BGH verweist Wohnmobil-Dieselklage an Vorinstanz zurĂŒck
27.11.2023 - 18:58:04Der KlĂ€ger hatte 2018 ein neues Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight fĂŒr 52 300 Euro gekauft. Nach Feststellung der Bamberger Richter war es mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung ausgerĂŒstet. Damit komme "ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht", befand der BGH am Montag.
Der KĂ€ufer fordert die RĂŒckzahlung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung. Das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg hatten die Klage 2022 abgewiesen. Der BGH stellte fest, nach den vom OLG Bamberg getroffenen Feststellungen sei "ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten nicht zu verneinen". Die Sache sei aber nicht zugunsten des KlĂ€gers entscheidungsreif. Die Vorinstanz mĂŒsse nun nach MaĂgabe der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Feststellungen zum Bestehen eines Differenzschadens nachholen.
Nach einer Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs im MĂ€rz hatte der BGH im Juni die HĂŒrden fĂŒr Schadenersatz gesenkt. Demnach genĂŒgt bereits fahrlĂ€ssiges Handeln eines Autoherstellers fĂŒr einen Anspruch auf Schadenersatz. Es mĂŒsse kein vorsĂ€tzliches sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden, hatte der BGH in einem Urteil gegen VW DE0007664039, Audi und Mercedes DE0007100000 entschieden. Demnach könnten AutokĂ€ufer fĂŒr den Wertverlust durch eingebaute Abschaltvorrichtungen einen pauschalen Ausgleich in Höhe von etwa 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises bekommen. Im Fall des Wohnmobil-KĂ€ufers muss nun das OLG Bamberg die Voraussetzungen eines Differenzschadens nĂ€her aufklĂ€ren.
AnsprĂŒche auf Schadenersatz können grundsĂ€tzlich nicht an den Hersteller des Motors gerichtet werden, sondern mĂŒssen an den Hersteller des Autos gerichtet werden. Das hatte der BGH im Juli klargestellt. Der Autobauer garantiere den KĂ€ufern der von ihm hergestellten Fahrzeuge, dass sie den europĂ€ischen Normen entsprechen. Der Motorhersteller habe damit nichts zu tun.

