Compliance-Risiken, Manager

Compliance-Risiken 2026: Manager haften mit Privatvermögen

28.01.2026 - 02:34:12

VerschĂ€rfte Sanktionsregeln, IT-Sicherheitspflichten und Gehaltstransparenz erhöhen das persönliche Haftungsrisiko fĂŒr GeschĂ€ftsfĂŒhrer und VorstĂ€nde auf Rekordniveau.

Die persönliche Haftung für Geschäftsführer und Vorstände erreicht eine neue Stufe. Drei regulatorische Zeitbomben ticken gleichzeitig.

Das Jahr 2026 hat für Deutschlands Führungsetagen mit einem Paukenschlag begonnen. Ein dreifacher Sturm aus verschärftem Außenwirtschaftsrecht, neuen IT-Sicherheitsvorschriften und transparenteren Gehaltsregeln erhöht das persönliche Haftungsrisiko auf ein Rekordniveau. Die Krux: Bei Verstößen können Ermittler jetzt direkt auf das Privatvermögen der Verantwortlichen zugreifen.

Sanktionsumgehung wird zur Existenzfrage

Eine entscheidende Frist im europäischen Sanktionsrecht ist am 25. Januar abgelaufen. Die sogenannte „Grandfathering“-Klausel, die Altverträge schützte, gilt nicht mehr. Für Exporteure bedeutet das: Jedes Geschäft, das auch nur indirekt mit sanktionierten Parteien in Verbindung steht, wird zum Risiko.

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Exportgeschäfte sind seit dem Wegfall der „Grandfathering“-Klausel erheblich riskanter. Schon eine Verbindung zu sanktionierten Partnern kann straf- und bußgeldrelevante Ermittlungen auslösen und Führungskräfte persönlich treffen. Unser kostenlosen Praxis-Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Geschäftspartner systematisch gegen Sanktionslisten prüfen, Prüfprozesse dokumentieren und Haftungsrisiken minimieren — speziell für Exportverantwortliche und Compliance-Chefs. Jetzt Gratis-Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung herunterladen

Besonders brisant ist die deutsche Rechtspraxis des Bruttoprinzips. Bei einer Verurteilung wird nicht der Gewinn, sondern der gesamte Umsatz des fraglichen Geschäfts eingezogen. Für mittelständische Unternehmen kann das den sofortigen Liquiditätsentzug und die Insolvenz bedeuten. „Blindes Vertrauen“ in Kunden-Erklärungen reicht den Behörden nicht mehr aus – es könnte bereits als bedingter Vorsatz gewertet werden.

Cybersicherheit: NIS-2 setzt das Management unter Druck

Parallel entwickelt sich die IT-Sicherheit zur zentralen Haftungsfalle. Die verspätete Umsetzung der NIS-2-Richtlinie Ende 2025 hat den Handlungsdruck massiv erhöht. Geschätzt 30.000 Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit und Finanzen sind betroffen.

Führungskräfte müssen nun nachweisen, dass angemessene Schutzmaßnahmen existieren. Datenschutz und Informationssicherheit sind keine lästigen Pflichten mehr, sondern entscheidende Erfolgsfaktoren. Wer hier nachlässig agiert, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern begründet ein persönliches Haftungsrisiko für die gesamte Geschäftsleitung.

Gehaltstransparenz: Neue Fallstricke im Personalwesen

Die dritte Baustelle liegt im Personalbereich. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis Mitte 2026 in nationales Recht gegossen werden. Die neuen Pflichten sind weitreichend: Unternehmen müssen geschlechtsspezifische Gehaltslücken offenlegen und Abweichungen über fünf Prozent aktiv beseitigen oder rechtfertigen.

Schon im Bewerbungsgespräch wird die Frage nach dem bisherigen Gehalt tabu. Stattdessen müssen Gehaltsspannen transparent kommuniziert werden. Die Nichteinhaltung kann nicht nur zu Mitarbeiterklagen führen, sondern als Organisationsverschulden gewertet werden – eine weitere Grundlage für die persönliche Inanspruchnahme der Führungskräfte.

Paradigmenwechsel: Compliance wird zur Kernkompetenz

Was steckt hinter dieser Entwicklung? Experten sprechen von einem fundamentalen Wandel. Die Bewertung von Managerhaftung verschiebt sich. Es geht nicht mehr primär um betriebswirtschaftliche Fehler, sondern um die Einhaltung eines undurchdringlichen regulatorischen Netzes.

Geopolitische Spannungen und die digitale Transformation schlagen direkt auf die Verantwortlichen durch. Die Fähigkeit, robuste und lernfähige Compliance-Strukturen aufzubauen, wird zur überlebenswichtigen Schlüsselqualifikation. Reagieren reicht nicht mehr – nur proaktives Handeln schützt vor dem Zugriff auf das Privatvermögen.

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