ETEM, Strahlenschutz-Regel

BG ETEM schafft veraltete Strahlenschutz-Regel ab

28.01.2026 - 09:01:12

Für Unternehmen der Energie- und Elektrobranche gilt ab dem 1. Februar ausschließlich die moderne Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV).

Ab 1. Februar gilt für Unternehmen der Energie- und Elektrobranche nur noch die moderne Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Die veraltete DGUV Vorschrift 15 verliert damit ihre Gültigkeit – ein weiterer Schritt zur Deregulierung im deutschen Arbeitsschutz.

Letzte Frist: Was ändert sich am 1. Februar?

Für Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) entfällt mit dem Stichtag eine doppelte Regulierung. Bisher mussten sie sowohl die bundesweite EMFV als auch die spezifische DGUV Vorschrift 15 beachten. Künftig gilt ausschließlich die EMFV mit ihren technischen Regeln (TREMF) als verbindlicher Standard.

Der formale Beschluss zur Aufhebung fiel bereits im Juni 2025. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial Affairs (BMAS) stimmte dem Vorhaben am 10. Dezember 2025 zu. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger Mitte Januar steht der finalen Umsetzung nun nichts mehr im Weg.

Gestaffelter Abschied: Ein bundesweiter Prozess

Die BG ETEM ist nicht die erste Berufsgenossenschaft, die diesen Schritt geht. Der Abschied von der alten Vorschrift verläuft seit 2025 gestaffelt über verschiedene Wirtschaftszweige.

Anzeige

Passend zum Thema Arbeitsschutz nach der neuen EMFV: Viele Unternehmen müssen jetzt ihre Gefährdungsbeurteilungen (GBU) an die TREMF anpassen. Gratis-Download mit fertigen Vorlagen, Checklisten und einem Leitfaden, der Ihnen zeigt, wie Sie rechtskonforme GBU erstellen und die 7 häufigsten Fehler vermeiden. Spart Zeit bei Messungen, Dokumentation und bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen

Von doppelter Regulierung zu klaren Vorgaben

Hinter der Reform steckt ein einfaches Prinzip: Doppelregulierungen sollen vermieden werden. Die EMFV trat bereits im November 2016 in Kraft und setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Sie bildet seitdem die primäre Grundlage zum Schutz von Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern.

Die begleitenden Technischen Regeln (TREMF) liefern detaillierte Vorgaben für Gefährdungsbeurteilungen, Messungen und Schutzmaßnahmen. Sie decken verschiedene Frequenzbereiche und spezielle Anwendungen – wie Magnetresonanztomographie – ab. Mit diesem etablierten Regelwerk war die ältere DGUV Vorschrift 15 überflüssig geworden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Unternehmen ändert sich die Verantwortung nicht – wohl aber der rechtliche Bezugsrahmen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt bestehen. Sie muss sich nun vollständig an der EMFV und dem aktuellen Stand der Technik in den TREMF orientieren.

Das moderne Regelwerk geht in einigen Punkten sogar weiter. So werden Grenzwerte für Beschäftigte mit medizinischen Implantaten explizit berücksichtigt – ein Aspekt, der in der alten Vorschrift weniger detailliert behandelt wurde. Betriebe, die ihre Standards regelmäßig aktualisiert haben, dürften kaum Änderungen vornehmen müssen. Eine Überprüfung der bestehenden Dokumentation ist dennoch ratsam.

Ausblick: Fokus auf modernem Arbeitsschutz

Mit dem Februar-Stichtag endet die Ära der DGUV Vorschrift 15 endgültig. Der deutsche Arbeitsschutz konzentriert sich nun vollständig auf das umfassende System aus EMFV und technischen Regeln. Für alle Unternehmen gilt: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Schutzmaßnahmen und Dokumentationen den aktuellen Bundesvorschriften entsprechen. Nur so gewährleisten sie rechtssicheren Schutz für ihre Belegschaft in einem entschlackten Regulierungsumfeld.

Anzeige

PS: Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung den Anforderungen der EMFV/TREMF standhält? Holen Sie sich den kostenlosen Praxistool-Download mit Vorlagen, Checklisten und einem Prüf-Leitfaden für Aufsichtsbehörden – ideal für Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche in Energie- und Elektrobetrieben. Schnell anwendbare Muster machen die Dokumentation prüfungssicher. Jetzt kostenlosen GBU‑Leitfaden sichern

@ boerse-global.de