DGUV-Prüfung, Pflicht

DGUV-Prüfung: Die unterschätzte Pflicht für Firmen-E-Autos

24.03.2026 - 07:19:48 | boerse-global.de

Unternehmen müssen Ladekabel für Elektrofahrzeuge jährlich von qualifizierten Fachkräften prüfen lassen. Die gesetzliche Pflicht dient dem Schutz vor Unfällen und rechtlichen Konsequenzen.

DGUV-Prüfung: Die unterschätzte Pflicht für Firmen-E-Autos - Foto: über boerse-global.de
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Elektro-Dienstwagen und ihre Ladekabel unterliegen strengen, jährlichen Sicherheitsprüfungen. Unternehmen, die diese Pflicht vernachlässigen, riskieren nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Experten wie DEKRA warnen vor den unterschätzten Gefahren der betrieblichen Elektromobilität.

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Warum die Prüfung Pflicht ist

Rechtliche Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4. Ladekabel gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen daher regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparaturen und in festen Intervallen fällig – in der Regel jährlich.

Für die Elektrofahrzeuge selbst kann die Prüfung vor der ersten Nutzung entfallen, wenn der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften bescheinigt. Für die Ladekabel gilt diese Ausnahme nicht. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, jede Prüfung lückenlos zu dokumentieren.

Was bei der Kontrolle auf dem Prüfstand steht

Die DGUV-Prüfung ist umfassend. Sie soll vor elektrischen Gefahren, Kurzschlüssen und Bränden schützen. Geprüft werden:
* Der äußere Zustand (Sichtprüfung auf Beschädigungen und Verschleiß)
* Die einwandfreie Funktion
* Die elektrischen Sicherheitswerte durch Messungen

Die detaillierten Vorgaben finden sich in der DGUV Information 203-070. Eine korrekte Prüfung erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern kann auch die Lebensdauer der teuren Ladeinfrastruktur verlängern.

Wer prüfen darf: Nur speziell geschulte Fachkräfte

Diese Prüfungen sind keine Aufgabe für jedermann. Durchführen dürfen sie nur Elektrofachkräfte, die zusätzlich als "Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme" qualifiziert sind. Diese Qualifikation ist in der DGUV Information 209-093 geregelt.

Hersteller müssen in ihren Serviceanleitungen klare Prüfmethoden und Sollwerte vorgeben. So wird sichergestellt, dass alle Kontrollen nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen.

Auch die Ladesäule selbst ist prüfpflichtig

Nicht nur das Auto und das Kabel sind betroffen. Auch die fest installierte Ladeinfrastruktur – wie Wallboxen und Ladesäulen – unterliegt gesetzlichen Prüfungen. Sie gelten als ortsfeste elektrische Anlagen.

Ihre Prüfintervalle werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Üblich sind hier Fristen von mindestens vier Jahren. Die Einhaltung der VDE-Vorschriften ist dabei entscheidend für Sicherheit und Funktion.

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Immer mehr Regeln: Compliance wird zentral

Die wachsende Elektrifizierung der Firmenflotten macht Compliance immer wichtiger. Neue Regelungen wie die BMF-Vorschriften zur steuerlichen Behandlung von Ladekosten (gültig ab Januar 2026) oder die EU-Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) zeigen: Das gesamte Ökosystem der Elektromobilität wird strenger reguliert.

Unternehmen müssen daher proaktiv handeln. Ein sicheres Lademanagement schützt vor Unfällen und Haftungsrisiken. Es ist eine notwendige Investition in die betriebliche Zukunft.

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