Payback-Punkte fĂŒrs HörgerĂ€t?: BGH prĂŒft Werbung
05.06.2025 - 12:40:32Die Wettbewerbszentrale klagt im konkreten Fall gegen einen fĂŒhrenden Hörakustiker mit hunderten Filialen in Deutschland.
Das beklagte Unternehmen hatte damit geworben, dass Kunden bei ihm Payback-Punkte sammeln können. Pro Euro Einkauf wird ein Payback-Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. Kunden können sich die Punkte dann bargeldlos auszahlen oder in SachprÀmien oder Gutscheine umwandeln lassen.
Gelten die Payback-Punkte als Kleinigkeit?
Die Wettbewerbszentrale sieht in der Werbung einen VerstoĂ gegen das Heilmittelwerbegesetz. Denn danach sind Werbegeschenke und Zuwendungen beim Verkauf medizinischer Produkte grundsĂ€tzlich verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel fĂŒr "geringwertige Kleinigkeiten".
Das Oberlandesgericht Hamburg zog die Grenze fĂŒr den ausschlaggebenden "geringen Wert" in der Vorinstanz bei fĂŒnf Euro pro HörgerĂ€t. Erst ab diesem Wert sei zu befĂŒrchten, dass sich Verbraucher von dem Anreiz bei ihrer Kaufentscheidung leiten lieĂen, so das Gericht. In der Vergangenheit setzte der BGH die Schwelle bei einer Arzneimittelwerbung schon bei einem Euro.
Die Wettbewerbszentrale hofft nun am BGH auf KlĂ€rung, "welche Wertgrenze bei der Werbung fĂŒr Medizinprodukte gelten soll", teilen die KlĂ€ger mit. Wann die Karlsruher Richterinnen und Richter ihr Urteil fĂ€llen, blieb zunĂ€chst offen.

