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EQS-News: ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 (deutsch)

11.05.2026 - 07:12:02 | dpa.de

ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 11.05.2026 / 07:11 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026


EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026



11.05.2026 / 07:11 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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ams-OSRAM AG



PremstÀtten, FN 34109 k



ISIN AT0000A3EPA4



("Gesellschaft")



Einberufung



der ordentlichen Hauptversammlung



Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur



ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG



am Mittwoch, den 10. Juni 2026, um 10:00 Uhr,



in 8141 PremstĂ€tten, Tobelbader Straße 30, in den RĂ€umen der Gesellschaft.



I. Tagesordnung



  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht, des Nachhaltigkeitsberichts und des vom Aufsichtsrat
    erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025



  2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
    das GeschÀftsjahr 2025



  3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025



  4. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
    GeschÀftsjahr 2026



  5. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht



  6. Wahlen in den Aufsichtsrat



  7. Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 17 Abs 1



  8. Beschlussfassung ĂŒber die Aufhebung des bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2
    Z 1 AktG) gemĂ€ĂŸ Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 (Bedingtes
    Kapital 2017)



II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE



Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG
spÀtestens ab 20. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugÀnglich:



  * GeschÀftsbericht, beinhaltend



      * Bericht des Aufsichtsrats,



      * Corporate-Governance-Bericht,



      * VergĂŒtungsbericht,



      * Konzernlagebericht,



      * Nachhaltigkeitsbericht,



      * Konzernabschluss,



  * Jahresabschluss mit Lagebericht,



jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025;



  * BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;



  * ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
    Tagesordnungspunkt 6 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;



  * Stellungnahme zur UnabhÀngigkeit der AR-Kandidaten,



  * Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht;



  * Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht;



  * Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der
    Zusendungslogik von DepotbestÀtigungen und Vollmachten,



  * vollstÀndiger Text dieser Einberufung.



III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG



Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 31. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").



Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.



FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spĂ€testens am 5. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem
der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:



  i. fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform



Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG



c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH



Köppel 60



8242 St. Lorenzen/Wechsel



Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX



(Message Type MT598 oder MT599,



unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben)



Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift



seev.003.001.10 oder seev.004.001.10



(gegebenenfalls seev.004.001.11)



Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general- meeting zur VerfĂŒgung.



  ii. fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
    gemĂ€ĂŸ § 18 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst



Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at



(DepotbestÀtigungen im Format PDF)



Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50



Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen.



Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.



DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG



Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):



  * Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),



  * Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,



  * Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
    AT0000A3EPA4 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),



  * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,



  * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.



DarĂŒber hinaus werden DepotbestĂ€tigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.



Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 31. Mai 2026
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.



Die DepotbestÀtigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.



IdentitÀtsnachweis



ams-OSRAM AG behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung
nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.



Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.



Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.



IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN



Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt
III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der AktionÀr hat, den er vertritt.



Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.



Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der
Hauptversammlung möglich.



FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:



Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG



c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH



Köppel 60



8242 St. Lorenzen/Wechsel



Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist



Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599;
unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben



Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift



seev.003.001.10 oder seev.004.001.10



(gegebenenfalls seev.004.001.11)



Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting
zur VerfĂŒgung.



Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50



Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:



Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.



Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 9. Juni 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit,
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung ĂŒbergeben
werden.



Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind
spÀtestens ab 20. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.



Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten
Vollmachtsformular.



Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem
fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.



AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.



Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.



UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter



Als besonderer Service steht den AktionÀren ein unabhÀngiger
Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der
Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; nĂ€mlich Mag. Stephan Plankensteiner, MBL,
Notar-Partner, als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Bernd FĂŒrnschuß,
8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, E-Mail:
plankensteiner.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfĂŒr ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar.



V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG



  1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG



AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spÀtestens
am 20. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an
die Adresse ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL /
Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 PremstĂ€tten, oder wenn per
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
agm@ams-osram.com zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhÀndige Unterfertigung
oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur.



Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass
die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.



Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.



  2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG



AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur Beschlussfassung
samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen
mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung
und einer allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 29. Mai 2026
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Herrn
Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141
PremstÀtten, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2
AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der
ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.



Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.



FĂŒr Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass VorschlĂ€ge von
AktionĂ€ren gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt
den ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG fĂŒr jede vorgeschlagene Person der
Gesellschaft in Textform spÀtestens bis 29. Mai 2026 zugehen und von der
Gesellschaft spÀtestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite
der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugÀnglich
gemacht werden mĂŒssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.



Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.



  3. Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG



Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfÀlligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:



GemĂ€ĂŸ § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewÀhlten
Mitgliedern und den gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten
Mitgliedern.



Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.



Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
GetrennterfĂŒllung, sondern zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots
gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG kommt.



Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom
Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern
(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus
vier Frauen und vier MĂ€nnern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten
Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei MĂ€nner. Dem
Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.



Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die
Aufsichtsratsmandate von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Andreas Gerstenmayer und
Herrn Arunjai Mittal aus.



  4. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG



Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.



Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
Erteilung strafbar wÀre.



Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 20 Abs 2 der Satzung das
Frage- und Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Sie kann
insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, generelle
und individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.



Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.



Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Diese Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com ĂŒbermittelt werden.



  5. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG



Jeder AktionÀr ist - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge
zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrÀge vor, so
bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung.



Ein AktionÀrsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat"
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können von AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen
spĂ€testens am 29. Mai 2026 in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis
einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der
AktionÀrsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
nicht berĂŒcksichtigt werden.



Hinsichtlich der Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.
der Einberufung verwiesen.



  6. Information fĂŒr AktionĂ€re zur Datenverarbeitung



Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionÀre
(insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionÀrs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der BevollmÀchtigten) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropÀischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.



Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die
Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ
dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung
ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.



FĂŒr die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, RechtsanwÀlten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche
personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.



Nimmt ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
AktionÀre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).



Die Daten der AktionÀre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald
sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwÀschebestimmungen. Sofern rechtliche
AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG
gegen AktionÀre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer
des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.



Jeder AktionÀr hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,
EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach
Kapitel III der DSGVO.



Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der ams-OSRAM AG unentgeltlich ĂŒber
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:



ams-OSRAM AG



Datenschutzbeauftragter



Tobelbader Straße 30



8141 PremstÀtten



E-Mail: dataprotection@ams-osram.com



Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum
Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der
ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.



VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE



Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte



Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 998.443.940,00 und ist zerlegt in 99.844.394 auf
Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der
Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30.04.2026 304.779 eigene
Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April 99.539.615
Stimmrechte. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur
Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser
bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige Aktiengattung.



PremstÀtten, im Mai 2026



Der Vorstand




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11.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS Group



Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=8a2c661e-4cc3-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ams-OSRAM AG
                   Tobelbader Straße 30
                   8141 Premstaetten
                   Österreich
   Telefon:        +43 3136 500-0
   E-Mail:         investor@ams-osram.com
   Internet:       https://ams-osram.com/
   ISIN:           AT0000A3EPA4
   WKN:            A118Z8
   Börsen:         Freiverkehr in DĂŒsseldorf, Frankfurt, MĂŒnchen,
                   Stuttgart, Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna
                   MTF)
   EQS News ID:    2324570





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2324570 11.05.2026 CET/CEST




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