Aufzug, Rampe

Pro Aufzug und Rampe: BGH betont Recht auf barrierefreien Umbau

09.02.2024 - 10:10:41 | dpa.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei FĂ€llen das Recht auf bauliche VerĂ€nderungen fĂŒr einen barrierefreien Umbau des Gemeinschaftseigentums in MehrfamilienhĂ€usern betont.

In einem Fall billigten die Karlsruher Richter am Freitag einen Außenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses in MĂŒnchen, im zweiten Fall eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Der BGH hatte die FĂ€lle vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprĂŒft. Danach kann jeder EigentĂŒmer angemessene bauliche VerĂ€nderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber VerĂ€nderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen WohnungseigentĂŒmer benachteiligen. Die Reform wollte Älteren oder Menschen mit Behinderung bauliche VerĂ€nderungen im Sinne der Barrierefreiheit erleichtern.

In beiden FĂ€llen konnte der BGH keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage oder eine Benachteiligung anderer durch die geplanten VerĂ€nderungen erkennen. Barrierefreier Wohnraum solle nach dem Willen des Gesetzgebers vorangetrieben werden. "Dem mĂŒssen Gerichte Rechnung tragen", sagte die Vorsitzende BGH-Richterin bei der UrteilsverkĂŒndung.

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