EQS-News: ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 (deutsch)
28.05.2025 - 09:33:09ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025
EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025
28.05.2025 / 09:32 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ams-OSRAM AG
PremstÀtten, FN 34109 k
ISIN AT0000A3EPA4
("Gesellschaft")
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG
am Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 10:00 Uhr,
in 8141 PremstĂ€tten, Tobelbader StraĂe 30, in den RĂ€umen der Gesellschaft.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, des
Nachhaltigkeitsberichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024
2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2024
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024
4. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025
5. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht
6. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik des Aufsichtsrats
7. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
8. Wahlen in den Aufsichtsrat
9. Beschlussfassung ĂŒber die EinfĂŒhrung eines neuen genehmigten Kapitals
gemÀà § 169 AktG um bis zu EUR 99.844.390,-- gegen Bar- und/oder
Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und ĂŒber die
dementsprechende Ănderung der Satzung in § 3 [Genehmigtes Kapital 2025]
10. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstandes
a) zum Erwerb eigener Aktien gemÀà § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch auĂerbörslich im AusmaĂ von bis
zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmĂ€Ăigen
VerĂ€uĂerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemÀà § 65 Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€uĂerung bzw Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemĂ€Ăer Anwendung der Regelungen ĂŒber den
Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschlieĂen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG
spÀtestens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugÀnglich:
* GeschÀftsbericht, beinhaltend
* Bericht des Aufsichtsrats,
* Corporate-Governance-Bericht,
* VergĂŒtungsbericht,
* Konzernlagebericht,
* Nachhaltigkeitsbericht,
* Konzernabschluss,
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024;
* VergĂŒtungspolitik des Aufsichtsrats
* BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;
* ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 8 gemÀà § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
* Stellungnahme zur UnabhÀngigkeit der AR-Kandidat:innen,
* Bericht des Vorstands gemÀà § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG zu
Tagesordnungspunkt 9,
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemÀà §§ 65 Abs 1b iVm 170
Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG zu
Tagesordnungspunkt 10,
* Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht;
* Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht;
* vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 16. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spĂ€testens am 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
i. fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben)
ii. fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
gemÀà § 18 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst
Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at
(DepotbestÀtigungen im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
AT0000A3EPA4 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
DarĂŒber hinaus werden DepotbestĂ€tigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 16. Juni 2025
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
IdentitÀtsnachweis
ams-OSRAM AG behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung
nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt
III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der
Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:
Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform als PDF dem E-Mail anzuschlieĂen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
AT0000A3EPA4 im Text angeben
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 25. Juni 2025, 16:00 Uhr, Wiener Zeit,
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung ĂŒbergeben
werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind
spÀtestens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem
fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den AktionÀren ein unabhÀngiger
Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der
Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; nĂ€mlich Mag. Stephan Plankensteiner, MBL,
Notar-Partner, als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Bernd FĂŒrnschuĂ,
8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, E-Mail:
plankensteiner.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfĂŒr ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spÀtestens
am 5. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an
die Adresse ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL /
Rechtsabteilung, Tobelbader StraĂe 30, 8141 PremstĂ€tten, oder wenn per
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
agm@ams-osram.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.
"Schriftlich" bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige
Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Ăbermittlung per SWIFT, mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im
Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestÀtigt wird, dass
die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das
BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur Beschlussfassung
samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen
mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung
und einer allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 16. Juni
2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH
Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader StraĂe 30,
8141 PremstÀtten, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklÀrung in einer Urkunde
oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der
ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€Ă
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber
Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
FĂŒr Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass VorschlĂ€ge von
AktionÀren gemÀà § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt
den ErklĂ€rungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG fĂŒr jede vorgeschlagene Person der
Gesellschaft in Textform spÀtestens bis 16. Juni 2025 zugehen und von der
Gesellschaft spÀtestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite
der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugÀnglich
gemacht werden mĂŒssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 8. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfÀlligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionÀre gemÀà § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
GemÀà § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewÀhlten
Mitgliedern und den gemÀà § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten
Mitgliedern.
Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemÀà § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
GetrennterfĂŒllung, sondern zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots
gemÀà § 86 Abs 7 AktG kommt.
Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom
Betriebsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern
(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus
vier Frauen und vier MĂ€nnern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten
Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei MĂ€nner. Dem
Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zur
Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionÀre kommen, ist darauf Bedacht
zu nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlÀge dem Aufsichtsrat
insgesamt mindestens vier Frauen angehören.
Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die
Aufsichtsratsmandate von Herrn Loh Kin Wah und Frau Univ.-Prof. Dr. Monika
Henzinger aus.
Von zwei Personen wÀre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem
Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.
4. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
Erteilung strafbar wÀre.
Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemÀà § 20 Abs 2 der Satzung das
Frage- und Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Sie kann
insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, generelle
und individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Diese Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com ĂŒbermittelt werden.
5. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder AktionÀr ist - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge
zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrÀge vor, so
bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung.
Ein AktionÀrsantrag zum Tagesordnungspunkt 8. "Wahlen in den Aufsichtsrat"
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines
Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können von AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen
spĂ€testens am 16. Juni 2025 in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklÀrung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis
einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der
AktionÀrsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
nicht berĂŒcksichtigt werden.
Hinsichtlich der Angaben gemÀà § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.
der Einberufung verwiesen.
6. Information fĂŒr AktionĂ€re zur Datenverarbeitung
Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionÀre
(insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionÀrs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der BevollmÀchtigten) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropÀischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die
Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€Ă
dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung
ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.
FĂŒr die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, RechtsanwÀlten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche
personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich
nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
AktionÀre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der AktionÀre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald
sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwÀschebestimmungen. Sofern rechtliche
AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG
gegen AktionÀre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer
des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.
Jeder AktionÀr hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,
EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach
Kapitel III der DSGVO.
Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der ams-OSRAM AG unentgeltlich ĂŒber
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ams-OSRAM AG
Datenschutzbeauftragter
Tobelbader StraĂe 30
8141 PremstÀtten
E-Mail: dataprotection@ams-osram.com
Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum
Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der
ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 998.443.940,00 und ist zerlegt in 99.844.394 auf
Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der
Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 270.608 eigene
Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April 99.573.786
Stimmrechte. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur
Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser
bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige Aktiengattung.
PremstÀtten, im Mai 2025
Der Vorstand
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28.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS Group. www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader StraĂe 30
8141 Premstaetten
Ăsterreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A3EPA4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, MĂŒnchen,
Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse
(Vienna MTF)
EQS News ID: 2146498
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2146498 28.05.2025 CET/CEST

