ROUNDUP, Bundestag

Bundestag ebnet Weg fĂŒr steuerfreie PrĂ€mie an BeschĂ€ftigte

24.04.2026 - 14:09:58 | dpa.de

Der Bundestag ebnet den Weg fĂŒr steuerfreie EntlastungsprĂ€mien von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre BeschĂ€ftigten zahlen können.

Das Parlament beschloss mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesrat muss noch zustimmen, geplant ist das am 8. Mai.

Konkret soll es steuerfrei sein, wenn Arbeitgeber BeschĂ€ftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine "EntlastungsprĂ€mie" von bis zu 1.000 Euro zahlen. Zur BegrĂŒndung heißt es im Gesetzentwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde fĂŒr viele BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.

"Es ist ein Angebot"

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte mit Blick auf die Steuerfreiheit: "Es ist ein Angebot, das wir Arbeitgebern machen." Es sei keine Pflicht fĂŒr Firmen, eine PrĂ€mie zu zahlen. Im Vorfeld hĂ€tten viele Arbeitgeber gesagt, dass ein Ă€hnliches Modell fĂŒr eine PrĂ€mie nach dem Ukraine-Krieg gut funktioniert habe. Auch der CDU-Abgeordnete Fritz GĂŒntzler sagte im Bundestag, der Staat könne kein Unternehmen verpflichten, diese Leistung zu erbringen.

Fraglich ist, ob viele die PrĂ€mie bekommen. WirtschaftsverbĂ€nde reagierten mit Protest: Aufgrund der schwachen Konjunktur könnten sich viele Firmen dies nicht leisten. Aus Sicht des DGB kann die PrĂ€mie Tarifverhandlungen gut flankieren - aber nur, wenn sie zusĂ€tzlich zum normalen Lohn gezahlt werde. Gewerkschaften warnen zugleich davor, dass Einmalzahlungen wie die PrĂ€mie als Ersatz fĂŒr echte Entgelterhöhungen genutzt werden.

Steuerfreiheit kostet Staat bis zu 2,8 Milliarden

Vorbild der PrÀmie sind Regelungen wÀhrend der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die PrÀmie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfÀhig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer erhöht werden. Einzelheiten dazu gibt es allerdings noch nicht.

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