Epigenomics AG, DE000A32VN83

EQS-CMS: Epigenomics AG: Veröffentlichung gemĂ€ĂŸ § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

30.11.2023 - 09:44:47

Epigenomics AG / DE000A32VN83

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Epigenomics AG / RechtsÀnderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
Epigenomics AG: Veröffentlichung gemĂ€ĂŸ § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

30.11.2023 / 09:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Epigenomics AG, Berlin – ISIN: DE000A32VN83/ WKN: A32VN8 – Bekanntmachung gemĂ€ĂŸ § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften ĂŒber die ordentliche Kapitalherabsetzung gemĂ€ĂŸ § 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und Umstellung der Börsennotierung   Die außerordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG ("Gesellschaft") hat am 11. September 2023 nach dem von Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 4 der am 4. August 2023 in der Einberufung bekanntgemachten Tagesordnung unter anderem beschlossen, das gemĂ€ĂŸ Punkt 3 der Tagesordnung herabgesetzte Grundkapital oder, wenn eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemĂ€ĂŸ Buchstabe a) letzter Satz zu Punkt 3 der Tagesordnung nicht erfolgt, das Grundkapital in der Höhe, die es nach Ausgabe neuer Aktien in ErfĂŒllung von Wandlungsrechten unter den von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelanleihen 2021/2024 und 2021/2027 hat, die im Zeitraum vom 1. bis 16. Oktober 2023 ausgeĂŒbt worden sind, um vier FĂŒnftel auf ein FĂŒnftel seines Betrags nach den Vorschriften ĂŒber die ordentliche Kapitalherabsetzung gemĂ€ĂŸ §§ 222 ff. AktG herabzusetzen. Dies entspricht einer Herabsetzung des gemĂ€ĂŸ Tagesordnungspunkt 3 auf EUR 4.267.085,00 herabgesetzten Grundkapitals um EUR 3.413.668,00 auf EUR 853.417,00 (eingeteilt in 853.417 auf den Namen lautende StĂŒckaktien). Die Kapitalherabsetzung findet in voller Höhe zum Zweck der Deckung von Verlusten statt. Mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 22. November 2023 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung wirksam geworden. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je fĂŒnf StĂŒckaktien zu einer StĂŒckaktie, sodass die AktionĂ€re fĂŒr je fĂŒnf auf den Namen lautende StĂŒckaktien mit der ISIN DE000A32VN83/ WKN A32VN8 (alte Aktien) jeweils eine neue auf den Namen lautende StĂŒckaktie mit der ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4 (konvertierte Aktien) erhalten. Zur technischen DurchfĂŒhrung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien nach dem Stand vom 11. Dezember 2023, abends (Record-Date), von den Depotbanken im VerhĂ€ltnis 5 : 1 zusammengelegt. FĂŒr je fĂŒnf auf den Namen lautende StĂŒckaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je StĂŒckaktie (ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8) erhalten die AktionĂ€re der Gesellschaft eine konvertierte auf den Namen lautende StĂŒckaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4) eingebucht. Sofern ein AktionĂ€r einen nicht durch fĂŒnf teilbaren Bestand an Aktien hĂ€lt, werden ihm Aktienspitzen (Teilrechte, ISIN DE000A37FT82/ WKN A37FT8) eingebucht. Die AktionĂ€re der Gesellschaft werden zur DurchfĂŒhrung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spĂ€testens jedoch bis zu dem von der jeweiligen Depotbank genannten RĂŒckmeldedatum, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die AktionĂ€re keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemĂŒhen oder die Aktienspitzen eigenstĂ€ndig regulieren bzw. ausbuchen. Erstattungen der Gesellschaft fĂŒr von Depotbanken etwaig erhobene GebĂŒhren sind nicht vorgesehen. Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der AktionĂ€re der Gesellschaft auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemĂ€ĂŸ ausgeschlossen. DemgemĂ€ĂŸ werden die AktionĂ€re der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien entsprechend ihrem Anteil als MiteigentĂŒmer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 7. Dezember 2023 nicht ausgefĂŒhrte BörsenauftrĂ€ge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Entsprechend werden die Depotbanken die DepotbestĂ€nde an StĂŒckaktien der Epigenomics AG nach dem Stand vom 11. Dezember 2023 (Record Date), abends, umbuchen. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird voraussichtlich am 8. Dezember 2023 an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (General Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren BörsenplĂ€tzen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4) börsenmĂ€ĂŸig lieferbar. * * * FĂŒr den vollstĂ€ndigen Wortlaut des Beschlusses ĂŒber die ordentliche Kapitalherabsetzung (einschließlich der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung) wird auf den in der Einberufung veröffentlichten Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 4 der Tagesordnung verwiesen. Berlin, im November 2023 Epigenomics AG Der Vorstand


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