Gesetz, Schutz

Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht

17.04.2026 - 06:21:41 | dpa.de

Das neue Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur vor Angriffen von Kriminellen, Extremisten und auslÀndischen Geheimdiensten hat einen Monat nach seinem Inkrafttreten noch keinerlei Wirkung entfaltet.

Denn bestimmte staatliche Vorgaben, wie die Betreiber wichtiger Anlagen und Institutionen diesen Schutz sicherstellen sollen, fehlen bislang ebenso wie ein entsprechendes Meldeportal. Besser lÀuft es dagegen beim Schutz der kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen.

Das Kritis-Dachgesetz trat am 17. MĂ€rz in Kraft. Es lege den Rahmen und die weiteren Prozesse zur StĂ€rkung der Resilienz kritischer Infrastruktur fest und solle noch "durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert werden", teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage mit. Bis das so weit ist, könnte allerdings noch einige Zeit vergehen, denn ein Teil dieser Rechtsverordnungen bedĂŒrfen auch noch der Zustimmung des Bundesrates. Und die LĂ€nderkammer hatte schon das Gesetz im MĂ€rz erst nach einigem Geruckel passieren lassen.

Sabotage verhindern

Mit ZĂ€unen, ZugangsbeschrĂ€nkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen auslĂ€ndischer MĂ€chte vorzubeugen. Das Kritis-Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Die LĂ€nder kritisierten insbesondere, dass nach dem Gesetz zur kritischen Infrastruktur nur Einrichtungen zĂ€hlen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus ihrer Sicht ist dieser Schwellenwert viel zu hoch - sie plĂ€dierten vergeblich fĂŒr eine Absenkung auf 150.000 Menschen.

Auf die Frage, wann die Kritis-Betreiber die Registrierung abgeschlossen haben mĂŒssen, heißt es aus dem Ministerium, sobald die Rechtsverordnungen zur Identifizierung von kritischen Anlagen sowie die technischen Voraussetzungen fĂŒr die Registrierung vorlĂ€gen, wĂŒrden die Betreiber ausreichend Zeit dafĂŒr erhalten. Es werde ein gemeinsames Registrierungs- sowie Meldeportal fĂŒr das BSI-Gesetz sowie das Kritis-Dachgesetz geben, kĂŒndigte der Sprecher an.

Bei Cybersicherheit ist man schon weiter

Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Bundesbehörden, die fĂŒr die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, mehr zu tun, um sich vor IT-AusfĂ€llen und Cyberangriffen zu schĂŒtzen. Es trat am 6. Dezember in Kraft. Mehr als 15.000 Betreiber von Anlagen und Institutionen, die fĂŒr das Gemeinwesen relevant sind, haben sich seither auf einem dafĂŒr geschaffenen Meldeportal des Bundesamts fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert. Dieses Portal soll mittelfristig so ausgebaut werden, dass dort dann eines Tages auch die Angaben zum physischen Schutz von Infrastruktur hinterlegt und entsprechende VorfĂ€lle gemeldet werden können.

Gemeinsame Meldestelle wird vorbereitet

Die gemeinsame Meldestelle des BSI und des Bundesamts fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) befinde sich in Vorbereitung, sagt eine BSI-Sprecherin. Sie werde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Meldepflicht nach dem Kritis-Dachgesetz bereitstehen.

Bei den Registrierungen nach der NIS-2-Richtlinie setzt das BSI nach eigenen Angaben "weiterhin auf einen kooperativen Ansatz", um diejenigen, die ihre Pflicht bisher nicht erfĂŒllt haben, zu unterstĂŒtzen. "Sollte dies nicht zum gewĂŒnschten Erfolg fĂŒhren, behĂ€lt sich das BSI bußgeldbewehrte Schritte weiter vor", sagt die BSI-Sprecherin. SchĂ€tzungen gehen von etwa 29.500 registrierungspflichtigen Einrichtungen aus.

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