BFH-Urteil: Erbschaftsteuer kann Jahrzehnte spÀter fÀllig werden
29.01.2026 - 13:26:13Ein neuer Finanzminister-Erlass beendet die Steuerruhe für Erben. Die Verjährungsfrist läuft erst, wenn der Erbe seine Rechtsstellung zweifelsfrei kennt – was Jahrzehnte dauern kann.
BERLIN – Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben für erhebliche Rechtsunsicherheit bei Erben gesorgt. Es überträgt ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in die allgemeine Verwaltungspraxis. Kernaussage: Die vierjährige Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beginnt erst zu laufen, wenn der Erbe „sicheres Wissen“ über seinen konkreten Erbstatus hat. Das kann bedeuten, dass Finanzämter Steuerbescheide noch nach 20 oder 30 Jahren ändern und Nachforderungen stellen können, wenn etwa ein neues Testament auftaucht.
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Der Präzedenzfall: Ein Testament taucht 15 Jahre später auf
Ausgangspunkt ist das BFH-Urteil vom Oktober 2025 (Az. II R 28/22). Der Fall zeigt die lange Schattenwirkung steuerlicher Pflichten in Deutschland. Es ging um eine Erbschaft aus dem Jahr 1988. Da zunächst kein Testament bekannt war, erbaten Nichte und Neffe zu gleichen Teilen nach gesetzlicher Erbfolge. Das Finanzamt setzte die Steuer 1994 auf dieser Grundlage fest.
Fast 15 Jahre nach dem Tod entdeckte der Neffe jedoch ein handschriftliches Testament von 1988, das ihn als Alleinerben einsetzte. Nach einem langwierigen Rechtsstreit bestätigte ein Gericht 2009 seinen Status. Das Finanzamt korrigierte den Steuerbescheid daraufhin 2010 – mehr als 20 Jahre nach dem Tod der Tante – und forderte höhere Steuern vom Neffen nach.
Der Kläger argumentierte, die Festsetzungsfrist von vier Jahren sei längst abgelaufen. Der Bundesfinanzhof wies dies zurück. Das Gericht urteilte, die Frist habe für das testamentarische Erbe überhaupt noch nicht zu laufen begonnen, solange die rechtliche Unsicherheit bestand.
Was „sicheres Wissen“ wirklich bedeutet
Im Zentrum steht die Auslegung von § 170 Abgabenordnung (AO). Normalerweise beginnt die Vier-Jahres-Frist am Ende des Jahres, in dem die Steuer entsteht und die Erklärung abgegeben wird. Das Gesetz sieht jedoch eine „Anlaufhemmung“ vor.
Der BFH präzisierte: Damit die Frist startet, müssen sowohl Finanzamt als auch Steuerpflichtiger nicht nur vom Tod, sondern vom konkreten „Erwerb“ auf einer gültigen rechtlichen Grundlage wissen. Der Neffe habe erst mit dem rechtskräftigen Beschluss des Nachlassgerichts sicheres Wissen über seinen Alleinerben-Status erlangt. Bloße Vermutungen oder ein gefundenes Dokument reichen nicht aus.
Rechtsexperten zufolge startet die Uhr damit neu, sobald sich die rechtliche Grundlage einer Erbschaft ändert. Ein Steuerbescheid auf Basis der gesetzlichen Erbfolge verbraucht nicht die Verjährungsfrist für einen Bescheid, der auf einem später entdeckten Testament basiert. Beides sind separate rechtliche Tatbestände.
Folgen für Erben und Nachlassverwalter
Die Übernahme dieser Rechtsprechung durch das BMF hat unmittelbare Konsequenzen für die Nachlassplanung und -abwicklung. Steuerberater warnen: Die vermeintliche „Steuerruhe“ nach vier Jahren ist nun höchst fragil. Zwar gibt es eine absolute Verjährungsgrenze von 30 Jahren für Erbschaftsteuer. Das ist jedoch ein schwacher Trost für jemanden, der 15 oder 20 Jahre nach einem Tod Steuern nachzahlen muss.
Besonders betroffen sind:
* Komplexe Nachlässe: Familien mit mehreren potenziellen Testamenten oder unklaren Verfügungen.
* Wiederaufgefundene Vermögenswerte: Wenn etwa Sparbücher oder Dokumente lange nach dem ersten Nachlassverfahren auftauchen.
* Haftung der Testamentsvollstrecker: Sie könnten stärker in die Pflicht genommen werden, mit aller Sorgfalt nach testamentarischen Dokumenten zu suchen, um künftige Haftungsverschiebungen zu vermeiden.
Die Entscheidung erhöht die Nachweispflicht der Erben. Taucht später ein Testament auf, das die Vermögensaufteilung ändert – etwa zugunsten eines höher besteuerten entfernteren Verwandten –, ist das Finanzamt nun ermächtigt zu handeln, ohne durch die reguläre Vier-Jahres-Frist blockiert zu sein.
Ausblick: Das Steuerverfahren bleibt in der Schwebe
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 sind die Finanzämter angewiesen, diese Grundsätze auf alle offenen und künftigen Fälle anzuwenden. Steuerpflichtige in laufenden Erbstreits müssen damit rechnen, dass die Festsetzungsfrist für die Dauer jedes Rechtskonflikts um die Erbenstellung offen bleibt.
Rechtsexperten rechnen mit einem Anstieg „vorsorglicher“ Anzeigen. Potenzielle Erben könnten unklare Situationen früher melden, um den Start der Frist zu triggern. Ob solche Strategien vor dem strengen BFH-Maßstab des „sicheren Wissens“ bestehen, muss sich erst zeigen.
Die Botschaft des Ministeriums ist eindeutig: In Erbschaftsangelegenheiten ist die Steuerakte nicht geschlossen, bevor die rechtlichen Tatsachen unstrittig geklärt sind. Und das kann viele Jahre dauern.


