Marburger, Bund

Marburger Bund ruft zum Warnstreik auf

13.09.2024 - 13:24:26 | dpa.de

Angesichts stockender Verhandlungen ĂŒber bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund am kommenden Montag zu einem Warnstreik in Hessen aufgerufen.

Nach Angaben der Gewerkschaft seien in Hessen rund fĂŒnfzig kommunale KrankenhĂ€user zum Streik aufgerufen - bundesweit sind es 60.000 Mediziner. Vorausgegangen waren zwei aus Sicht der Gewerkschaft erfolglose Verhandlungsrunden mit den kommunalen ArbeitgeberverbĂ€nden (VKA).

"Wir begegnen nur Blockaden und Hindernissen", sagte Christian Schwark, Landesverbandsvorsitzender des Marburger Bundes Hessen. Die kommunalen KrankenhĂ€user ließen in den Tarifverhandlungen wertvolle Zeit verstreichen - "absichtlich, ohne dass erkennbare Fortschritte in den Verhandlungen gemacht werden". Schwark fĂŒhrte aus: "Wir begegnen einer Hinhaltetaktik, die jede Form von WertschĂ€tzung vermissen lĂ€sst."

In den Tarifverhandlungen fordert der Marburger Bund eine lineare Erhöhung der GehĂ€lter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr. Außerdem soll es eine Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit geben. Die zentrale Kundgebung des bundesweiten Warnstreiks soll am Montag auf dem Römerberg in Frankfurt am Main (13 Uhr) stattfinden. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und VKA sollen am 17. und 18. September in Berlin fortgesetzt werden.

Arbeitgeber: Überzogene Forderungen

Die Arbeitgeber halten die Forderungen der Gewerkschaft fĂŒr deutlich ĂŒberzogen. "Es ist fĂŒr uns schwer verstĂ€ndlich, dass die Ärztegewerkschaft in dieser fĂŒr uns KrankenhĂ€user prekĂ€ren Situation zu Warnstreiks aufruft", sagte VKA-VerhandlungsfĂŒhrer Dirk Köcher. Die Ärzte hĂ€tten erst im April 2024 eine Anhebung ihrer BezĂŒge um vier Prozent erhalten. Viele kommunale KrankenhĂ€user befĂ€nden sich in einer finanziell prekĂ€ren Situation.

Der Marburger Bund Hessen hat nach eigenen Angaben den vom Streik betroffenen KrankenhĂ€usern Notdienstvereinbarungen angeboten, um eine notfallmĂ€ĂŸige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die dafĂŒr notwendige Mindestausstattung im Ă€rztlichen Dienst entspricht der personellen Besetzung, wie sie ĂŒblicherweise an Wochenenden dienstplanmĂ€ĂŸig vorgesehen ist.

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