Arbeitszeitgesetz: Regierung will Acht-Stunden-Tag abschaffen
28.01.2026 - 21:55:11Das Bundeskabinett hat eine umstrittene Reform beschlossen, die den starren Acht-Stunden-Tag durch eine wöchentliche Arbeitszeit-Obergrenze ersetzen soll. Die Neuregelung soll mehr Flexibilität bringen, stößt aber bei Gewerkschaften auf massive Kritik.
Flexibilität versus Gesundheitsschutz
Kern der Reform ist die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Sie soll durch eine wöchentliche Obergrenze von durchschnittlich 48 Stunden ersetzt werden. Damit könnten Arbeitstage von über zehn Stunden möglich werden, wenn die Zeit an anderen Tagen ausgeglichen wird. Die elfstündige Ruhezeit zwischen Schichten bleibt jedoch erhalten.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigt den Plan: „Wir schaffen mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt und bauen Bürokratie ab.“ Besonders Branchen mit schwankendem Arbeitsaufkommen wie Gastronomie und Hotellerie sollen profitieren.
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Gewerkschaften warnen vor Ausbeutung
Die Reaktionen fallen gespalten aus. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßen die Flexibilisierung seit Jahren. „Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern um eine bedarfsgerechtere Verteilung“, so DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.
Gewerkschaften laufen dagegen Sturm. Sie warnen vor einer Zunahme der Arbeitsverdichtung und gesundheitlichen Risiken. Die Befürchtung: Arbeitstage von zwölf Stunden oder mehr könnten zur Regel werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde weiter erschwert. Die Linksfraktion spricht von einem „frontalen Angriff auf die arbeitenden Menschen“.
Ein politischer Kompromiss mit Hürden
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines langen Ringens innerhalb der Koalition. Während wirtschaftsliberale Kräfte auf Lockerung drängten, bestanden andere auf starken Schutzmechanismen. Die Debatte wurde durch Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angeheizt, der das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich infrage stellte.
Nun geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren. Bis zur möglichen Verabschiedung sind noch Änderungen möglich. Die Umsetzung würde Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen, insbesondere bei der korrekten Erfassung der Wochenarbeitszeit. Die Reform steht zudem im Kontext der noch ausstehenden gesetzlichen Regelung zur systematischen Arbeitszeiterfassung.


