Bundestag, Straftatbestand

Bundestag schafft neuen Straftatbestand gegen auslÀndische Einflussnahme

28.01.2026 - 14:22:12

Das geplante Gesetz stellt Handlungen im Auftrag auslĂ€ndischer Staaten unter Strafe und erhöht die Compliance-Anforderungen fĂŒr Unternehmen erheblich.

Berlin verschärft den Kampf gegen hybride Bedrohungen: Der Rechtsausschuss des Bundestags hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die „Ausübung fremder Einflussnahme“ für ausländische Staaten unter Strafe stellt. Die finale Abstimmung im Plannum folgt am Donnerstag.

§ 87a StGB: Neue Waffe gegen transnationale Repression

Das Herzstück der Initiative ist die Einführung eines neuen § 87a StGB. Der Paragraf soll Lücken im bestehenden Spionage-Recht schließen. Konkret werden Handlungen unter Strafe gestellt, die im Auftrag einer ausländischen Staatsbehörde begangen werden. Das Gesetz zielt besonders auf „transnationale Repression“ ab – also Versuche autoritärer Regime, Exil-Oppositionelle in Deutschland einzuschüchtern oder zu bedrohen. Die Formulierung ist jedoch weit gefasst und könnte auch andere Formen staatlich gelenkter Einflussnahme erfassen.

Die Kernpunkte:
* Strafmaß: Wer im Auslandsauftrag in Deutschland rechtswidrig handelt, riskiert bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
* Breite Anwendung: Erfasst wird nicht nur klassische Spionage, sondern auch „unrechtmäßige Einflussnahme“, etwa Nötigung (§ 240 StGB).
* Schutzziel: Das Gesetz soll explizit Dissidenten im Exil vor dem Zugriff ihrer Heimatregierungen schützen.

Justizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) treibt die Reform als Teil des „Pakts für den Rechtsstaat“ voran. Es sei eine notwendige Modernisierung, um sich gegen hybride Angriffe zu wappnen.

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Politisches Kräftemessen: GroKo setzt sich durch

Im Rechtsausschuss konnte der Entwurf mit den Stimmen der regierenden Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD passieren. Die schnelle Behandlung zeigt den sicherheitspolitischen Konsens der beiden Parteien.

Doch der Widerstand ist laut: Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten geschlossen dagegen. Ihre Sorge: Die unklare Formulierung könnte legitime zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit oder diplomatische Kanäle kriminalisieren. Auch die AfD lehnte den Entwurf ab. Die finale Abstimmung im Bundestag am 29. Januar gilt aufgrund der Koalitionsmehrheit jedoch als Formsache. Das Gesetz könnte schon im Februar in Kraft treten.

Doppelschlag für Compliance-Abteilungen

Für Unternehmen bedeutet der Entwurf den zweiten schwerwiegenden Compliance-Eingriff binnen weniger Wochen. Erst Mitte Januar hatte der Bundestag die Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft.

Rechtsexperten warnen vor einem „Hochrisiko-Umfeld“ für Compliance-Verantwortliche. Zwar richtet sich § 87a primär gegen Staaten, doch die Grenze zwischen staatlichem Handeln und dem Agieren staatseigener Unternehmen ist in vielen Ländern fließend.

Konkrete Risikofelder für Firmen:
* Joint Ventures: Deutsche Unternehmen mit Partnern in autoritären Staaten müssen prüfen, ob Weisungen dieser Partner als „Handeln im Staatsauftrag“ gewertet werden könnten.
* Interne Ermittlungen: Sicherheitsmaßnahmen oder Recherchen, die von ausländischen Mutterkonzernen oder staatlich verbundenen Aktionären angeordnet werden, bergen ein höheres Haftungsrisiko.
* Lobbyarbeit: Der Druck auf deutsche Entscheidungsträger durch ausländische Regierungsvertreter gerät stärker in den Fokus der „unrechtmäßigen Einflussnahme“.

Vorsichtige Reaktionen aus der Wirtschaft

Die Wirtschaft reagiert mit wachsamer Zurückhaltung. Während große Verbände noch kein offizielles Statement abgegeben haben, diskutieren Compliance-Experten bereits intensiv über die Integration der neuen Risiken.

Die größte Herausforderung wird die Definition des „Handelns im Auftrag“ sein. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht unbeabsichtigt zu Kanälen für ausländische Staatsmacht werden – besonders in sensiblen Branchen wie Technologie, Energie oder Verteidigung. Die zeitliche Nähe zur Verschärfung des Sanktionsrechts zeigt den ganzheitlichen Ansatz des Staats: Er will Schlupflöcher für finanzielle Umgehungen und politische Einmischung gleichzeitig schließen.

Ausblick: Das ändert sich in der Praxis

Nach dem Inkrafttreten werden viele Firmen ihre Risikobewertungen anpassen müssen. Compliance-Verantwortliche sollten sich auf drei Punkte einstellen:

  1. Überarbeitete Hinweisgebersysteme: Interne Meldekanäle müssen speziell für den Verdacht auf ausländische Einflussnahme oder spionageähnliche Aktivitäten sensibilisiert werden.
  2. Verschärfte Due Diligence: Die Überprüfung ausländischer Geschäftspartner wird künftig auch deren Verbindungen zu Geheim- oder Sicherheitsdiensten genauer unter die Lupe nehmen.
  3. Neue Schulungsinhalte: Mitarbeiter, besonders in sensiblen Bereichen wie Forschung oder Government Relations, müssen für Anwerbe- oder Nötigungsversuche ausländischer Akteure sensibilisiert werden.

Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Neutralität bietet keinen Schutz mehr. Wachsamkeit gegen ausländische Staats-Einmischung ist jetzt eine Frage der strafrechtlichen Compliance.

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