Brandschutzhelfer, Pflichtquote

Brandschutzhelfer: Mehr als nur eine Pflichtquote

24.01.2026 - 03:52:12

Experten fordern praxisnahe Schulungen für Brandschutzhelfer, die über die reine Pflichtquote hinausgehen. Entscheidend sind Übungen mit Feuerlöschern und Evakuierungstrainings.

Die Qualität der Ausbildung für Brandschutzhelfer rückt 2026 in den Fokus. Experten fordern praxisnahe Schulungen, die im Ernstfall wirklich schützen.

Für deutsche Unternehmen ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern gesetzlich vorgeschrieben. Doch reicht die reine Erfüllung der Quote aus? Sicherheitsexperten betonen zunehmend, dass der Wert der Ausbildung in ihrer praktischen Wirksamkeit liegt. Eine pro forma durchgeführte Schulung könne im Brandfall wertlos sein. Stattdessen plädieren sie für hochwertige, betriebsspezifische Trainings, die Mitarbeiter wirklich handlungsfähig machen.

Die gesetzliche Grundlage: Mehr als fünf Prozent

Die Pflicht zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Diese schreibt vor, dass in der Regel fünf Prozent der Belegschaft ausgebildet sein müssen. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr – etwa in der Produktion oder in Lagern – kann dieser Anteil steigen. Den genauen Bedarf muss der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Als Leitfaden für Inhalte und Umfang der Schulung dient die DGUV Information 205-023.

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Der Praxis-Check: Löschen üben, Evakuierung trainieren

Eine gute Ausbildung lebt von der Praxis. Der theoretische Teil ist die Basis, doch entscheidend ist die realitätsnahe Übung. Dazu gehört der praktische Umgang mit Feuerlöschern an Übungsanlagen. Die Teilnehmer müssen lernen, verschiedene Brandklassen zu unterscheiden und das richtige Löschmittel auszuwählen.

Ebenso wichtig ist das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzhelfer müssen in der Lage sein, eine geordnete Evakuierung zu unterstützen. Sie kennen die Fluchtwege, Sammelstellen und können Kollegen sicher leiten. Regelmäßige betriebsweite Brandschutzübungen sind unerlässlich, um diese Abläufe zu verinnerlichen. Ihre Ergebnisse sollten dokumentiert und für Verbesserungen genutzt werden.

Integration in das Sicherheitskonzept

Brandschutzhelfer sind ein zentraler Baustein, aber nicht der einzige. Ihre Aufgabe ist die Erstintervention bei Entstehungsbränden und die Evakuierungsunterstützung. In vielen Betrieben werden sie durch einen Brandschutzbeauftragten ergänzt, der als Koordinator und Berater der Geschäftsführung agiert.

Die Wirksamkeit des gesamten Systems hängt von einer gelebten Sicherheitskultur ab. Diese muss von der Führungsebene vorgelebt und idealerweise bereits in der Ausbildung verankert werden. Das schafft ein nachhaltiges Verantwortungsbewusstsein und senkt langfristig Unfallrisiken.

Neue Risiken erfordern aktualisiertes Wissen

Die Arbeitswelt verändert sich – und mit ihr die Brandrisiken. Neue Technologien wie Lithium-Ionen-Akkus in der E-Mobilität oder in Logistikzentren stellen besondere Herausforderungen dar. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen daher regelmäßig überprüfen und die Ausbildungsinhalte anpassen.

Experten empfehlen, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen. Die dynamische Weiterentwicklung von Vorschriften, wie die aktuell novellierte DGUV Vorschrift 2, unterstreicht die Notwendigkeit zum proaktiven Handeln. Eine fundierte, praxisnahe Ausbildung ist somit mehr als eine Pflicht: Sie ist ein entscheidender Beitrag zum Schutz von Menschen und Unternehmen.

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