CO2-Grenzausgleich, Zulassungspflicht

CO2-Grenzausgleich: EU schafft neue Zulassungspflicht für Großimporteure

23.01.2026 - 17:31:12

Die definitive Phase des CO2-Grenzausgleichs startet mit einer neuen Regel: Große Importeure benötigen eine spezielle Zulassung. Die Grundstoffindustrie steht vor großen Herausforderungen.

Ab sofort brauchen große Importeure eine spezielle Zulassung, um klimaschädliche Waren in die EU einzuführen. Die neue Regelung ist der Startschuss für die definitive Phase des europäischen CO2-Grenzausgleichs (CBAM). Sie soll Bürokratie abbauen, trifft aber vor allem die Grundstoffindustrie.

Die EU-Kommission hat mit ihrem jüngsten „Omnibus-Paket“ eine entscheidende Hürde eingeführt: Wer jährlich mehr als 50 Tonnen bestimmter emissionsintensiver Güter aus Drittländern importiert, muss den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders beantragen. Die Regelung gilt für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren, während die großen Emittenten weiterhin erfasst werden.

Was sich für Importeure konkret ändert

Die 50-Tonnen-Schwelle gilt kumulativ für alle betroffenen Waren eines Importeurs pro Jahr. Nur für Strom und Wasserstoff gelten Ausnahmen. Die bisherige Bagatellgrenze von 150 Euro pro Sendung entfällt damit. Unternehmen, die die Menge überschreiten, müssen ihre Zulassung bei der nationalen Behörde beantragen – in Deutschland ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die Behörde prüft dabei die Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

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Laut Schätzungen der EU werden durch die neue Schwelle rund 90 Prozent der bisher meldepflichtigen Importeure entlastet. Gleichzeitig sollen weiterhin 99 Prozent der Emissionen aus importierten Gütern erfasst werden, da sich der Großteil des Handels auf wenige Großimporteure konzentriert. Die Bundesregierung hatte sich maßgeblich für diese Vereinfachung eingesetzt.

Große Herausforderung für Grundstoffindustrien

Die neue Zulassungspflicht stellt vor allem Branchen wie die Stahl-, Aluminium- und Baustoffindustrie vor große Herausforderungen. Sie sind in hohem Maße auf Importe aus Nicht-EU-Ländern angewiesen. Für sie beginnt nun ein Wettlauf gegen die Zeit.

Neben der Beantragung der Zulassung müssen betroffene Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen und Daten zur Emissionsintensität ihrer importierten Produkte sammeln. Ab 2027 kommen weitere Pflichten hinzu: eine jährliche CBAM-Erklärung und der Kauf sowie die Abgabe von CO2-Zertifikaten für die Emissionen des Vorjahres. Können deutsche Unternehmen diese zusätzlichen Kosten schultern, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren?

Hintergrund: Vom Probelauf zum vollwertigen Instrument

Der CO2-Grenzausgleich ist das jüngste Kind der europäischen Klimapolitik. Als Ergänzung zum EU-Emissionshandel (EU-ETS) soll er verhindern, dass europäische Produktion einfach in Länder mit lascheren Klimavorgaben verlagert wird – ein Phänomen, das als Carbon Leakage bekannt ist. Importeure müssen nun einen Aufschlag zahlen, der dem innereuropäischen CO2‑Preis entspricht.

Seit Oktober 2023 lief eine Übergangsphase mit vereinfachten Meldepflichten. Die nun startende definitive Phase mit finanziellen Verpflichtungen markiert den Ernstfall. Die neue 50-Tonnen-Regelung ist eine direkte Reaktion auf die Erfahrungen aus diesem Probelauf.

Nächste Schritte: Jetzt handeln, um Lieferketten zu sichern

Für Importeure wird es eng. Um Lieferverzögerungen an den EU-Grenzen zu vermeiden, rät die DEHSt zu schnellem Handeln. Unternehmen sollten umgehend prüfen, ob sie betroffen sind. Eine Übergangsregelung erlaubt es, Waren vorläufig weiter zu importieren, wenn der Antrag auf Zulassung bis zum 31. März 2026 gestellt wird.

Langfristig zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Die CO2-Intensität eines Produkts wird zu einem zentralen Kosten- und Planungsfaktor in globalen Lieferketten. Die EU behält sich zudem vor, den Schwellenwert anzupassen und die Liste der betroffenen Waren in Zukunft zu erweitern. Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Die Dekarbonisierung ist kein vorübergehender Trend, sondern die neue Realität des Welthandels.

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