BZSt-Portal: Bauabzugsteuer-Prüfung heute kurzzeitig gestört
10.02.2026 - 04:14:11Das Bundeszentralamt für Steuern schaltet sein System zur Bauabzugsteuer heute Nachmittag für Wartungsarbeiten ab. Unternehmen müssen ihre Zahlungsprozesse anpassen.
Für die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber steht heute ein wichtiges Kontrollsystem still. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt am Nachmittag des 10. Februar 2026 technische Anpassungen an seinem EIBE-Portal durch. Dieses Portal ist der zentrale digitale Schlüssel, um die Gültigkeit von Freistellungsbescheinigungen für die Bauabzugsteuer zu prüfen. Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit zwingt Unternehmen zu kurzfristiger Umplanung, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Zweistündiges Wartungsfenster blockiert Prüfung
Konkret wird das Portal heute von 14:00 bis 16:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. In diesem Zeitraum ist die Online-Bestätigung einer vorgelegten Freistellungsbescheinigung nicht möglich. Das BZSt begründet den Schritt mit notwendigen Arbeiten an der Systemsicherheit und -effizienz.
Für die betroffenen Firmen hat das direkte Konsequenzen: Dringende Überprüfungen müssen entweder vor 14 Uhr oder nach 16 Uhr erfolgen. Geplante Zahlungen für Bauleistungen, bei denen die Bescheinigung genau in dieser Zeit hätte validiert werden müssen, sollten verschoben werden. Die Dokumentation des Prüfergebnisses ist ein essenzieller Teil der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers.
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Warum die Online-Prüfung so entscheidend ist
Die Bauabzugsteuer soll Schwarzarbeit bekämpfen und Steueransprüche sichern. Grundsätzlich muss der Auftraggeber 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen. Nur mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG entfällt diese Pflicht.
Doch das bloße Papier genügt nicht. Der Leistungsempfänger muss die Echtheit aktiv im EIBE-Portal prüfen. Erst diese Bestätigung bietet rechtliche Sicherheit und schützt vor Haftung, falls die Bescheinigung später ungültig sein sollte. Eine Abfrage erfordert eine vorherige Registrierung im Portal.
Klarstellung: Wer stellt die Bescheinigungen aus?
Das BZSt sah sich kürzlich zu einer wichtigen Klarstellung gezwungen. Immer wieder gehen dort fälschlicherweise Anträge auf Ausstellung der Bescheinigungen ein. Das Amt betont: Aussteller sind ausschließlich die lokalen Finanzämter des Bauunternehmens.
Die Rolle des BZSt beschränkt sich auf die Verwaltung der zentralen Datenbank und die Bereitstellung des Abrufportals. Dieses digitale Verfahren wurde erst im August 2025 modernisiert, als die sofortige Aushändigung in den Ämtern abgeschafft wurde. Die heutige Wartung ist ein weiterer Schritt in dieser Digitalisierungsoffensive.
Digitale Agilität wird zur Compliance-Pflicht
Die kurze Unterbrechung ist ein Routinevorgang, der aber ein Schlaglicht auf die Anforderungen der digitalen Steuerverwaltung wirft. Solche Wartungsfenster sind für Stabilität und Sicherheit unumgänglich. Für Unternehmen wird deutlich: Sie müssen ihre Compliance-Prozesse flexibel gestalten und offizielle Kanäle der Behörden im Blick behalten.
Die Bauabzugsteuer-Prüfung sollte daher als fester Standard vor jeder Zahlung etabliert werden – und nicht bis zur letzten Minute aufgeschoben. Nach Abschluss der Arbeiten um 16:00 Uhr steht das System wieder für den reibungslosen und rechtssicheren Geschäftsablauf zur Verfügung.
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