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EQS-Adhoc: Branicks Group AG: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern über die Restrukturierung der Anleihe und der Schuldscheindarlehen unterzeichnet (deutsch)

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 23:46 Uhr | dpa.de

Branicks Group AG: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern über die Restrukturierung der Anleihe und der Schuldscheindarlehen unterzeichnet EQS-Ad-hoc: Branicks Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges Branicks Group AG: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern über die Restrukturierung der Anleihe und der Schuldscheindarlehen unterzeichnet 30.07.2026 / 23:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

Branicks Group AG: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern über die Restrukturierung der Anleihe und der Schuldscheindarlehen unterzeichnet


EQS-Ad-hoc: Branicks Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Branicks Group AG: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von
Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern über die Restrukturierung der
Anleihe und der Schuldscheindarlehen unterzeichnet



30.07.2026 / 23:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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30. Juli 2026: Unterzeichnung Lock-Up Vereinbarung



BRANICKS Group AG:
Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und
Schuldscheingläubigern über die Restrukturierung der Anleihe und
der Schuldscheindarlehen unterzeichnet



Frankfurt am Main, 30. Juli 2026. Die BRANICKS Group AG (ISIN: DE000A1X3XX4)
("Branicks" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie heute Lock-Up
Vereinbarungen (die "Lock-Up Vereinbarungen") mit (i) einer Gruppe von
Anleihegläubigern (die "Ad-hoc Gruppe") über ihre unbesicherte Anleihe mit
einem derzeit ausstehenden Nennbetrag von EUR 400 Millionen (ISIN:
XS2388910270, fällig am 22. September 2026) (die "Anleihe"), und (ii) einer
Gruppe von Gläubigern ihrer Schuldscheindarlehen und
Namensschuldverschreibungen mit einem derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrag
von EUR 179,5 Millionen mit Fälligkeiten zwischen 2026 und 2031 ("SSD/NSV",
und zusammen mit der Anleihe, die "Finanzverbindlichkeiten") abgeschlossen
hat, die insbesondere den Zweck verfolgen, die Verlängerung und
Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten zu angepassten Konditionen zu
ermöglichen (die "Transaktion"). Die Mitglieder der Ad-hoc Gruppe halten
derzeit zusammen 60,4 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Anleihe. Die
Gläubiger der SSD/NSV, die derzeit Partei der Lock-Up Vereinbarung sind,
machen mehr als 90% des ausstehenden Gesamtnennbetrags der SSD/NSV aus.
Die Wirksamkeit wesentlicher Bestimmungen der Lock-Up Vereinbarungen,
einschließlich der Verpflichtung zur Unterstützung der Transaktion, hängt
vom Eintreten bestimmter Bedingungen ab, darunter das Ausscheiden des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft, die Bestellung von Herrn Josef Schultheis zum Chief
Restructuring Officer (CRO) als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und
der Beitritt von Inhabern der SSD/NSV, die 100 % des ausstehenden
Gesamtbetrags der SSD/NSV repräsentieren, zur Lock-Up Vereinbarung. Die
Bedingungen müssen spätestens bis zum 31. Juli 2026 erfüllt sein.
Wesentliche Elemente der Transaktion : Die Transaktion sieht eine
gleichrangige (pari passu) und anteilige (pro rata) Behandlung der
Finanzverbindlichkeiten vor. Die Eckpunkte der Transaktion sind durch
FTI-Andersch in einem Sanierungsgutachten (finale Entwurfsfassung) unter
Berücksichtigung des IDW S6-Standards unabhängig verifiziert worden.
Die folgenden wesentlichen Elemente der Transaktion sind hervorzuheben:
Neues Fremdkapital (New Money):



  * Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen verpflichten sich Mitglieder der
    Ad-hoc Gruppe und bestimmte Gläubiger der SSD/NSV, vor Abschluss der
    Restrukturierung (das "Closing") ein Angebot einer kurzfristigen
    Überbrückungsfinanzierung in Höhe von EUR 35 Millionen auf der Ebene von
    Branicks und einer kurzfristigen Überbrückungsfinanzierung in Höhe von
    EUR 60 Millionen auf der Ebene der VIB Vermögen AG ("VIB") (beide
    Finanzierungen die "Überbrückungsfinanzierungen") abzugeben und die
    Bereitstellung in voller Höhe über einen Backstop-Mechanismus
    abzusichern. Für ihre Absicherung (Backstop) teilen sich die am
    Backstop-Mechanismus Beteiligten eine feststehende backstop fee, die
    kapitalisiert wird und die Nominalbeträge der Finanzierungen an Tag 1
    auf EUR 36,1 Millionen auf der Ebene der Branicks und auf EUR 61,9
    Millionen auf der Ebene der VIB erhöht. Die Überbrückungsfinanzierung
    auf der Ebene der VIB wird insbesondere zur Rückzahlung von EUR 58
    Millionen der im September 2026 und März 2027 fällig werdenden
    Schuldscheindarlehen der VIB verwendet.



  * Unter anderem zur Ablösung der Überbrückungsfinanzierungen wird die
    Überbrückungsfinanzierung auf der Ebene von Branicks und auf der Ebene
    der VIB beim Closing zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen in
    langfristige Finanzierungen überführt (zusammen mit den
    Überbrückungsfinanzierungen das "New Money").



  * Branicks wird allen berechtigten Gläubigern der Anleihe anbieten, einen
    Teil des New Money anteilig (pro rata) zu zeichnen. In Bezug auf den
    gesamten New Money-Prozess gilt der folgende Strip-/Stapling-Mechanismus:
    Erstens sind die Überbrückungsfinanzierungen und die langfristigen
    Finanzierungen miteinander verknüpft, d. h. jeder Gläubiger, der sich an
    den Überbrückungsfinanzierungen beteiligt, beteiligt sich im Verhältnis
    1:1 an den korrespondierenden langfristigen Instrumenten.
    Dementsprechend wird den berechtigten Gläubigern lediglich ein Angebot
    zur Beteiligung an den Überbrückungsfinanzierungen unterbreitet und
    nicht an den langfristigen Finanzierungen. Zweitens wird sich jede
    Beteiligung an den Überbrückungsfinanzierungen (sowie zugleich an den
    späteren langfristigen Instrumenten) stets anteilig (pro rata) auf eine
    Tranche des New Money sowohl auf Ebene der Branicks als auch auf Ebene
    der VIB beziehen. Eine isolierte Beteiligung am New Money ausschließlich
    auf Ebene der Branicks oder ausschließlich auf Ebene der VIB ist nicht
    vorgesehen.



  * Das langfristige New Money wird (sofern nicht vorher zurückgezahlt) am
    30. September 2029 endfällig und einen Zinssatz von 10,0% pro Jahr in
    bar haben. Eine vorzeitige Rückzahlung des langfristigen New Money
    innerhalb der ersten 12 Monate unterliegt einer Make-Whole-Klausel.




Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten: Die umfassende
Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten erfolgt insbesondere über eine
Anpassung der Bedingungen der Anleihe und der SSD/NSV.



  * Aufteilung der Kapitalbeträge: Die bestehende Anleihe wird in eine
    vorrangig besicherte Anleihe mit einem reduzierten Nennbetrag in Höhe
    von EUR 258,8 Millionen geändert; parallel werden die SSD/NSV in
    vorrangig besicherte Schuldscheindarlehen und
    Namensschuldverschreibungen mit einem reduzierten Gesamtnennbetrag von
    EUR 116,2 Millionen geändert (zusammen die "Senior Secured Principal
    Instruments"). Daneben wird eine neue unbesicherte nachrangige Anleihe
    mit einem Nennbetrag von EUR 151,5 Millionen (inklusive der
    subordination fee) zuzüglich aufgelaufener und kapitalisierter Zinsen ab
    dem Fälligkeitsdatum den Anleihegläubigern ausgegeben ("Subordinated
    Principal Notes") sowie neue unbesicherte nachrangige Schuldscheine und
    Namensschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 68
    Millionen (inklusive der subordination fee) zuzüglich aufgelaufener und
    kapitalisierter Zinsen an die Gläubiger der SSD/NSV ausgegeben (zusammen
    mit den Subordinated Principal Notes die "Subordinated Principal
    Instruments").



  * Erwerb der Subordinated Principal Instruments: Die Subordinated
    Principal Notes werden in einer Stückelung von ca. EUR 113.600 (nebst
    aufgelaufenen und kapitalisierten Zinsen) ausgegeben. Ihr Erwerb setzt
    voraus, dass die Anleihegläubiger EUR 300.000 des Nennbetrags der
    Anleihe halten (was EUR 105.900 des Nennbetrags entspricht, der beim
    Closing nachrangig gestellt wird, zuzüglich aufgelaufener und
    kapitalisierter Zinsen) oder ein ganzzahliges Vielfaches davon. Die
    Gläubiger der SSD/NSV erhalten ebenso EUR 113.600 (nebst aufgelaufenen
    und kapitalisierten Zinsen) an neuen unbesicherten nachrangigen
    Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen (Nennbetrag) für jede
    Position von EUR 300.000 des bestehenden Nennbetrags.



  * Rangfolge und Besicherung: Das langfristige New Money erhält Super
    Senior-Rang gegenüber den Senior Secured Principal Instruments. Die
    Subordinated Principal Instruments werden gemäß § 39 Abs. 2 der
    Insolvenzordnung (InsO) nachrangig gestellt und rangieren damit hinter
    allen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten von Branicks, inklusive des
    New Money und der Senior Secured Principal Instruments, aber vor dem
    Eigenkapital. Es ist ein umfassendes Sicherheitenpaket vorgesehen, das
    unter anderem die Errichtung einer doppelstöckigen LuxCo Struktur und
    die Verpfändung der Anteile daran sowie Anteilsverpfändungen über
    wesentliche Tochtergesellschaften von Branicks und ihrer
    Tochtergesellschaften umfasst. Dies umfasst auch entsprechende Garantien
    von wesentlichen Tochtergesellschaften. Die gemeinsame Regelung der
    Sicherheitenverhältnisse erfolgt über eine Intercreditor-Vereinbarung.



  * Laufzeiten und Verzinsung: Die Senior Secured Principal Instruments
    werden am 30. September 2030 und die Subordinated Principal Instruments
    am 30. September 2038 endfällig. Die jährliche Verzinsung beträgt 7,5 %
    pro Jahr in bar für die Senior Secured Principal Instruments und 15 %
    pro Jahr für die Subordinated Principal Instruments. Branicks hat das
    Recht, anstelle einer Barzahlung PIK-Zinsen auf die Subordinated
    Principal Instruments zu zahlen, die deren ausstehenden Nennbetrag
    erhöhen. Die bis einschließlich 22. September 2026 gemäß der bestehenden
    Dokumentation auf die Anleihe aufgelaufenen Zinsen sind am 22. September
    2026 in bar zu zahlen. Die auf die SSD/NSV aufgelaufenen Zinsen sowie
    die nach dem 22. September 2026 auf die Anleihe aufgelaufenen Zinsen,
    jeweils bis zum Closing, werden kapitalisiert und dem Nennbetrag des
    jeweiligen Subordinated Principal Instruments hinzugerechnet, mit
    Ausnahme der planmäßigen Zinszahlungen auf die Schuldscheindarlehen am
    27. Juli 2026 in Höhe von EUR 2,2 Millionen und im September 2026 in
    Höhe von EUR 0,1 Millionen, die in bar gezahlt wurden beziehungsweise zu
    zahlen sind, vorausgesetzt, dass keine von den Anleihegläubigern
    bereitgestellten New Money-Beträge zur Zahlung dieser Zinsen auf die
    SSD/NSVs verwendet werden dürfen. Der gleiche Mechanismus gilt umgekehrt
    für die Zinszahlungen auf die Anleihe am 22. September 2026.



  * Finanzielle Covenants: Die bestehenden finanziellen Covenants (LTV
    Covenant und Interest Cover Covenant) werden angepasst.




Zusätzliche Gebühren: Über die Verzinsung hinaus ist die Zahlung weiterer
Gebühren für die Anleihe, die SSD/NSV und das New Money vereinbart worden:



  * EUR 15 Millionen subordination fee (als Gegenleistung für die teilweise
    Nachrangstellung der Finanzverbindlichkeiten), die dem beim Closing
    nachrangig gestellten Nennbetrag hinzugerechnet wird, wodurch sich der
    Gesamtnennbetrag der Subordinated Principal Instruments beim Closing auf
    EUR 219,5 Millionen zuzüglich aufgelaufener und kapitalisierter Zinsen
    erhöht;



  * 50 bps extension fee an die Gläubiger der Anleihe und der SSD/NSV,
    zahlbar in bar zum Closing der Transaktion, berechnet auf die
    Verschuldungsbeträge vor der Transaktion;



  * 200 bps einmalige Gebühr auf jeden zum 31. Dezember 2028 ausstehenden
    Nennbetrag der Senior Secured Principal Instruments und des New Money,
    der nicht bis zum 31. Dezember 2028 zurückgeführt worden ist, zahlbar am
    31. Dezember 2028; sowie



  * 100 bps exit fee die bei Rückzahlung oder bei Refinanzierung der Senior
    Secured Principal Instruments und des VIB / Branicks New Money zu zahlen
    sind.




Governance: Im Rahmen der Restrukturierung sind wesentliche Maßnahmen zur
Neugestaltung der Unternehmensführung vorgesehen, insbesondere (i) die
Bestellung von Herrn Josef Schultheis zum CRO und weiteren Mitglied des
Vorstands von Branicks mit primärer Verantwortung und Vertretungsmacht für
die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Restrukturierung, Frau Sonja
Wärntges wird die Geschäfte des Unternehmens weiterhin als
Vorstandsvorsitzende verantworten und ihr Amt spätestens zum 31. Dezember
2026, niederlegen und (ii) Änderungen in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats von Branicks und der VIB, einschließlich der unmittelbaren
Niederlegung des Amts und des Ausscheidens des derzeitigen
Aufsichtsratsvorsitzenden von Branicks.
Verkäufe von Immobilien: Das Unternehmen verpflichtet sich, einen Plan zum
Verkauf weiterer Vermögenswerte zu erstellen und umzusetzen, um die
Verschuldung des Unternehmens zu reduzieren.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate
Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG: Bestandteil der Transaktion
ist die Anmeldung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen
der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und der VIB zur Eintragung
in das Handelsregister.
Weiteres Vorgehen
Die Restrukturierung der Anleihe soll im Wege zweier aufeinanderfolgender
Abstimmungen ohne Versammlung gemäß § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes
(SchVG) umgesetzt werden, von denen die erste im Wesentlichen auf die
Stundung der Anleihe gerichtet ist, um eine stabile Grundlage für die
Restrukturierung zu schaffen, und die zweite die umfassende Restrukturierung
der Anleihe bezweckt. Die Veröffentlichung der Einladung zur ersten
Abstimmung ohne Versammlung ist für den 31. Juli 2026 geplant. Die
Restrukturierung der SSD/NSV erfolgt durch Unterzeichnung der entsprechenden
Änderungsdokumentation.
Die Gesellschaft wird die Kapitalmärkte über den weiteren Fortgang im
Zusammenhang mit der Restrukturierung informieren.



IR-Kontakt Branicks Group AG:
Jasmin Dentz
Neue Mainzer Straße 32-36
60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9454858-1492
ir@branicks.com




Ende der Insiderinformation



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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Branicks Group AG
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   Fax:            +49 69 9454858-9399
   E-Mail:         ir@branicks.com
   Internet:       www.branicks.com
   ISIN:           DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9
   WKN:            A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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