Pro Aufzug und Rampe: BGH betont Recht auf barrierefreien Umbau
09.02.2024 - 10:10:41In einem Fall billigten die Karlsruher Richter am Freitag einen AuĂenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses in MĂŒnchen, im zweiten Fall eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Der BGH hatte die FĂ€lle vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprĂŒft. Danach kann jeder EigentĂŒmer angemessene bauliche VerĂ€nderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber VerĂ€nderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen WohnungseigentĂŒmer benachteiligen. Die Reform wollte Ălteren oder Menschen mit Behinderung bauliche VerĂ€nderungen im Sinne der Barrierefreiheit erleichtern.
In beiden FĂ€llen konnte der BGH keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage oder eine Benachteiligung anderer durch die geplanten VerĂ€nderungen erkennen. Barrierefreier Wohnraum solle nach dem Willen des Gesetzgebers vorangetrieben werden. "Dem mĂŒssen Gerichte Rechnung tragen", sagte die Vorsitzende BGH-Richterin bei der UrteilsverkĂŒndung.

