Betriebliche SuchtprÀvention: Vom Tabu zur Notwendigkeit
26.01.2026 - 07:57:12Sucht am Arbeitsplatz wird für Unternehmen zur drängenden Herausforderung. Experten fordern klare Strategien, um Mitarbeiter zu schützen und Produktivität zu sichern. Der Fokus liegt längst nicht mehr nur auf Alkohol, sondern schließt Medikamente, illegale Drogen und Verhaltenssüchte ein.
Eine proaktive Prävention ist kein Luxus mehr, sondern eine betriebliche Pflicht. Sie schützt die Gesundheit der Belegschaft, verhindert Arbeitsunfälle und erhält die Leistungsfähigkeit. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten Arbeitgeber zum Handeln.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Regeln zum Umgang mit Suchtmitteln klar zu regeln – gerade seit der teilweisen Cannabis-Legalisierung. Ein kostenloses E-Book mit Muster-Betriebsvereinbarung zeigt Schritt für Schritt, welche Klauseln notwendig sind, wie Sie Mitbestimmungsrechte einbinden und Rechtssicherheit schaffen. Enthalten sind fertig editierbare Vorlagen, Checklisten und Verhandlungstipps speziell für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Betriebsräte. So reduzieren Sie Ausfallrisiken und schaffen klare Handlungswege für betroffene Mitarbeitende. Jetzt Muster-Betriebsvereinbarung herunterladen
Zwei Säulen für eine wirksame Strategie
Eine erfolgreiche Prävention basiert auf zwei Ansätzen: der Verhältnis- und der Verhaltensprävention.
Die verhältnisorientierte Prävention gestaltet Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich. Dazu zählen:
* Die Reduzierung von Stressfaktoren wie Überlastung.
* Eine positive Führungskultur.
* Klare Regeln zum Umgang mit Suchtmitteln, festgehalten in Betriebsvereinbarungen.
Die verhaltensorientierte Prävention stärkt die Mitarbeiter direkt. Entscheidend sind Aufklärung über Suchtrisiken, Schulungen für Führungskräfte und benannte Ansprechpartner wie betriebliche Suchtbeauftragte.
Führungskräfte in der Schlüsselrolle
Vorgesetzte tragen eine zentrale Verantwortung. Ihre Aufgabe ist es, bei auffälligen Leistungs- oder Verhaltensänderungen zu handeln – ohne Diagnosen zu stellen. Es geht darum, betriebliche Probleme anzusprechen und Hilfe anzubieten.
Strukturierte Interventionskonzepte mit mehreren Gesprächsstufen geben Sicherheit. Sie beginnen mit einem fürsorglichen Hinweis auf beobachtete Veränderungen. Ziel ist es, Betroffene zur Hilfesuche zu motivieren und gleichzeitig arbeitsrechtliche Konsequenzen bei ausbleibender Besserung aufzuzeigen.
Klare Regeln schaffen Rechtssicherheit
Die rechtliche Grundlage für ein Eingreifen ist eindeutig. Die DGUV Vorschrift 1 verbietet, sich durch Suchtmittelkonsum in einen Zustand zu versetzen, der sich selbst oder andere gefährdet. Arbeitgeber müssen betroffene Mitarbeiter von ihrer Tätigkeit abziehen.
Dies gilt für Alkohol ebenso wie für illegale Drogen. Seit der teilweisen Cannabis-Legalisierung müssen Betriebe ihre Vorschriften besonders klar anpassen. Eine verbindliche Betriebsvereinbarung schafft hier Sicherheit für alle Seiten.
Warum das Thema jeden Betrieb betrifft
Sucht ist ein gesamtgesellschaftliches Problem mit direkten Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Millionen Menschen in Deutschland sind von Nikotin, Alkohol oder Medikamenten abhängig. Die Folgen im Job sind vielfältig: belastete Teamdynamik, sinkende Leistung, mehr Fehler und eine höhere Unfallgefahr.
Investitionen in Prävention zahlen sich langfristig aus. Sie senken Ausfallkosten und steigern die Zufriedenheit. Der entscheidende erste Schritt bleibt jedoch die Enttabuisierung. Solange Sucht als persönliches Versagen gilt, suchen Betroffene kaum Hilfe.
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