DGUV-Barometer: Weniger ArbeitsunfĂ€lle, aber StĂŒrze bleiben gröĂtes Risiko
26.03.2026 - 02:59:43 | boerse-global.de
Die Zahl der meldepflichtigen ArbeitsunfĂ€lle in Deutschland ist 2025 erneut gesunken. Doch gerade StĂŒrze bleiben die gröĂte Gefahr â und fĂŒhren zu komplexen Rechtsfragen, wie ein aktuelles Urteil zum Kaffeholen zeigt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am Mittwoch ihr âBarometer Arbeitswelt 2026â vorgelegt. Die vorlĂ€ufigen Zahlen zeigen einen positiven Trend: Rund 730.600 meldepflichtige ArbeitsunfĂ€lle gab es 2025, etwa 24.000 weniger als im Vorjahr. Auch die Zahl der tödlichen UnfĂ€lle sank leicht auf 335. Die DGUV fĂŒhrt dies auf verbesserte PrĂ€vention und eine stĂ€rkere Sicherheitskultur in den Betrieben zurĂŒck.
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Doch der Teufel steckt im Detail. Denn fĂŒr die BeschĂ€ftigten bleibt âStolpern, Rutschen und StĂŒrzenâ die mit Abstand gröĂte Gefahrenquelle. 53 Prozent der Befragten sehen darin ein Risiko an ihrem eigenen Arbeitsplatz. Deutlich dahinter folgen Bedrohungen oder Gewalt (22 Prozent) und der Umgang mit Werkzeugen oder Maschinen (21 Prozent).
Ein nasser Boden und die Kaffeemaschine: Ein Urteil schafft Klarheit
Diese alltÀgliche Sturzgefahr bekommt vor dem Hintergrund einer wichtigen rechtlichen Entscheidung besondere Bedeutung. Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte im September 2025, dass ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine sehr wohl ein Arbeitsunfall sein kann.
Der konkrete Fall: Eine Verwaltungsangestellte rutschte in einem Steueramt auf einem frisch gewischten, nassen Boden im Sozialraum aus. Sie zog sich einen Wirbelbruch zu. Das Gericht erkannte den Unfall als versichert an. Warum? Zwar ist das Kaffeetrinken selbst eine private TĂ€tigkeit. Der Weg dorthin spielt sich aber in einem vom Arbeitgeber bereitgestellten und organisierten Bereich ab. Der Arbeitgeber, der die GetrĂ€nkeversorgung im Sozialraum einrichtet, trĂ€gt auch das Risiko fĂŒr dessen Reinigung. Der nasse Boden stellte eine âbesondere Betriebsgefahrâ dar.
âDie PrĂ€vention ist kein Add-on, sondern ein zentraler Bestandteil, damit Betriebe auch unter Druck funktionierenâ, betont DGUV-Vorstand Dr. Stephan Fasshauer. Das Urteil unterstreicht diese Verantwortung. Es macht klar: Die reine Privatheit einer TĂ€tigkeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner FĂŒrsorgepflicht, wenn sich ein Unfall in seinem betrieblichen Gefahrenbereich ereignet.
Betriebliche FĂŒrsorgepflicht geht ĂŒber den Schreibtisch hinaus
Die Kombination aus Statistik und Rechtsauslegung hat klare Konsequenzen fĂŒr die Praxis. Die Verantwortung der Arbeitgeber fĂŒr eine sichere Arbeitsumgebung endet nicht am Schreibtisch. Sie erstreckt sich auf Flure, SozialrĂ€ume und andere Gemeinschaftsbereiche, die BeschĂ€ftigte auch in Pausen nutzen.
Eine umfassende GefĂ€hrdungsbeurteilung muss daher alle zugĂ€nglichen Bereiche einbeziehen. RegelmĂ€Ăige Wartung, eindeutige Warnschilder bei temporĂ€ren Gefahren â wie nassen Böden â und eine sichere Gestaltung von GemeinschaftsflĂ€chen sind entscheidend. FĂŒr Personalabteilungen bedeutet das: Sicherheitstrainings mĂŒssen kontinuierlich sein und alle Bereiche des Arbeitsplatzes abdecken.
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Krisenvorsorge: Gut bei Cyberangriffen, schlecht bei Lieferkettenproblemen
Das DGUV-Barometer wirft auch einen Blick auf die Krisenresilienz der Unternehmen. Viele fĂŒhlen sich auf Pandemien, BrĂ€nde oder Cyberangriffe gut vorbereitet. Deutlich seltener sind PlĂ€ne fĂŒr Lieferkettenunterbrechungen, Naturkatastrophen oder lĂ€ngerfristige StromausfĂ€lle vorhanden. Dies zeigt einen Nachholbedarf bei der ganzheitlichen Risikovorsorge.
Die Entwicklung der Unfallzahlen ist erfreulich. Doch solange StĂŒrze das dominante GefĂŒhl der Bedrohung am Arbeitsplatz bleiben, wird die rechtliche Grauzone um PausenunfĂ€lle weiter fĂŒr Diskussionen sorgen. Der Dialog zwischen statistischen Erkenntnissen der DGUV und der prĂ€zisen Auslegung durch die Gerichte bleibt fĂŒr einen sicheren Arbeitsplatz unerlĂ€sslich.
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