ROUNDUP, ArbeitgeberprÀsident

ArbeitgeberprÀsident gegen Lohn am ersten Krankheitstag

05.03.2026 - 14:57:44 | dpa.de

Arbeitnehmer sollen am ersten Krankheitstag nach Ansicht von ArbeitgeberprÀsident Rainer Dulger keinen Lohn erhalten.

Das sagte Dulger dem Nachrichtenportal "t-online" und erklÀrte: "Die aktuell hohen KrankenstÀnde sind ein echtes Problem." Alles, was missbrÀuchliche Krankmeldungen erschwere, sei deshalb hilfreich.

"Eine Idee wĂ€re die EinfĂŒhrung eines Karenztages, sodass der Arbeitgeber den Lohn im Krankheitsfall erst ab dem zweiten Krankheitstag zahlt", erklĂ€rte der ArbeitgeberprĂ€sident.

Sogenannte Karenztage und die EinschrĂ€nkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schlĂ€gt Dulger nicht zum ersten Mal vor. Seiner Meinung nach wĂŒrde ein solches Modell dazu beitragen, "die Zahl sehr kurzfristiger Fehlzeiten weiter zu reduzieren und den Fokus stĂ€rker auf tatsĂ€chlich notwendige Ausfallzeiten zu lenken". Er sieht darin den Vorteil, dass diejenigen, die wirklich krank seien und lange ausfielen, dieselben Leistungen bekĂ€men wie auch jetzt.

Linken-Chef Jan van Aken reagierte empört auf den Vorstoß. "Wir sind hier nicht in den USA: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben - ohne LohnkĂŒrzung", sagte van Aken "t-online". Demnach ergĂ€nzte van Aken: "Das gilt fĂŒr Schnösel wie den ArbeitgeberprĂ€sidenten genauso wie fĂŒr die hart arbeitende Mehrheit hier im Land. Ich finde das widerlich."

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krankgemeldet - ein Anstieg um 3,6 Krankheitstage im Vergleich zu 2021. Union und ArbeitgeberverbÀnde fordern schon lÀnger, etwa telefonische Krankschreibungen wieder abzuschaffen.

Nach frĂŒheren Angaben der Krankenkasse AOK fĂŒhrt die telefonische Krankschreibung nicht dazu, dass sich Menschen hĂ€ufiger krankschreiben lassen. Einen Einfluss auf die steigenden Zahlen kann der Kasse zufolge dagegen die EinfĂŒhrung der elektronischen Krankmeldung 2022 haben. Sie fĂŒhre zu einer vollstĂ€ndigeren Erfassung der Fehlzeiten.

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