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APA UNIQA: KĂŒhle RĂ€ume, klarer Versicherungsschutz - worauf es...

Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 08:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

APA UNIQA: KĂŒhle RĂ€ume, klarer Versicherungsschutz - worauf es bei Klimaanlagen ankommtJeder zehnte Haushalt in Österreich verfĂŒgt ĂŒber eine Klimaanlage.

APA ots news: UNIQA: KĂŒhle RĂ€ume, klarer Versicherungsschutz - worauf es bei Klimaanlagen ankommt

Jeder zehnte Haushalt in Österreich verfĂŒgt ĂŒber eine Klimaanlage. Ob und gegen welche SchĂ€den das GerĂ€t versichert ist, hĂ€ngt vor allem von Bauart und Schadensursache ab.

Wien (APA-ots) - Hitzewellen machen Klimaanlagen auch in Österreich fĂŒr immer mehr Menschen zum Thema. Innerhalb von nur vier Jahren hat sich die Zahl der Haushalte mit Klimaanlage nahezu verdoppelt. Von rund 210.000 im Jahr 2020 auf 415.000 im Jahr 2024, wie Daten von Statistik Austria ( 1) zeigen. Tendenz weiterhin steigend. Damit verfĂŒgt inzwischen rund jeder zehnte österreichische Haushalt ĂŒber eine Klimaanlage.

Bei der Anschaffung sollte jedoch nicht nur auf KĂŒhlleistung, Energieverbrauch und fachgerechte Montage geachtet werden. Auch der Versicherungsschutz verdient einen genaueren Blick.

"Eine Klimaanlage ist eine grĂ¶ĂŸere Investition und sollte entsprechend abgesichert sein. Wer sich fĂŒr eine solche Anschaffung entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden. So kann geprĂŒft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreichend ist und welcher Schutz fĂŒr das neue GerĂ€t besteht. So lĂ€sst sich mit einem kurzen Check einfach sicherstellen, dass die neue Anschaffung im Schadensfall bestmöglich abgesichert ist" , sagt Peter Humer, Mitglied des Vorstands fĂŒr Kunde & Markt Österreich bei UNIQA.

Zwtl.: Check mit Versicherung wird empfohlen

Split-Klimaanlagen bestehen ĂŒblicherweise aus einem Innen- und einem AußengerĂ€t und sind fest mit dem GebĂ€ude verbunden. Sie gelten daher grundsĂ€tzlich als GebĂ€udebestandteil. In der Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen jene Gefahren mitversichert, die in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden. Dazu zĂ€hlen beispielsweise SchĂ€den durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Wird das AußengerĂ€t bei einem Sturm beschĂ€digt, kann daher grundsĂ€tzlich die Eigenheimversicherung zustĂ€ndig sein. Auch ĂŒber die Haushaltsversicherung kann Schutz bestehen.

Nicht jeder Schaden an einer Klimaanlage entsteht allerdings durch ein klassisches versichertes Ereignis. Material- und Herstellungsfehler, SchĂ€den durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen können ĂŒber eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgedeckt werden. ZusĂ€tzliche Risiken entstehen ĂŒber das ablaufende Kondenswasser.

Mobile KlimagerĂ€te zĂ€hlen grundsĂ€tzlich zum Wohnungsinhalt. Sie sind damit im Rahmen der vereinbarten Gefahren ĂŒber die Haushaltsversicherung mitversichert.

UNIQA empfiehlt deshalb, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren zu lassen und vor der Montage alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen zu klĂ€ren. Nach der Montage ist es wichtig, die Versicherung zu informieren. Denn eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Ein kurzer Check hilft festzustellen, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und welcher Versicherungsschutz fĂŒr die Anlage besteht. So kann einfach geklĂ€rt werden, ob fĂŒr die neue Begleiterin durch die Hitzetage Versicherungsschutz besteht.

Zwtl.: Q&As

1. Immer mehr Haushalte haben eine Klimaanlage. Gilt dafĂŒr automatisch Versicherungsschutz?

Nicht automatisch. Ob und gegen welche SchĂ€den eine Klimaanlage versichert ist, hĂ€ngt vor allem von der Bauart der Anlage und der jeweiligen Schadensursache ab. Maßgeblich ist außerdem, welche Risiken in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden.

1. Sind fest installierte Split-Klimaanlagen ĂŒber die Eigenheimversicherung versichert?

Ja. Split-Klimaanlagen gelten grundsÀtzlich als GebÀudebestandteil, da sie fest mit dem GebÀude verbunden sind. Sie sind daher gegen jene Gefahren versichert, die im Rahmen der Eigenheimversicherung gedeckt sind, etwa Feuer-, Sturm- oder LeitungswasserschÀden.

1. Wann kann auch die Haushaltsversicherung fĂŒr SchĂ€den an einer Klimaanlage aufkommen?

Versicherungsschutz ĂŒber die Haushaltsversicherung kann bestehen, wenn die Klimaanlage vom Versicherungsnehmer angeschafft und eingebracht wurde. Versichert sind dabei grundsĂ€tzlich SchĂ€den durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, sofern keine EntschĂ€digung aus der GebĂ€udeversicherung möglich ist.

1. Welche SchĂ€den sind ĂŒber eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgedeckt?

Eine Haus- und Wohntechnikversicherung kann SchÀden abdecken, die nicht durch klassische Gefahren wie Feuer oder Sturm verursacht werden. Dazu zÀhlen beispielsweise Material- und Herstellungsfehler, SchÀden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen.

1. Sind mobile KlimagerÀte versichert?

Ja. Mobile KlimagerĂ€te zĂ€hlen grundsĂ€tzlich zum Wohnungsinhalt und sind daher im Rahmen der vereinbarten Gefahren ĂŒber die Haushaltsversicherung mitversichert.

1. Warum sollte die Versicherung nach der Installation einer Klimaanlage informiert werden?

Eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Daher empfiehlt es sich, die Versicherung nach der Installation zu informieren. So kann geprĂŒft werden, ob die bestehende Versicherungssumme noch ausreichend ist und welcher Versicherungsschutz fĂŒr die neue Anlage besteht.

1. Worauf sollten Konsument:innen vor der Installation einer Klimaanlage achten?

UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren zu lassen und bereits vor der Montage alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen. ZusÀtzlich sollte nach der Installation ein kurzer Versicherungs-Check erfolgen, um den passenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Bildmaterial von Peter Humer.

(1) Quelle Anzahl Klimaanlagen: Statistik Austria, ods-Datei https://www.statistik.at/fileadmin/pages/100/10SanierungsmassnahmenK- limaanlagen20212022.ods

RĂŒckfragehinweis: Klaus Kraigher Pressesprecher UNIQA Insurance Group AG Telefon: +43 664 8231997 E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at Website: https://www.uniqa.at

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