SchnellladesÀulen an Autobahnen: Ausschreibung notwendig
06.03.2026 - 18:14:01 | dpa.deDas hat das Oberlandesgericht (OLG) DĂŒsseldorf rechtskrĂ€ftig entschieden (Az.: VII Verg 29/22).
Nach Angaben des Gerichts hatte die Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 die bestehenden KonzessionsvertrĂ€ge mit der Tank & Rast GmbH sowie der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH erweitert. Die ErgĂ€nzungsvereinbarung sah vor, dass die Betreiber zusĂ€tzlich Schnellladeinfrastruktur fĂŒr E-Autos an RaststĂ€tten bereitstellen dĂŒrfen. Ein Vergabeverfahren hatte es dafĂŒr nicht gegeben.
Dagegen war der Ladeinfrastruktur-Betreiber Fastned sowie zunĂ€chst auch Tesla US88160R1014 vorgegangen. Der Vergabesenat des OLG hatte den Fall dem EuropĂ€ischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser hatte entschieden, dass eine wesentliche Ănderung des Konzessionsvertrags vorliege und damit ein Vergabeverfahren erforderlich sei.
Daraufhin kam das OLG DĂŒsseldorf nun zu dem Schluss, dass das Recht, Tankstellen fĂŒr Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb zu betreiben, nicht automatisch den Betrieb von SchnellladesĂ€ulen fĂŒr Elektrofahrzeuge umfasst.
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