Bayer und Glyphosat-KlĂ€ger wollen Termin fĂŒr US-Vergleichsanhörung verschieben
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 08:34 Uhr | dpa.deBeide Seiten haben beim zustĂ€ndigen Gericht in Missouri gemeinsam beantragt, die Anhörung zur finalen Genehmigung des Sammelvergleichs auf den 10. September oder einen spĂ€teren Termin zu verlegen, wie Bayer am Mittwochabend mitteilte. Durch die Verschiebung hĂ€tten die Parteien und der Verwalter des Programms mehr Zeit, WiderrufsantrĂ€ge zu sogenannten Opt-outs zu bearbeiten, die nach der Entscheidung des Supreme Court eingegangen sind. Auch die Frage der GĂŒltigkeit einiger Opt-outs könne so vorab geklĂ€rt werden.
Im Rahmen dieses Vergleichs - sollte er genehmigt werden - wird Bayer bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jĂ€hrliche Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar leisten. Mit dem Schritt will Bayer das Thema Glyphosat-Klagen weitgehend vom Tisch bekommen. Damit der Vergleichsplan aber ĂŒberhaupt greift, muss ein GroĂteil der KlĂ€ger zustimmen, im Grunde fast alle, wie Unternehmenschef Bill Anderson im Februar bei der Vorstellung des Plans betont hatte. Eine Nicht-Zustimmung ist ein sogenannter Opt-out.
Dass nach der jĂŒngsten Entscheidung des obersten US-Gerichts in einem wegweisenden Glyphosat-Fall WiderrufsantrĂ€ge zu sogenannten Opt-outs eingegangen sind, ĂŒberrascht wenig. Denn: der Supreme Court hatte zu Gunsten von Bayer entschieden, was vielen Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken durch den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup die Grundlage entziehen könnte.
So hatte der US Supreme Court geurteilt, dass Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden kann. Die Richter beriefen sich dabei darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben.
