BetriebsrÀte, Personalarbeit

BetriebsrÀte 2026: KI in der Personalarbeit erfordert Mitbestimmung

Veröffentlicht am: 11.03.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue KI-Gesetz und das Betriebsverfassungsgesetz stĂ€rken die Rolle von BetriebsrĂ€ten bei der EinfĂŒhrung algorithmischer Bewertungssysteme fĂŒr Mitarbeiter.

BetriebsrÀte 2026: KI in der Personalarbeit erfordert Mitbestimmung Illustration mit AI erstellt.
BetriebsrÀte 2026: KI in der Personalarbeit erfordert Mitbestimmung Illustration mit AI erstellt.

Die EinfĂŒhrung von KI-Systemen zur Bewertung von Mitarbeitern stellt BetriebsrĂ€te vor neue Herausforderungen – und stĂ€rkt zugleich ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte entscheidend. Mit dem Inkrafttreten des europĂ€ischen KI-Gesetzes (AI Act) im August 2026 und der fortschreitenden Digitalisierung des Personalwesens wird das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zum zentralen Werkzeug fĂŒr Arbeitnehmervertreter.

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KI als „Beurteilungsgrundsatz“: § 94 BetrVG wird neu interpretiert

Im Kern der Debatte steht § 94 BetrVG. Er verlangt die Zustimmung des Betriebsrats zu Personalbögen und allgemeinen BeurteilungsgrundsĂ€tzen. Was frĂŒher Papierfragebögen und manuelle Bewertungsmatrizen betraf, gilt heute fĂŒr komplexe KI-Systeme. Das Bundesarbeitsgericht definiert BeurteilungsgrundsĂ€tze als Systeme, die die Bewertung von Mitarbeiterleistung anhand spezifischer Kriterien objektivieren und standardisieren sollen.

Moderne HR-Software, die algorithmisch das Potenzial von Mitarbeitern bewertet, fĂ€llt eindeutig unter diese Definition. Ob ein KI-System Kommunikationsmuster scannt oder Leistungskennzahlen analysiert – es schafft einen digitalen Beurteilungsgrundsatz. Der EU AI Act stuft solche Systeme im Personalmanagement zudem als hochriskant ein. Ab August 2026 gelten strenge Transparenz- und Dokumentationspflichten.

„Unternehmen können den Betriebsrat bei der EinfĂŒhrung dieser Systeme nicht umgehen“, betonen Arbeitsrechtsexperten. Wird ein KI-gestĂŒtztes Bewertungstool ohne vorherige Zustimmung eingefĂŒhrt, kann der Betriebsrat dessen Nutzung komplett stoppen. Die Folge: Unternehmen sind zunehmend gezwungen, die Kriterien ihrer Algorithmen offenzulegen, um ObjektivitĂ€t und Fairness nachzuweisen.

Digitale Einstellung und Versetzung: Das Vetorecht nach § 99

Noch konkreter wird die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Dazu zĂ€hlen Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen. In Betrieben mit mehr als zwanzig BeschĂ€ftigten muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und dessen Zustimmung einholen.

Die Digitalisierung des Recruitings bringt diesen Paragrafen in den Fokus. Laut Umfragen nutzen Personalabteilungen bei der Bewerberauswahl am intensivsten automatisierte Tools – vom CV-Parsing bis zum algorithmischen Ranking. WĂ€hrend Arbeitgeber Prozesse beschleunigen wollen, prĂŒfen BetriebsrĂ€te diese Technologien auf mögliche Verzerrungen (Bias).

Ein mit historischen Unternehmensdaten trainierter Algorithmus könnte unbewusst frĂŒhere Diskriminierungen reproduzieren, etwa bei der Besetzung von FĂŒhrungspositionen. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, wenn begrĂŒndete Zweifel an einem fairen Verfahren bestehen. Daher fordern Arbeitnehmervertreter immer öfter detaillierte Einblicke, wie digitale Tools Bewerberkriterien gewichten.

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Rahmenbetriebsvereinbarungen: Der strategische Weg zur Regelung

Um Stillstand und Rechtsstreit zu vermeiden, setzen Unternehmen und BetriebsrĂ€te zunehmend auf prĂ€ventive Regelungen. Rechtsberater empfehlen 2026 verstĂ€rkt den Abschluss von Rahmenbetriebsvereinbarungen speziell fĂŒr IT und kĂŒnstliche Intelligenz.

Diese Vereinbarungen schaffen eine verlĂ€ssliche Grundlage fĂŒr den Einsatz digitaler HR-Tools. Statt ĂŒber jedes Software-Update neu zu verhandeln, einigen sich die Parteien auf standardisierte Testkriterien und Datenschutzgrenzen. Eine solche Vereinbarung kann etwa festschreiben, dass kein KI-System eigenstĂ€ndig Abmahnungen oder KĂŒndigungen aussprechen darf. Oder sie verpflichtet zu regelmĂ€ĂŸigen Audits der Algorithmen.

HĂ€ufig wird auch ein verbindlicher Fragebogen vereinbart, den der Arbeitgeber vor der EinfĂŒhrung neuer Module – etwa in Systemen wie SAP SuccessFactors oder Workday – ausfĂŒllen muss. Durch transparente Informationen ĂŒber Zweck, Datenverarbeitung und Personalauswirkungen wird das Zustimmungsverfahren beschleunigt. Dieser strukturierte Ansatz erfĂŒlle nicht nur gesetzliche Pflichten, so Arbeitsrechtler, sondern fördere auch Akzeptanz und Vertrauen in der Belegschaft.

Ausblick: Der Betriebsrat als unverzichtbarer KI-Partner

Die Rolle des Betriebsrats wird weiter wachsen. Die geplante Modernisierung des BetrVG verpflichtet Arbeitgeber zur Konsultation bei KI-Planungen und erlaubt BetriebsrÀten, externe Technikexperten hinzuzuziehen.

Bis zum August 2026 mĂŒssen Personalabteilungen ihre bestehenden Talent-Management-Systeme grĂŒndlich ĂŒberprĂŒfen. Systeme, die als „Blackbox“ agieren und ihre Personalentscheidungen nicht erklĂ€ren können, werden in Deutschland auf rechtliche Hindernisse stoßen.

Beobachter rechnen in den kommenden Monaten mit mehr Verfahren vor Einigungsstellen, wenn Arbeitgeber und BetriebsrĂ€te ĂŒber die Metriken automatisierter Mitarbeiterbewertungen streiten. Der erfolgreiche Einsatz moderner HR-Technologien wird davon abhĂ€ngen, den Betriebsrat nicht als Hindernis, sondern als verpflichtenden Partner fĂŒr transparente, gerechte und rechtssichere Personalarbeit anzuerkennen.

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