Berlin, Notfallregister

Berlin plant Notfallregister nach Blackout-Lehren

28.01.2026 - 22:40:12

Der Berliner Senat will ein zentrales Register für hilfsbedürftige Menschen einführen, was eine Grundsatzdebatte über Datenschutz und öffentliche Sicherheit auslöst.

Der Berliner Senat will ein zentrales Register für hilfsbedürftige Menschen einführen. Auslöser ist ein mehrtägiger Stromausfall, der Schwachstellen im Katastrophenschutz offenbarte. Der Vorstoß entfacht eine Grundsatzdebatte über den Datenschutz.

Die Pläne sehen vor, Daten von pflegebedürftigen Personen zu erfassen, die zu Hause versorgt werden. Im Krisenfall – ob Blackout oder Extremwetter – sollen Rettungsdienste so gezielt Hilfe leisten können. Bisher wissen die Behörden im Ernstfall oft nicht, wer wo auf stromabhängige Medizingeräte angewiesen ist.

Ein Blackout als Weckruf

Ein großflächiger Stromausfall Anfang 2026 diente als Katalysator. Die Krise zeigte, wie schnell die Versorgung für Tausende kippen kann. Die Unfähigkeit, vulnerable Personen proaktiv zu identifizieren, wurde als erhebliches Manko erkannt. Als Reaktion erarbeitete der Senat ein Paket mit 66 Vorschlägen zur Stärkung der Krisenfestigkeit. Ein zentrales Notfallregister ist der kontroverseste Punkt.

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„Die kritische Infrastruktur muss besser geschützt werden“, sagte Regierender Bürgermeister Kai Wegner. Die Erfahrung sei eine Zäsur. Auch die Grünen-Fraktion fordert in einem Positionspapier ein solches Register. Es herrscht parteiübergreifend der Eindruck, Berlin sei auf künftige Krisen nicht gut genug vorbereitet.

Die große Datenschutz-Hürde

Die größte Hürde ist rechtlicher Natur. Innensenatorin Iris Spranger argumentiert, die geltende Definition des Datenschutzes sei zu eng. Das Berliner Datenschutzgesetz müsse geändert werden, um eine Rechtsgrundlage für die Erhebung sensibler Gesundheitsdaten zu schaffen.

Diese Forderung steht im Zentrum der Debatte. Kritiker befürchten eine Aushöhlung der Standards und missbrauchsanfällige Datensammlungen. Überwiegt der Nutzen im Katastrophenfall die Risiken für die informationelle Selbstbestimmung? Bisherige freiwillige Lösungen wie die Plattform Notfallregister.eu verzeichnen kaum Registrierungen und sind in der Praxis wirkungslos.

Weitreichende Gesetzesänderungen geplant

Neben dem Datenschutzgesetz soll auch das Katastrophenschutzgesetz reformiert werden. Die Senatsverwaltung für Inneres könnte mehr Eingriffsrechte gegenüber den Bezirken erhalten. Ziel ist eine einheitliche und verbindliche Krisenvorsorge, die einen Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen verhindert.

Zusätzlich denkt der Senat über Transparenzverpflichtungen nach. Die Veröffentlichung sensibler Daten zur kritischen Infrastruktur – etwa zum Stromnetz – müsse überdacht werden, um Angriffsziele besser zu schützen. Das könnte Anpassungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz nach sich ziehen.

Ein schwieriger Weg zum Gesetz

Die Debatte markiert den Beginn eines komplexen legislativen Prozesses. Der Vorschlag, den Datenschutz zugunsten der öffentlichen Sicherheit neu zu justieren, wird auf starken Widerstand stoßen. Die kommenden Monate werden von intensiven Diskussionen im Abgeordnetenhaus geprägt sein.

Kann ein Gesetzentwurf entstehen, der effektive Hilfe ermöglicht und Grundrechte wahrt? Die Entscheidung Berlins wird Signalwirkung für andere Bundesländer haben, die vor ähnlichen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz stehen.

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