Betriebsratswahl, Gekündigte

Betriebsratswahl 2026: Gekündigte Kandidaten dürfen aufs Werksgelände

26.01.2026 - 17:10:12

Ein aktuelles Urteil bestätigt das Recht gekündigter Kandidaten auf physischen Zugang zum Betriebsgelände, verwehrt ihnen jedoch die Nutzung interner digitaler Kommunikationskanäle für den Wahlkampf.

Ein aktuelles Urteil stärkt die Rechte gekündigter Betriebsratskandidaten – mit einer entscheidenden Einschränkung für den digitalen Wahlkampf. Das Gericht muss dabei die Eigentumsrechte der Arbeitgeber gegen den demokratischen Wahlprozess abwägen.

Grundrecht auf Zugang trotz Kündigung

Der Fall betrifft einen grundlegenden Pfeiler der deutschen Mitbestimmung: das Recht auf eine ungehinderte Betriebsratswahl. Laut Betriebsverfassungsgesetz und ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt ein gekündigter Arbeitnehmer, der Kündigungsschutzklage erhoben hat, passiv wählbar. Dieses passive Wahlrecht wäre wertlos ohne die Möglichkeit zu werben. Daher haben solche Kandidaten das Recht, das Betriebsgelände zu betreten, um mit Kollegen zu sprechen oder Flyer zu verteilen. Dies gilt selbst bei einem ausgesprochenen Hausverbot. Notfalls kann das Arbeitsgericht diesen Zugang per einstweiliger Verfügung durchsetzen.

Urteil zu Siemens Energy zieht digitale Grenze

Ein aktueller Fall bei Siemens Energy in Erlangen vom 15. Januar 2026 unterstreicht diese Prinzipien – und markiert zugleich eine neue Grenze. Das Arbeitsgericht gewährte einem gekündigten Betriebsratsmitglied das Recht, für den Wahlkampf physisch auf das Gelände zurückzukehren. Doch es verweigerte ihm den Zugang zu den internen digitalen Kommunikationskanälen wie E-Mail oder Chat.

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In einer Zeit, in der ein Großteil der betrieblichen Kommunikation digital stattfindet, ist diese Einschränkung ein erhebliches Hindernis. The Anwälte des Kandidaten kritisieren die Blockade als absurd und benachteiligend. Der Fall wird voraussichtlich vor das Landesarbeitsgericht gehen, das die traditionellen physischen Zugangsrechte gegen die Realität des digitalen Arbeitsplatzes abwägen muss.

Was das für die anstehenden Wahlen bedeutet

Die Betriebsratswahlen 2026, die typischerweise von März bis Mai stattfinden, werden von dieser Frage geprägt sein. Der Fall dient Arbeitgebern als Warnung: Der Versuch, Wahlen durch Kündigungen zu beeinflussen, scheitert am starken Kündigungsschutz. Für betroffene Kandidaten ist der Weg zur Durchsetzung ihres physischen Zugangsrechts klar. Die unsichere Frage des digitalen Zugangs bleibt jedoch ein rechtliches Neuland.

Die Gerichte stehen vor der Aufgabe, den Schutzgedanken des Betriebsverfassungsgesetzes in die digitale Ära zu übertragen. Das Ziel ist unverändert: eine freie und faire Wahl der Mitarbeitervertretung zu gewährleisten. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zum digitalen Wahlkampf wird für alle Beteiligten der deutschen Arbeitsbeziehungen entscheidend sein.

@ boerse-global.de