Arbeitszeiterfassung 2026: Das Warten hat ein Ende
11.02.2026 - 18:01:12Die Politik will dieses Jahr die offenen Fragen zur Arbeitszeiterfassung klären. Für Unternehmen bedeutet das: Die Zeit des Abwartens ist vorbei.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 herrscht eine paradoxe Situation. Die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation besteht bereits – ein konkretes Gesetz dazu fehlt aber noch. Diese Unsicherheit soll 2026 ein Ende haben. Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes wird die Regeln endlich präzisieren.
Die Rechtslage: Klare Pflicht, unklare Details
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur systematischen Erfassung verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies 2022 und leitete die Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz ab.
Jeder Arbeitgeber muss daher Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert bereits heute Abmahnungen und Schadensersatzklagen von Mitarbeitern. Die Gerichte haben hier mehrfach zugunsten der Arbeitnehmer entschieden.
Der Gesetzentwurf: Elektronisch wird Pflicht
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt die Richtung vor. Kernpunkt: Die Erfassung soll künftig verpflichtend elektronisch erfolgen. Der Zettel am Schwarzen Brett hat ausgedient.
Die Aufzeichnung muss noch am selben Tag erfolgen. Um kleinen Betrieben die Umstellung zu erleichtern, sind Übergangsfristen geplant. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern könnten bis zu fünf Jahre Zeit erhalten. Größere Firmen müssen schneller handeln. Tarifverträge können weiterhin abweichende, aber schützende Regelungen festlegen.
Flexibilität bleibt – mit Kontrolle
Bedeutet das das Aus für die Vertrauensarbeitszeit? Nein, sagen Experten. Flexible Modelle bleiben möglich. Der entscheidende Unterschied: Auch in Vertrauensmodellen muss die tatsächlich geleistete Zeit erfasst werden.
Die Verantwortung für die korrekte Eingabe kann an die Mitarbeiter delegiert werden. Der Arbeitgeber muss jedoch ein System bereitstellen und dessen Nutzung überwachen. Ziel ist ein ausgewogener Kompromiss: maximale Flexibilität für die Beschäftigten bei gleichzeitigem Schutz vor Überlastung.
Jetzt handeln, um Risiken zu vermeiden
Die Botschaft an die Unternehmen ist klar. Die Investition in ein digitales Zeiterfassungssystem ist unvermeidbar. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern profitiert auch von den Vorteilen der Digitalisierung.
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Transparente Daten erleichtern die Personalplanung und die Lohnabrechnung. Der genaue Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung steht zwar noch nicht fest. Die grundsätzlichen Anforderungen sind jedoch absehbar. Proaktives Handeln ist daher der beste Weg, um für die Zukunft gewappnet zu sein.
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