EQS-HV: PIERER Mobility AG: Einladung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung
04.01.2025 - 12:06:32| PIERER Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PIERER Mobility AG: Einladung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung 04.01.2025 / 12:06 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. PIERER Mobility AG FN 78112 x mit dem Sitz in Wels ISIN: AT0000KTMI02 Einladung zu der am Montag, 27.01.2025 um 10:00 Uhr (MEZ) im House of Brands, Gewerbegebiet Nord 20, 5222 Munderfing, stattfindenden auĂerordentlichen Hauptversammlung  I. TAGESORDNUNG Wahlen in den Aufsichtsrat.  Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstandes, Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einrĂ€umen können, auszugeben, samt Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€re auf diese Finanzinstrumente, unter Widerruf der bestehenden ErmĂ€chtigung vom 21. April 2023.  Beschlussfassung ĂŒber die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemÀà § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an GlĂ€ubiger von Finanzinstrumenten gemÀà § 174 AktG, unter Widerruf der bestehenden bedingten Erhöhung des Grundkapitals gemÀà § 159 Abs 2 Z 1 AktG gemÀà Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2023 sowie entsprechender SatzungsĂ€nderung in § 5a (Bedingtes Kapital).  II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Folgende Unterlagen sind spĂ€testens ab dem 06.01.2025 im Internet unter www.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung zugĂ€nglich und abrufbar: BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1. - 3. BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 2. - 3. eingelangte ErklĂ€rungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1. Satzung im Ănderungsmodus Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 2. Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht gemÀà § 114 AktG Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter (IVA) Formulare fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht gemÀà § 114 AktG Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung  III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am 17.01.2025, 24:00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist.  Depotverwahrte Inhaberaktien: Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 22.01.2025 ausschlieĂlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:  per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50 per Post:   PIERER Mobility AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Ăsterreich per E-Mail: [email protected], wobei die DepotbestĂ€tigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist. per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben  DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG: Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des AktionĂ€rs, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.  Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17.01.2025, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.  Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Die AktionĂ€re werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert; AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.  DepotbestĂ€tigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.  IdentitĂ€tsnachweis: Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte/r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.  IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂCHTIGTE  Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt.  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können.  Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich.  Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50 per Post:   PIERER Mobility AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Ăsterreich per E-Mail: [email protected], wobei die DepotbestĂ€tigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist. per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben  Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht spĂ€testens am 23.01.2025 bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.  Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar. Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.  Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.  AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.  UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter: Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hierfĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail [email protected].  Im Falle der BevollmĂ€chtigung des IVA ĂŒbt Dr. Michael Knap das Stimmrecht ausschlieĂlich auf der Grundlage der vom AktionĂ€r erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt.  V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEMĂSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG: AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spĂ€testens am 08.01.2025 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft an der Adresse EdisonstraĂe 1, 4600 Wels, Ăsterreich, z.H. Investor Relations, zugeht. Der Antrag muss schriftlich, dh in Unterschriftsform durch BeifĂŒgung einer Unterschrift in rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.  BeschlussvorschlĂ€ge zur Tagesordnung nach § 110 AktG: AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 16.01.2025 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-50, per Post an PIERER Mobility AG, EdisonstraĂe 1, 4600 Wels, Ăsterreich, z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht.  Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. AllfĂ€llige WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 16.01.2025 (siebenter Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. GemÀà § 87 Abs 6 AktG mĂŒssen die VorschlĂ€ge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den ErklĂ€rungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG fĂŒr jede vorgeschlagene Person spĂ€testens am fĂŒnften Werktag vor der Hauptversammlung (dh am 20.01.2025) auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.  Es muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass das Bestreben der AktionĂ€re darauf gerichtet ist, nicht bloĂ die Gesellschaft, sondern ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft auch ihre MitaktionĂ€re vorweg ĂŒber einen beabsichtigten Antrag und dessen GrĂŒnde zu informieren. FĂŒr den Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Der Beschlussvorschlag muss sich auf einen konkreten Tagesordnungspunkt beziehen. Er muss begrĂŒndet sein und darf nicht zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung fĂŒhren. Der Beschlussvorschlag muss unter anderem auch dann nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden, wenn er eine Beleidigung (§ 115 StGB) oder dergleichen enthĂ€lt. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.  Auskunftsrecht nach § 118 AktG: Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war.  Die AktionĂ€re werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse [email protected] zu ĂŒbermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spĂ€testens am 23.01.2025 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.  Antragsrecht gemÀà § 119 AktG: Jeder AktionĂ€r ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.  Informationen auf der Internetseite: Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spĂ€testens ab dem 06.01.2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugĂ€nglich  VI. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FĂR AKTIONĂRE  Die PIERER Mobility AG verarbeitet personenbezogene Daten von AktionĂ€ren oder deren BevollmĂ€chtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die âTeilnehmerâ), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.  Die PIERER Mobility AG erhĂ€lt diese Daten unter anderem aus den Depotbankformularen oder von den Teilnehmern selbst anlĂ€sslich der Anmeldung zur Hauptversammlung und/oder Erteilung von Vollmachten. Die Teilnehmer sind grundsĂ€tzlich verpflichtet, der PIERER Mobility AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern ist fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie fĂŒr deren ordnungsgemĂ€Ăe Vorbereitung, DurchfĂŒhrung und Nachbereitung erforderlich. FĂŒr die Verarbeitung ist die PIERER Mobility AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemÀà Artikel 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 (1) f) Datenschutz-Grundverordnung.  Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der PIERER Mobility AG, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der PIERER Mobility AG nur solche personenbezogenen Daten, welche fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung der PIERER Mobility AG. In ErfĂŒllung der gesetzlichen Verpflichtung ĂŒbermittelt die PIERER Mobility AG auch personenbezogene Daten von AktionĂ€ren und deren BevollmĂ€chtigten an öffentliche Stellen, das Firmenbuch, etc.  Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen VerjĂ€hrungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten FĂ€llen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berĂŒcksichtigen.  Jeder Teilnehmer hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.  Diese Rechte können Teilnehmer gegenĂŒber der PIERER Mobility AG unentgeltlich ĂŒber folgende Kontaktdaten geltend machen:  PIERER Mobility AG EdisonstraĂe 1 4600 Wels, Ăsterreich E-Mail: [email protected]  Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der PIERER Mobility AG www.pierermobility.com zu finden.   VII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG  Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 33.796.535,00 in 33.796.535 auf Inhaber lautende nennbetragslose StĂŒckaktien eingeteilt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.  Wels, im JĂ€nner 2025, Der Vorstand 04.01.2025 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | PIERER Mobility AG |
| Edisonstrasse 1 | |
| 4600 Wels | |
| Ăsterreich | |
| Telefon: | +43 (0) 7242 69 402 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.pierermobility.com |
| ISIN: | AT0000KTMI02 |
| WKN: | A2JKHY |
| Börsen: | SIX, Wiener Börse |
| Valorennummer (Schweiz): 41860974 WertpapierkĂŒrzel: PKTM Bloomberg: PKTM SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI |
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