BAuA verschÀrft Fokus auf tödliche Erstickungs- und Ertrinkungsrisiken
19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de
Deutsche Arbeitsschutzbehörden richten ihren Blick neu aus: Statt auf die hĂ€ufigsten UnfĂ€lle konzentrieren sie sich zunehmend auf die tödlichsten Gefahren am Arbeitsplatz. Im Visier sind Erstickungs- und Ertrinkungsrisiken, die trotz geringerer Fallzahlen ĂŒberproportional viele Todesopfer fordern.
Hintergrund ist das neue Arbeits- und Forschungsprogramm 2026â2029 der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In Kombination mit aktualisierten Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fĂŒhrt dies zu strengeren Anforderungen an die obligatorische GefĂ€hrdungsbeurteilung fĂŒr Unternehmen. Der Klimawandel mit extremen Wetterereignissen und die anhaltenden Risiken in engen RĂ€umen zwingen Sicherheitsexperten zum Umdenken.
Neue Regeln: Dynamische GefÀhrdungsbeurteilung wird Pflicht
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber bereits zur Risikobewertung. Das BAuA-Programm stuft Erstickung und Ertrinken nun prominent als umweltbedingte Arbeitsplatzgefahren ein. Die Bewertung muss laut Behörden hochspezifisch auf TÀtigkeit und Umfeld zugeschnitten sein.
Dabei gilt eine klare Hierarchie: Technische und bauliche Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen MaĂnahmen oder reiner Schutzkleidung. Die Verfahren mĂŒssen zudem komplexe, sich ĂŒberlagernde Risikofaktoren abbilden â etwa wenn in einem Raum sowohl giftige Gase als auch plötzlicher Wassereinbruch drohen. Unternehmen ohne eigene Expertise werden angehalten, externe SicherheitsfachkrĂ€fte hinzuzuziehen.
Erstickungsgefahr: Die unsichtbare Bedrohung in engen RĂ€umen
In der Industrie, Landwirtschaft und Instandhaltung bleibt Erstickung ein kritisches Thema. Laut DGUV Regel 113-004 entsteht die Gefahr durch Sauerstoffmangel, verdrĂ€ngende Gase oder das Versinken in SchĂŒttgĂŒtern wie Getreide.
Sicherheitsgrenze ist eine Sauerstoffkonzentration unter 20,9 Volumenprozent. Dies kann durch Oxidation, Rost oder Gase wie Stickstoff passieren. FĂŒr Kohlendioxid gilt ein strikter Grenzwert von 0,5 Prozent. Risikobewertungen mĂŒssen daher eine kontinuierliche Ăberwachung der AtmosphĂ€re vor und wĂ€hrend des Aufenthalts vorschreiben.
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