Bundesfinanzhof entscheidet über Steuer auf Energiepauschale
27.01.2026 - 02:01:12Die umstrittene Besteuerung der 300-Euro-Energiepreispauschale von 2022 landet nun beim Bundesfinanzhof. Die Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts betrifft Millionen Arbeitnehmer und Rentner – und könnte zu milliardenschweren Rückzahlungen führen.
Grundsatzstreit um staatliche Entlastung
Die Energiepreispauschale (EEP) sollte 2022 Bürger vor explodierenden Kosten schützen. Doch statt Entlastung folgte der nächste Ärger: Finanzämter stuften die Zahlung als steuerpflichtiges Einkommen ein. Seither streiten Betroffene vor Gericht – mit einem klaren Muster in erster Instanz.
Mehrere Finanzgerichte, darunter Münster und das Sächsische Finanzgericht, bestätigten die Steuerpflicht. Ihre Begründung: Der Gesetzgeber habe die EEP in §119 des Einkommensteuergesetzes explizit als steuerpflichtig definiert. Diese Entscheidung sei verfassungsrechtlich haltbar.
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Doch die Kläger ließen nicht locker. Sie legten Revision ein – und ebneten so den Weg zum Bundesfinanzhof (BFH).
Subvention oder Lohn? Die Kernfrage
Worum geht es im Kern? Die Kläger argumentieren, die Pauschale sei eine direkte Staatshilfe in einer Notsituation. Der Arbeitgeber habe nur als „Zahlstelle“ fungiert. Ein Bezug zur Arbeitsleistung bestehe nicht – also könne es sich nicht um steuerpflichtigen Lohn handeln.
Die Finanzverwaltung hält dagegen: Der Gesetzestext sei eindeutig. Zudem sei die Besteuerung sozial gerecht, da sie den individuellen Steuersatz berücksichtige. Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag zahlten ohnehin keine Steuern auf die Pauschale.
Wer hat recht? Diese Grundsatzfrage wird nun in München geklärt.
Diese Musterverfahren sind entscheidend
Für Betroffene sind zwei Verfahrensgruppen besonders relevant:
- VI R 15/24: Das zentrale Musterverfahren für Arbeitnehmer, das auf das Urteil des Finanzgerichts Münster folgt.
- X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25: Hier geht es um die Revisionen von Rentnern gegen Urteile des Sächsischen Finanzgerichts.
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Was Betroffene jetzt tun sollten
Steuerexperten raten: Wer 2022 die EEP erhalten hat und noch keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hat, sollte dies nun nachholen. Im Einspruch sollte ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach §363 Abs. 2 der Abgabenordnung gestellt werden – unter Verweis auf die genannten Aktenzeichen.
Da die Sache nun beim BFH liegt, müssen Finanzämter dem Antrag in der Regel stattgeben. Das Verfahren wird ausgesetzt, bis das höchste Gericht entschieden hat – ohne Kostenrisiko für den Steuerzahler.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird in den kommenden Monaten erwartet. Fällt sie zugunsten der Bürger aus, droht dem Fiskus eine Rückzahlungswelle in Milliardenhöhe. Bestätigt der BFH die bisherige Linie, ist die Sache endgültig vom Tisch.
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