EQS-HV, INTERSHOP EQS-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2025 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
22.04.2025 - 15:05:14 | dgap.de
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2025 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
22.04.2025 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemÀà §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena ("Gesellschaft") ISIN DE000A254211 Eindeutige Kennung des Ereignisses: ISHOHV250516 ErgĂ€nzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger vom 4. April 2025 haben wir unsere AktionĂ€re zu der am Freitag, den 16. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) in den RĂ€umen der Gesellschaft, Steinweg 10, 07743 Jena, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt, (âAntragstellerinâ), deren Anteile sich auf mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals belaufen, gemÀà § 122 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) verlangt, dass die Tagesordnung der fĂŒr den 16. Mai 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der INTERSHOP Communications AG um einen Tagesordnungspunkt ergĂ€nzt wird. Die Tagesordnung wird daher auf Verlangen der Antragstellerin unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 um folgenden Tagesordnungspunkt 10 ergĂ€nzt: TOP 10 Beschlussfassung ĂŒber die Nachwahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds Nach § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung in ihrer gegenwĂ€rtig geltenden Fassung besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern, die sĂ€mtlich von den Anteilseignern zu wĂ€hlen sind. Zu Punkt 7 der Tagesordnung der fĂŒr den 16. Mai 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung wird eine Verkleinerung des Aufsichtsrats durch SatzungsĂ€nderung auf drei Mitglieder von der Verwaltung vorgeschlagen. Wir werden gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen. Es ist daher davon auszugehen, dass § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung unverĂ€ndert in Kraft bleibt. Da das vierte Aufsichtsratsmandat nach dem Ausscheiden von Herrn Oliver Bendig aus dem Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2025 vakant ist, ist eine Nachwahl geboten. Die Shareholder Value Beteiligungen AG schlĂ€gt vor, |  | Herrn Matthias Breuckmann, Privatier, Frankfurt am Main, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die ĂŒber die Entlastung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 beschlieĂt, als weiteres Aufsichtsratsmitglied zu wĂ€hlen. | Herr Breuckmann ist kein Mitglied in anderen gesetzlichen zu bildenden AufsichtsrĂ€ten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und auslĂ€ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Es bestehen keine Bestellungshindernisse in der Person von Herrn Breuckmann. Dieser hat uns bestĂ€tigt, im Falle seiner Wahl das Amt anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat nehmen zum ErgĂ€nzungsverlangen wie folgt Stellung: Die Entscheidung ĂŒber die Frage der GröĂe des Aufsichtsrats liegt in der ZustĂ€ndigkeit der Hauptversammlung. Sofern die Hauptversammlung an einem vierköpfigen Aufsichtsrat festhalten möchte, werden Vorstand und Aufsichtsrat diese Entscheidung respektieren. In diesem Fall ist es auch sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft, das vierte vakante Aufsichtsratsmandat durch die Hauptversammlung zu vervollstĂ€ndigen. Vor diesem Hintergrund unterstĂŒtzen Vorstand und Aufsichtsrat den Wahlvorschlag der AktionĂ€rin Shareholder Value Beteiligungs AG zu TOP 10 der zu ergĂ€nzenden Tagesordnung, und der Aufsichtsrat schlieĂt sich diesem ausdrĂŒcklich fĂŒr den Fall der Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu TOP 7 an. Vorstand und Aufsichtsrat freuen sich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Breuckmann. Sonstige Hinweise Unter https://www.intershop.com/de/hauptversammlung sind die gemÀà § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das ErgĂ€nzungsverlangen und diese Bekanntmachung der TagesordnungsergĂ€nzung, zugĂ€nglich.  Jena, im April 2025 INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Der Vorstand | |
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