Arbeitgeber: Mitwirkung von BetriebsrĂ€ten auf den PrĂŒfstand
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 18:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWS"Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bĂŒrokratisch werden", forderte ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger. Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt.
Konkret fordert die Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde unter anderem, "bestehende Mitbestimmungsrechte auf den PrĂŒfstand zu stellen". Die Mitbestimmung bei "sozialen Angelegenheiten" sei oft schleppend. So wĂŒrden notwendige Anpassungen wie die EinfĂŒhrung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz "in gefĂ€hrlicher Weise ausgebremst", heiĂt es in einem BDA-Papier.
"Einseitige Regelungsbefugnis"
Notwendig sei eine "einseitige Regelungsbefugnis" fĂŒr Arbeitgeber in besonders dringenden FĂ€llen, heiĂt es weiter. In solchen EilfĂ€llen wollen sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorlĂ€ufig allein entscheiden dĂŒrfen.
"Wenn AuftrĂ€ge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und WettbewerbsfĂ€higkeit schwindet, geht es am Ende auch um BeschĂ€ftigung", sagte Dulger. "FĂŒr Unternehmen muss möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu mĂŒssen."
Klage ĂŒber Verzögerungen
GrundsĂ€tzlich hĂ€lt das BDA-Papier fest: "Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, VerlĂ€sslichkeit und EntscheidungsfĂ€higkeit ausgerichtet werden." Dazu sollen fĂŒr Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden.
Derzeit könne "der Betriebsrat die Verhandlungen ĂŒber einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren", monieren die Arbeitgeber.
Gemeint sind FĂ€lle sogenannter BetriebsĂ€nderungen, also etwa WerksschlieĂungen oder Entlassungen. Lösungsansatz der Arbeitgeber: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie "rechtssicher" allein entscheiden können. BetriebsrĂ€te könnten nachtrĂ€glich kontrollieren.
Nur noch wenige BetriebsrÀte
AuĂerdem wĂŒnschen sie sich kleinere BetriebsrĂ€te, fĂŒr die weniger BeschĂ€ftigte freigestellt werden mĂŒssten. Statt nur in TarifvertrĂ€gen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusammenarbeit auch in "betrieblichen Strukturvereinbarungen" organisieren können. Zudem sollen elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen möglich werden.
BetriebsrĂ€te sollten die Interessen der BeschĂ€ftigten einbringen, sie seien aber keine "Co-Manager", sagte Dulger. Verfahren, die keinen zusĂ€tzlichen Schutz brĂ€chten und notwendige VerĂ€nderungen nur verzögerten, mĂŒssten auf den PrĂŒfstand.
Die VorschlĂ€ge dĂŒrften bei Gewerkschaften auf wenig Gegenliebe stoĂen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte ergeben, dass zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Das sind vor allem groĂe Unternehmen. Nur noch jeder dritte BeschĂ€ftigte in der Privatwirtschaft wird noch von einem Betriebsrat vertreten; 1996 war es laut IW noch jeder zweite.
