EQS-HV: SBO AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
31.03.2026 - 07:55:03 | dgap.de| SBO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SBO AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 31.03.2026 / 07:55 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. SBO AG Ternitz FN 102999 w, ISIN AT0000946652 (âGesellschaftâ) Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SBO AG am Donnerstag, dem 30. April 2026, um 10:00 Uhr, in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 (âStadthalleâ).  I. TAGESORDNUNG Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemÀà UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemÀà IFRS samt Konzernanhang und Konzernlagebericht inklusive nicht-finanzieller ErklĂ€rung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31. Dezember 2025 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers fĂŒr die konsolidierte NachhaltigkeitserklĂ€rung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 Wahl zweier Personen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik hinsichtlich der GrundsĂ€tze fĂŒr die BezĂŒge der Mitglieder des Vorstands Beschlussfassung ĂŒber i) die ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemÀà § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG, ii) die ErmĂ€chtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemÀà § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen und dadurch das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen, iii) die ErmĂ€chtigung des Vorstands gemÀà § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats fĂŒr die VerĂ€uĂerung eigener Aktien eine andere Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder ein öffentliches Angebot zu beschlieĂen, dies auch unter Ausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der AktionĂ€re, iv) all dies (Punkte i) bis iii)) unter Widerruf der in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. April 2024 zum 11. Punkt der Tagesordnung beschlossenen ErmĂ€chtigungen des Vorstands. II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind gemÀà § 108 Absatz 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 9. April 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting zugĂ€nglich: Jahresfinanzbericht 2025, darin enthalten Jahresabschluss mit Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht inklusive nicht-finanzieller ErklĂ€rung, Corporate Governance-Bericht 2025, Gewinnverwendungsvorschlag, Bericht des Aufsichtsrats 2025, VergĂŒtungsbericht 2025, VergĂŒtungspolitik fĂŒr Vorstandsmitglieder der SBO AG (VergĂŒtungspolitik Vorstand 2026), BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 â 9, Lebenslauf Dr. Wolfram Littich, § 87 Absatz 2 AktG ErklĂ€rung Dr. Wolfram Littich, Lebenslauf Dipl.-Ing. Franz Viehböck, § 87 Absatz 2 AktG ErklĂ€rung Dipl.-Ing. Franz Viehböck, Bericht des Vorstands gemÀà § 65 Absatz 1b iVm § 170 Absatz 2 AktG und § 153 Absatz 4 AktG zu TOP 9 â VerĂ€uĂerung eigener Aktien durch die Gesellschaft, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter, Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von DepotbestĂ€tigungen und Vollmachten, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG (i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 14 Absatz 3 genĂŒgen lĂ€sst Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) (ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder Boten SBO AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben) Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting zur VerfĂŒgung. Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000946652 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 20. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. IdentitĂ€tsnachweis SBO AG behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Absatz 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten SBO AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben) Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting zur VerfĂŒgung. Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 29. April 2026, 12:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Als besonderen Service bieten wir unseren AktionĂ€ren an, ihr Stimmrecht durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter ausĂŒben zu lassen. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., wird bei der Hauptversammlung als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter zur VerfĂŒgung stehen und diese AktionĂ€re vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der SBO AG getragen. SĂ€mtliche ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die DepotbestĂ€tigung oder Portokosten, hat der AktionĂ€r zu tragen. FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting spĂ€testens ab dem 9. April 2026 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht (spĂ€testens bis 29. April 2026, 12:00 Uhr (Wiener Zeit)) ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten SBO AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 Per E-Mail oberhammer.sbo@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben) Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting zur VerfĂŒgung. Im Falle der BevollmĂ€chtigung ĂŒbt Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., das Stimmrecht ausschlieĂlich auf der Grundlage der von dem AktionĂ€r erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt. Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlĂ€ge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.sbo.at/de/investor-relations/annual-general-meeting veröffentlicht. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 9. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse SBO AG, z.H. Frau Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse m.scheiber@sbo.at oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse CPTGDE5WXXX zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Ăbermittlung per SWIFT ISO 15022 mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000946652 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 21. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an SBO AG, z.H. Frau Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2, oder per E-Mail: m.scheiber@sbo.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Absatz 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Absatz 2 AktG. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 3. Angaben gemÀà § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG Zum Tagesordnungspunkt 6. âWahl zweier Personen in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: § 10 Absatz 1 der Satzung der SBO AG bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis sechs von der Hauptversammlung bestellten Mitgliedern besteht. Mitgeteilt wird, dass vom Betriebsrat keine Mitglieder in den Aufsichtsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandt wurden und daher eine Angabe, ob ein Widerspruch gemÀà § 86 Absatz 9 AktG erklĂ€rt wurde, entfĂ€llt. Der Aufsichtsrat der SBO AG besteht derzeit aus fĂŒnf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern). Von den fĂŒnf Kapitalvertretern waren drei MĂ€nner und zwei Frauen. Das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Absatz 7 AktG wurde schon bisher erfĂŒllt. Der Aufsichtsrat schlĂ€gt vor, die Mitgliederzahl im Rahmen der durch die Satzung gezogenen Grenzen von fĂŒnf auf sechs Personen zu erhöhen und ist darĂŒber vor der Wahl in der Hauptversammlung abzustimmen. In der kommenden Hauptversammlung wĂ€ren nunmehr zwei Personen zu wĂ€hlen, um die erhöhte Zahl von sechs Mitgliedern zu erreichen. Die Gesellschaft unterliegt damit dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG zu berĂŒcksichtigen. Bei sechs Aufsichtsratsmitgliedern mĂŒssen dem Aufsichtsrat zwei Frauen angehören, um das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG zu erfĂŒllen. 4. Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail an vorstand@sbo.at ĂŒbermittelt werden. 5. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt III dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Absatz 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein AktionĂ€rsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. âWahl zweier Personen in den Aufsichtsratâ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 21. April 2026 in der oben angefĂŒhrten Weise (Punkt V Absatz 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden. Hinsichtlich der Angaben gemÀà § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG wird auf die AusfĂŒhrungen zu Punkt V Absatz 3 verwiesen. 6. Information zum Datenschutz der AktionĂ€re SBO AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemÀà § 10a Absatz 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Vorbereitung, DurchfĂŒhrung, Nachbearbeitung sowie fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung ist die SBO AG die verantwortliche Stelle. SBO AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken, ZĂ€hlservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SBO AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung der SBO AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die SBO AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. SBO AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die SBO AG oder umgekehrt von der SBO AG gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der SBO AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse compliance@sbo.at oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: SBO AG Group Compliance Management 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2 Tel: +43 2630 315 â 0 Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Internetseite der SBO AG unter www.sbo.at/de/privacy-policy zu finden. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- und ist zerlegt in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,--. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 240.635 eigene Aktien. Aus diesen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.759.365 Stimmrechte. Eine VerĂ€nderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt gegeben. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Ternitz, im MĂ€rz 2026  Der Vorstand  31.03.2026 CET/CEST Originalinhalt anzeigen: EQS News |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | SBO AG |
| Hauptstrasse 2 | |
| 2630 Ternitz | |
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| Telefon: | +43 (0)2630/315110 |
| E-Mail: | info@sbo.at |
| Internet: | http://www.sbo.at |
| ISIN: | AT0000946652 |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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AT0000946652 | SBO AG | boerse | 69035410 |

