BFH-Urteil, Parkkosten

BFH-Urteil: Parkkosten bei doppelter HaushaltsfĂŒhrung jetzt voll absetzbar

Veröffentlicht am: 06.04.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein neues Grundsatzurteil ermöglicht es Berufspendlern, Kosten fĂŒr StellplĂ€tze und Garagen zusĂ€tzlich zur bestehenden Wohnkostenpauschale von der Steuer abzusetzen.

BFH-Urteil: Parkkosten bei doppelter HaushaltsfĂŒhrung jetzt voll absetzbar Illustration mit AI erstellt.
BFH-Urteil: Parkkosten bei doppelter HaushaltsfĂŒhrung jetzt voll absetzbar Illustration mit AI erstellt.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs bringt steuerliche Erleichterung fĂŒr Berufspendler. Park- und Garagenkosten am Zweitwohnsitz mĂŒssen nicht mehr in die starre 1.000-Euro-Pauschale eingerechnet werden. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto fĂŒr Arbeitnehmer in teuren Metropolen.

Durchbruch fĂŒr Pendler: Parken zĂ€hlt nicht zur Wohnkosten-Pauschale

Die Regelung zur doppelten HaushaltsfĂŒhrung erlaubt Arbeitnehmern, Aufwendungen fĂŒr einen notwendigen Zweitwohnsitz von der Steuer abzusetzen. Bislang galt dabei eine harte Obergrenze: Nur 1.000 Euro monatlich fĂŒr „Wohnkosten“ waren ansetzbar. Das Finanzministerium subsumierte darunter lange Zeit auch Stellplatz- oder Garagenmieten.

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Doch damit ist jetzt Schluss. In einem Grundsatzurteil (Az. VI R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Ein Parkplatz dient der Unterstellung eines Fahrzeugs, nicht dem Wohnen. Die Kosten sind daher keine Wohn-, sondern betrieblich veranlasste Aufwendungen. Sie können zusÀtzlich und in voller Höhe geltend gemacht werden.

FĂŒr Betroffene ist das ein finanzieller Gamechanger. Wer in MĂŒnchen, Hamburg oder Frankfurt 950 Euro Miete und 150 Euro fĂŒr einen Tiefgaragenplatz zahlt, kann nun 1.100 Euro absetzen – statt wie bisher nur 1.000 Euro. Die oft kritisierte, seit Jahren nicht angepasste Pauschale wird so praktisch ausgehebelt.

Wann der Fiskus zustimmt: Das Kriterium der Notwendigkeit

Der Abzug ist jedoch nicht automatisch gewĂ€hrt. Entscheidend ist die berufliche Notwendigkeit des Stellplatzes. Diese wird in BallungsrĂ€umen mit knappen öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Regel anerkannt. Ein wichtiges Detail: Es spielt keine Rolle, ob Mietvertrag fĂŒr Wohnung und Parkplatz getrennt oder kombiniert sind. Selbst bei einem einzigen Vertrag und Vermieter sind die Kosten trennbar.

Interessant ist auch eine weitere Klarstellung des Gerichts: Es muss nicht begrĂŒndet werden, warum das Auto am Arbeitsort benötigt wird. Entscheidend ist allein, dass der Zweitwohnsitz beruflich veranlasst ist und der Parkplatz dazu gehört. Steuerberater raten dennoch, die örtliche Parksituation zu dokumentieren – fĂŒr den Fall einer Nachfrage vom Finanzamt.

E-Auto, Ausland, Pendlerpauschale: Das bringt das Steuerjahr 2026

Die neue Rechtsprechung passt zu weiteren Anpassungen fĂŒr mobile Arbeitnehmer. So sind auch Kosten fĂŒr Ladeinfrastruktur wie Wallboxen am Zweitwohnsitz nach ExperteneinschĂ€tzung voll abzugsfĂ€hig. FĂŒr Arbeitnehmer mit Zweitwohnsitz im Ausland gilt seit Jahresbeginn zudem eine höhere Pauschale von 2.000 Euro monatlich. Die BFH-Logik dĂŒrfte auch hier fĂŒr Parkkosten gelten.

Abgerundet wird das Paket durch die erhöhte Entfernungspauschale. Seit 2026 betrĂ€gt sie 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer. FĂŒr die regelmĂ€ĂŸigen Fahrten zum Familienwohnsitz bedeutet das weitere spĂŒrbare Entlastung.

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So setzen Sie die Kosten richtig in der SteuererklÀrung ab

FĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025 und folgende Jahre ist die korrekte Einordnung entscheidend. Die Parkkosten gehören nicht in die Zeile fĂŒr die Mietkosten der doppelten HaushaltsfĂŒhrung. Sie sind stattdessen gesondert unter „sonstige notwendige Aufwendungen“ in der Anlage N anzugeben.

Wer in vergangenen Jahren AbzĂŒge fĂŒr Parkkosten versagt bekam, sollte aktiv werden. Da das BFH-Urteil den alten Behördenkurs explizit widerspricht, sind Einspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide vielversprechend. Die Finanzverwaltung hat ihre Praxis bereits angepasst, um weitere Niederlagen vor Gericht zu vermeiden. Luxusausgaben wie eine teure Privatgarage bleiben natĂŒrlich weiterhin schwer absetzbar.

Trendwende in der Steuerpolitik fĂŒr mobile Arbeitnehmer

Die Liberalisierung bei den Parkkosten ist Teil eines grĂ¶ĂŸeren Trends. Die deutsche Steuerpolitik beginnt, die RealitĂ€t einer immer mobileren Arbeitswelt anzuerkennen. Bei hybriden Arbeitsmodellen und explodierenden Mieten in GroßstĂ€dten wirkt die 1.000-Euro-Pauschale zunehmend realitĂ€tsfremd.

Solange der Gesetzgeber diese Obergrenze nicht anhebt, bleibt die Rechtsprechung der entscheidende Hebel. Nach Parkkosten und EinrichtungsgegenstĂ€nden könnte der nĂ€chste Schritt die Pauschale selbst ins Visier nehmen. Bis dahin nutzen Berufspendler die neuen SpielrĂ€ume – und sparen sich so hunderte Euro im Jahr.

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