Barrierefreiheit: Schonfrist für deutsche Unternehmen endet
27.01.2026 - 12:25:12Sieben Monate nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) schalten die Marktüberwachungsbehörden einen Gang hoch. Die Übergangsphase ist vorbei – nun droht aktive Durchsetzung mit strengen Prüfungen.
Berlin – Die Schonfrist ist offiziell vorbei. Seit Januar 2026 gehen die Marktüberwachungsstellen der Bundesländer von einer beratenden Haltung zur aktiven Kontrolle über. Das berichten Branchenkenner nach Auswertung erster Verfahren. Der Fokus liegt nun auf der digitalen Korrespondenz: Rechnungen, Verträge und Geschäftsbriefe müssen den strengen DIN-Normen für Barrierefreiheit entsprechen. Unternehmen, die keine gültige Konformitätserklärung vorlegen können, geraten sofort ins Visier der Prüfer.
Vom stillen Übergang zur aktiven Kontrolle
Das BFSG trat zwar bereits am 28. Juni 2025 in Kraft, doch die zweite Jahreshälfte verlief noch im Übergangsmodus. Viele Firmen konzentrierten sich auf ihre öffentlichen Webseiten und Online-Shops. Doch seit Januar hat sich die Lage zugespitzt. Die Behörden verlangen nun formelle Nachweise, noch bevor sie technische Prüfungen von Webseiten oder Dokumenten starten.
Marktführer reagieren bereits. Der Flugentschädigungs-Dienstleister AirHelp aktualisierte seine Barrierefreiheits-Erklärung am 26. Januar 2026 und verwies explizit auf die Einhaltung von BFSG und Europastandard EN 301 549. Ein klares Signal: Die Vorreiter rüsten sich rechtlich gegen mögliche Audits.
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Der Büroalltag im Compliance-Stress
Für Büroleiter und Verwaltungsfachkräfte liegt die größte Herausforderung im täglichen Workflow. Der bekannte Standard DIN 5008 für Schreib- und Gestaltungsregeln trifft auf die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit nach DIN EN 301 549. Während die DIN 5008 regelt, wo Anschrift oder Datum stehen, legt die europäische Norm fest, wie diese Informationen technisch ausgezeichnet sein müssen, damit Screenreader sie korrekt vorlesen können.
Eine Standard-PDF-Rechnung oder ein digitaler Vertrag ist damit kein reines Bilddokument mehr. Er muss ein strukturierter Datencontainer sein. Büroteams müssen nun sicherstellen, dass:
* Überschriften logisch getaggt (H1, H2, H3) und nicht nur fett gedruckt sind.
* Bilder und Logos beschreibenden Alternativtext (Alt-Text) enthalten.
* Tabellen mit korrekten Kopfzeilen und -spalten formatiert sind.
* Farbkontraste die Mindestanforderungen erfüllen.
PDF/UA und Leichte Sprache als Schlüssel
Technischer Benchmark für barrierefreie Korrespondenz ist der Standard DIN ISO 14289 (PDF/UA). Im Gegensatz zu normalen PDFs enthalten diese Dokumente eine semantische Ebene, die Hilfstechnologien flüssig auslesen können.
Hinzu kommt seit März 2025 die DIN SPEC 33429. Diese Spezifikation gibt Empfehlungen für Leichte Sprache – ein entscheidender Schritt, der über technischen Code hinausgeht und kognitive Barrieren abbaut. Obwohl noch nicht verpflichtend, setzen vor allem öffentliche Stellen und Serviceanbieter sie zunehmend ein, um ihre Kommunikation für ein breites Publikum verständlich zu machen. Immer häufiger ergänzen „Leichte Sprache“-Zusammenfassungen komplexe Verträge und behördliche Bescheide.
Nächster Schritt: Frist im März 2026
Der regulatorische Druck wird in den kommenden Wochen noch zunehmen. Nach Zeitplänen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) sollen bis zum 15. März 2026 weitere Standards für nicht-digitale Produktinformationen und Supportdienste eingeführt werden.
Diese nächste Phase wird wahrscheinlich Kundenservicezentren und Helpdesks treffen. Sie müssen dann barrierefreie Kommunikationskanäle anbieten, die ihren digitalen Pendants entsprechen. Für die Büroorganisation bedeutet das: Die „Barrierefreiheits-Kette“ darf nicht reißen, wenn ein Kunde von einer E-Mail zum Telefonat oder einem Brief wechselt.
Branchenverbände wie Bitkom bieten weiterhin Unterstützung an. Schulungspläne zeigen, dass im Frühjahr 2026 zahlreiche Workshops zur praktischen Umsetzung der Vorgaben geplant sind. Der Schulungsbedarf in diesem Bereich bleibt hoch.
Die Zeit, in der Barrierefreiheit als Nischen-IT-Projekt galt, ist endgültig vorbei. Die Fähigkeit, DIN-konforme, barrierefreie Dokumente zu erstellen, entwickelt sich schnell zur Standardvoraussetzung für Geschäftstätigkeit im europäischen Binnenmarkt.
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