454.864,18) wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. | | 3. | Entlastung des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: Den im GeschĂ€ftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird fĂŒr diesen Zeitraum Entlastung erteilt. | | 4. | Entlastung des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: Den im GeschĂ€ftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird fĂŒr diesen Zeitraum Entlastung erteilt. | | 5. | Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Volker Falch hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewĂ€hlt werden. Der Aufsichtsrat schlĂ€gt folgenden Beschluss vor: Prof. Dr. Gordon Rohrmair, PrĂ€sident der Technischen Hochschule Augsburg, wohnhaft in Ottobeuren, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung fĂŒr den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats, somit fĂŒr die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die ĂŒber die Entlastung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025/26 beschlieĂt, in den Aufsichtsrat gewĂ€hlt. | | 6. | Wahl des AbschlussprĂŒfers Der Aufsichtsrat schlĂ€gt folgenden Beschluss vor: Die SONNTAG GmbH WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg wird zum AbschlussprĂŒfer fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025/2026 gewĂ€hlt. | | 7. | Beschlussfassung ĂŒber die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2026) und entsprechende SatzungsĂ€nderung Die Satzung sieht in § 5 Absatz 4 ein genehmigtes Kapital vor, das am 9. Juli 2025 ausgelaufen ist. Um die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihren eventuellen Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: | a) | Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden StĂŒckaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I). Die neuen Aktien sind grundsĂ€tzlich den AktionĂ€ren zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tĂ€tigen Unternehmen mit der Verpflichtung ĂŒbernommen werden, sie den AktionĂ€ren zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re in den folgenden FĂ€llen ganz oder teilweise auszuschlieĂen: | (1) | Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerhöhung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser ErmĂ€chtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht ĂŒberschreitet. | | (2) | FĂŒr SpitzenbetrĂ€ge, die sich aufgrund des BezugsrechtsverhĂ€ltnisses ergeben. | | (3) | Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerhöhung unter Beachtung von § 3 der Satzung (GemeinnĂŒtzigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefĂ€higen VermögensgegenstĂ€nden erfolgt. |
Der Vorstand wird schlieĂlich ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates ĂŒber die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschlieĂlich des Ausgabebetrages sowie ĂŒber den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden. | | b) | § 5 Absatz 4 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst: âDer Vorstand ist ermĂ€chtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden StĂŒckaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I). Die neuen Aktien sind grundsĂ€tzlich den AktionĂ€ren zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tĂ€tigen Unternehmen mit der Verpflichtung ĂŒbernommen werden, sie den AktionĂ€ren zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re in den folgenden FĂ€llen ganz oder teilweise auszuschlieĂen: | (1) | Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerhöhung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser ErmĂ€chtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht ĂŒberschreitet. | | (2) | FĂŒr SpitzenbetrĂ€ge, die sich aufgrund des BezugsrechtsverhĂ€ltnisses ergeben. | | (3) | Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerhöhung unter Beachtung von § 3 der Satzung (GemeinnĂŒtzigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefĂ€higen VermögensgegenstĂ€nden erfolgt. |
Der Vorstand ist schlieĂlich ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates ĂŒber die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschlieĂlich des Ausgabebetrages sowie ĂŒber den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.â |
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| II. | BERICHT DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7 Zu Tagesordnungspunkt 7 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2026 zu schaffen. Der Vorstand erstattet gemÀà § 203 Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG ĂŒber die GrĂŒnde fĂŒr die in dem vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapital vorgesehenen ErmĂ€chtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€re bei Ausgabe der neuen Aktien diesen Bericht, der als Bestandteil dieser Einladung im Internet unter | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
zugĂ€nglich ist und wĂ€hrend der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegt: Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemÀà § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Der Vorstand soll ermĂ€chtigt werden, bei einer Barkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re auszuschlieĂen, wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Rechtsgrundlage fĂŒr diesen vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist § 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Ein etwaiger Abschlag vom maĂgeblichen Börsenpreis wird maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig gĂŒnstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine gröĂtmögliche StĂ€rkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung fĂŒhrt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemÀà zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der AktionĂ€re. Sie liegt somit im Interesse der Gesellschaft und der AktionĂ€re. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen AktionĂ€re. AktionĂ€re, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfĂŒr erforderliche Aktienzahl ĂŒber die Börse zu erwerben. ZusĂ€tzlich kann mit einer solchen Platzierung die Gewinnung neuer AktionĂ€rsgruppen im In- und Ausland erreicht werden. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spĂ€testens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der VolatilitĂ€t an den AktienmĂ€rkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein KursĂ€nderungsrisiko, ĂŒber mehrere Tage, das zu SicherheitsabschlĂ€gen bei der Festlegung des Bezugspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen fĂŒhren kann. Die Kapitalerhöhung darf nur neue Aktien erfassen, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser ErmĂ€chtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht ĂŒberschreitet. Die vorgeschlagene ErmĂ€chtigung liegt somit im Interesse der Gesellschaft und ihrer AktionĂ€re. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen AktionĂ€re. AktionĂ€re, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfĂŒr erforderliche Aktienzahl ĂŒber die Börse zu erwerben. Bezugsrechtsausschluss bei SpitzenbetrĂ€gen Der Vorstand soll ferner ermĂ€chtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats SpitzenbetrĂ€ge von dem Bezugsrecht der AktionĂ€re auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts fĂŒr SpitzenbetrĂ€ge ist erforderlich, um ein technisch durchfĂŒhrbares BezugsverhĂ€ltnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der AktionĂ€re ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich fĂŒr die Gesellschaft verwertet. Der mögliche VerwĂ€sserungseffekt ist aufgrund der BeschrĂ€nkung auf SpitzenbetrĂ€ge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen GrĂŒnden fĂŒr sachlich gerechtfertigt und gegenĂŒber den AktionĂ€ren fĂŒr angemessen. Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen Der Vorstand soll im Rahmen des genehmigten Kapitals des Weiteren ermĂ€chtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage unter Beachtung von § 3 der Satzung (GemeinnĂŒtzigkeit) zum Zweck der GewĂ€hrung von Aktien im Rahmen des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefĂ€higen VermögensgegenstĂ€nden auszuschlieĂen. Im globalen Wettbewerb muss die Gesellschaft in der Lage sein, in den MĂ€rkten im Interesse ihrer AktionĂ€re schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Forderungen gegen die Gesellschaft, Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige einlagefĂ€hige VermögensgegenstĂ€nde zur Verbesserung der Wettbewerbsposition ĂŒber die GewĂ€hrung von Aktien zu erwerben. So kann sich in Verhandlungen die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien anbieten zu mĂŒssen. Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu können, ist insbesondere im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte erforderlich und schafft den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen einlagefĂ€higen VermögensgegenstĂ€nden liquiditĂ€tsschonend zu nutzen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung fĂŒr eine VerĂ€uĂerung hĂ€ufig, beispielsweise aus steuerlichen GrĂŒnden oder um weiterhin am bisherigen GeschĂ€ft (mit-)beteiligt zu sein, die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur kann die Hingabe von Aktien sinnvoll sein. Denn mit neuen Aktien aus genehmigtem Kapital kann ein Erwerbsvorhaben liquiditĂ€tsschonend umgesetzt werden. Es soll auch möglich sein, vor allem in FĂ€llen, in denen Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen, anstelle von Geld Aktien zu gewĂ€hren und so die LiquiditĂ€t zu schonen. Zudem sollen auch sonstige einlagefĂ€hige VermögensgegenstĂ€nde gegen Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital erworben werden können. Bei einem Akquisitionsvorhaben kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, neben dem eigentlichen Akquisitionsobjekt weitere VermögensgegenstĂ€nde zu erwerben, etwa solche, die dem Akquisitionsobjekt wirtschaftlich dienen. In solchen FĂ€llen soll die Gesellschaft in der Lage sein, diese VermögensgegenstĂ€nde zu erwerben und dafĂŒr - sei es zur Schonung der LiquiditĂ€t oder weil es der VerĂ€uĂerer verlangt - Aktien als Gegenleistung zu gewĂ€hren, soweit die betreffenden VermögensgegenstĂ€nde einlagefĂ€hig sind. DarĂŒber hinaus soll es auch möglich sein, in FĂ€llen, in denen fĂŒr den Erwerb von VermögensgegenstĂ€nden zunĂ€chst eine Geldleistung vereinbart war, im Nachhinein anstelle von Geld Aktien zu gewĂ€hren und so die LiquiditĂ€t zu schonen. SchlieĂlich sollen auch unabhĂ€ngig von einem anderen Akquisitionsvorhaben VermögensgegenstĂ€nde - sei es zur Schonung der LiquiditĂ€t oder weil es der VerĂ€uĂerer verlangt - gegen GewĂ€hrung neuer Aktien erworben werden können, wiederum soweit diese einlagefĂ€hig sind. Der Gesellschaft erwĂ€chst dadurch kein Nachteil. Denn die Ausgabe von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft und ihrer AktionĂ€re angemessen gewahrt bleiben und ein angemessener Ausgabepreis fĂŒr die neuen Aktien erzielt wird. Ausnutzung des genehmigten Kapitals Konkrete PlĂ€ne fĂŒr eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfĂ€ltig prĂŒfen, ob er von der ErmĂ€chtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€re Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach EinschĂ€tzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer AktionĂ€re liegt. Der Vorstand wird der jeweils nĂ€chsten Hauptversammlung ĂŒber eine etwaige Ausnutzung des genehmigten Kapitals berichten. | | III. | WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen - mit Ausnahme des Abschnitts âGegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemÀà §§ 126 Abs. 1, 127 AktGâ - freiwillig, um unseren AktionĂ€ren die AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Internetseite der Gesellschaft und dort zugĂ€ngliche Unterlagen und Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger im Internet unter | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
zugĂ€nglich. Ferner werden etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige GegenantrĂ€ge, WahlvorschlĂ€ge und ErgĂ€nzungsverlangen von AktionĂ€ren ebenfalls ĂŒber die oben genannte Internetseite zugĂ€nglich gemacht. Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.651.030,00 und ist eingeteilt in 465.103 auf den Namen lautende StĂŒckaktien. Eine StĂŒckaktie gewĂ€hrt in der Hauptversammlung vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts 465.103 betrĂ€gt. Das Höchststimmrecht ist wie folgt ausgestaltet: BetrĂ€gt der anteilige Betrag des Grundkapitals der einem AktionĂ€r gehörenden Aktien mehr als 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft (also mehr als ⏠232.551,50, das sind mehr als 23.255 Aktien), so beschrĂ€nkt sich sein Stimmrecht auf diejenige Zahl von Stimmen, die Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gewĂ€hren, also auf 23.255 Stimmen. Zu den Aktien, die dem AktionĂ€r gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen fĂŒr Rechnung des AktionĂ€rs gehören oder die einem mit dem AktionĂ€r im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder fĂŒr Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.300 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die AusĂŒbung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts sind nur diejenigen AktionĂ€re berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben (die âBerechtigten AktionĂ€reâ). Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform spĂ€testens bis Freitag, 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen: postalisch: International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 MĂŒnchen oder per E-Mail: anmeldestelle@european-capital.de Im VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft gilt als AktionĂ€r nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. FĂŒr die AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maĂgeblich. Aus abwicklungstechnischen GrĂŒnden werden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 17. April 2026 und dem Ablauf des 24. April 2026 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der fĂŒr die AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte maĂgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, des 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. âTechnical Record Dateâ) ist daher der Ablauf des 17. April 2026. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach durchgefĂŒhrter Anmeldung jederzeit frei verfĂŒgen. Erwerber von Aktien, deren UmschreibungsantrĂ€ge nach dem Freitag, den 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), gestellt werden, können in der Hauptversammlung AktionĂ€rsrechte aus diesen Aktien nicht ausĂŒben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmĂ€chtigen oder zur RechtsausĂŒbung ermĂ€chtigen. In solchen FĂ€llen verbleiben die AktionĂ€rsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen AktionĂ€r. Den AktionĂ€ren, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 03. April 2026 im Aktienregister eingetragen sind, werden die Einladungsunterlagen fĂŒr die Hauptversammlung ĂŒbersandt. Verfahren fĂŒr die AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten durch BevollmĂ€chtigte Berechtigte AktionĂ€re können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen AktionĂ€rsrechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen BevollmĂ€chtigten, auch durch eine AktionĂ€rsvereinigung, ausĂŒben lassen. | a) | Die Erteilung der Vollmacht, ihre Ănderung, ihr Widerruf und der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein IntermediĂ€r noch eine AktionĂ€rsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmĂ€chtigt wird. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, wird auf Verlangen jedem AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos ĂŒbermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: postalisch: International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 MĂŒnchen oder per E-Mail: anmeldestelle@european-capital.de Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt fĂŒr das Formular zum Widerruf der Vollmacht. Der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft kann per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), ĂŒbermittelt werden. BevollmĂ€chtigt ein AktionĂ€r mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurĂŒckweisen. Davon unberĂŒhrt bleibt die Möglichkeit, fĂŒr Aktien der Gesellschaft, die ein AktionĂ€r in unterschiedlichen Wertpapierdepots hĂ€lt, jeweils einen eigenen Vertreter fĂŒr die Hauptversammlung zu bestellen. | | b) | Wenn ein IntermediĂ€r, eine AktionĂ€rsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmĂ€chtigt werden soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen FĂ€llen die zu bevollmĂ€chtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemÀà § 135 AktG die Vollmacht nachprĂŒfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen ĂŒber ein mögliches Formerfordernis fĂŒr die Vollmacht abstimmen. | | c) | Wir bieten unseren AktionĂ€ren zusĂ€tzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern mĂŒssen dazu Vollmacht und Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ĂŒben das Stimmrecht ausschlieĂlich auf Grundlage der vom AktionĂ€r erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe fĂŒr einen AktionĂ€r berechtigt. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Ănderung, ihr Widerruf und der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen der Textform. Die AktionĂ€re, die den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können - mĂŒssen aber nicht - das Formular verwenden, welches sie bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können: postalisch: International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 MĂŒnchen oder per E-Mail: anmeldestelle@european-capital.de Die Vollmacht nebst Weisungen ist - sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht wĂ€hrend der Hauptversammlung erfolgt - bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden. Die AktionĂ€re haben zudem die Möglichkeit, fĂŒr die BevollmĂ€chtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und fĂŒr die Erteilung der Weisungen das entsprechende ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft unter | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das fĂŒr den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann - aber nicht muss -, kann auch im Internet unter | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
heruntergeladen werden. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene AusĂŒbung des Stimmrechts beschrĂ€nkt; Weisungen zur AusĂŒbung sonstiger AktionĂ€rsrechte, insbesondere zur Stellung von AntrĂ€gen oder Fragen oder zur Einlegung von WidersprĂŒchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. | | d) | Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. | | e) | Eine Erteilung von Vollmachten ist nur in Bezug auf solche AntrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden. |
GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemÀà §§ 126 Abs. 1, 127 AktG GegenantrĂ€ge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und VorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder AbschlussprĂŒfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschlieĂlich zu richten an: postalisch: International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 MĂŒnchen oder per E-Mail: anmeldestelle@european-capital.de Bis spĂ€testens am Donnerstag, den 09. April 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei vorstehender Adresse eingegangene zugĂ€nglich zu machende GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge werden den anderen AktionĂ€ren im Internet unter | https://investor.isa-augsburg.com/hv |
zugĂ€nglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 09. April 2026 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugĂ€nglich gemacht. Zeitangaben Soweit nicht ausdrĂŒcklich anders vermerkt, sind sĂ€mtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der fĂŒr Deutschland geltenden mitteleuropĂ€ischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropĂ€ischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde bzw. der mitteleuropĂ€ischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden. Hinweise zum Datenschutz Wenn AktionĂ€re sich anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten ĂŒber AktionĂ€re und/oder ĂŒber deren BevollmĂ€chtigte. Dies geschieht, um AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Auch wenn AktionĂ€re einen Antrag auf ErgĂ€nzung der Tagesordnung stellen oder GegenantrĂ€ge oder WahlvorschlĂ€ge machen wollen, muss die Gesellschaft den Namen des AktionĂ€rs unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichen. Die Gesellschaft verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maĂgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemÀà der DSGVO sind im Internet unter | https://www.isa-augsburg.com/data-privacy.aspx |
zugÀnglich. |  Gersthofen, im MÀrz 2026 International School Augsburg AG Der Vorstand |