DGUV-Reform startet neue Ära für Arbeitssicherheit
25.01.2026 - 02:31:12Eine umfassende Reform der deutschen Arbeitssicherheit ist in Kraft. Sie modernisiert die Ausbildung und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) grundlegend. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Experten sprechen bereits von der „Sifa-Qualifikation 3.0“. Die Neuerungen sollen Sicherheitsfachkräfte besser auf die Herausforderungen des modernen Arbeitslebens vorbereiten. Schwerpunkte sind Digitalisierung, erweiterte Fachkenntnisse und bessere Unterstützung für Kleinbetriebe.
Vom Techniker zum ganzheitlichen Sicherheitsmanager
Die Reform beantwortet eine lange bekannte Forderung: Die Rolle der Sifa wandelt sich. Sie ist nicht mehr nur eine auf Einhaltung von Vorschriften fokussierte Technikerrolle. Stattdessen wird sie zum ganzheitlichen „Manager für Arbeitssicherheit“. Diese neue Generation soll ein breiteres Risikospektrum bewältigen können. Dazu zählen psychosoziale Faktoren und die Herausforderungen neuer Arbeitsmodelle.
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Ziel der regulatorischen Änderungen ist eine flexiblere und zugänglichere Praxis. Sie soll den Anforderungen einer zunehmend digitalen und dynamischen Wirtschaft gerecht werden. Für tausende Unternehmen und Sicherheitsprofis in Deutschland markieren diese Regeln die wichtigste Aktualisierung ihres Feldes seit Jahren.
Digitaler Schub für die Sicherheitsberatung
Eine der spürbarsten Änderungen in der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 ist die formale Integration digitaler Kommunikation. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen nun einen Teil ihrer Beratungsleistungen remote erbringen. Das ist per Telefon oder Online-Plattformen möglich.
Diese Anpassung trägt dem Aufstieg hybrider und mobiler Arbeitsstrukturen Rechnung. Sie ermöglicht eine effizientere und flexiblere Unterstützung. Laut der Vorschrift darf bis zu ein Drittel der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsüberwachung digital erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Fachkräfte die spezifischen Betriebsbedingungen des Unternehmens zuvor persönlich kennengelernt haben.
In begründeten Einzelfällen kann dieser digitale Anteil sogar auf 50 Prozent erhöht werden. Das bietet bisher ungekannte Flexibilität. Die Änderung soll Prozesse beschleunigen, besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten oder vielen mobil Beschäftigten. Sicherheitsexperten können so zeitnah Rat geben, ohne immer physisch vor Ort sein zu müssen. Es ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung essenzieller Sicherheitsdienstleistungen.
Größerer Talentpool: Neue Fachrichtungen werden zugelassen
In einer strategischen Neuausrichtung erweitert die neue Vorschrift die Zulassungskriterien für die Sifa-Qualifikation erheblich. Bisher war der Weg vor allem Absolventen ingenieur- oder technikwissenschaftlicher Studiengänge vorbehalten. Die aktualisierten Regeln öffnen die Tür nun für Absolventen aus einem viel breiteren Fächerspektrum.
Professionals mit Abschlüssen in Fächern wie Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie und sogar Arbeits- und Organisationspsychologie können nun die Sifa-Qualifikation erwerben. Diese Änderung ist eine direkte Antwort auf die sich wandelnde Natur von Arbeitsrisiken. Diese umfassen zunehmend komplexe menschliche Faktoren, psychische Gesundheit und ergonomische Herausforderungen in nicht-traditionellen Arbeitsumgebungen.
Indem das Feld auf eine diversere Expertise zurückgreifen kann, fördert die Reform einen interdisziplinäreren und proaktiveren Ansatz für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Diese Diversifizierung ist zentral für das „Sifa 3.0“-Konzept. Sie stellt sicher, dass künftige Sicherheitsmanager für vielschichtige Herausforderungen jenseits rein technischer Gefahren gewappnet sind.
Mehr Unterstützung und Zugang für Kleinbetriebe
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 führt auch bedeutende strukturelle Änderungen ein, die die Belastung für kleinere Unternehmen verringern sollen. Eine zentrale Anpassung ist die Anhebung der Mitarbeitergrenze für bestimmte Betreuungsmodelle. Die Obergrenze für das „Kompetenzzentrenmodell“ und bestimmte Formen der regelmäßigen Überwachung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte erhöht.
Diese Änderung verschafft einer größeren Zahl von Kleinbetrieben Zugang zu flexibleren und oft kostenfreien Unterstützungssystemen. Diese werden von Institutionen wie der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) bereitgestellt. Um die Verantwortung zu wahren, müssen Unternehmen, die diese alternativen Überwachungsmodelle wählen, nun eine formelle Selbstverpflichtungserklärung abgeben. Darin bestätigen sie, dass eine gründliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
Diese Maßnahme soll Flexibilität mit einem anhaltenden Bekenntnis zu grundlegenden Sicherheitspraktiken in Einklang bringen. Sie befähigt Inhaber kleiner Betriebe, eine aktivere Rolle in ihrem eigenen Arbeitsschutzmanagement zu übernehmen.
Paradigmenwechsel mit europäischem Kontext
Die Einführung der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 markiert einen Paradigmenwechsel für den Arbeitsschutz in Deutschland. Die Änderungen spiegeln einen breiteren europäischen Trend wider. Dieser Trend geht hin zu einem ganzheitlicherem, präventionsorientierten und psychologisch informierten Ansatz für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Indem das neue Rahmenwerk Digitalisierung und ein breiteres Spektrum an Fachdisziplinen einbezieht, positioniert es die Sifa nicht mehr nur als technische Expertin. Sie wird zur strategischen Beraterin für organisationale Gesundheit und Sicherheitskultur.
Branchenverbände begrüßen die Modernisierung größtenteils als notwendigen Schritt. Sie soll Sicherheitspraktiken mit den Realitäten von Arbeit 4.0 in Einklang bringen. Die neuen Regeln stellen jedoch auch Herausforderungen dar. Ausbildungsträger müssen ihre Lehrpläne nun anpassen, um diese neuen Kompetenzbereiche einzubeziehen. Bestehende Sicherheitsfachkräfte müssen sich kontinuierlich weiterbilden, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Langfristig profitieren Unternehmen von Sicherheitsprofis, die besser gerüstet sind, um das komplexe Zusammenspiel von Technologie, menschlichen Faktoren und organisatorischen Dynamiken zu managen. Die volle Wirkung dieser Reformen wird klarer werden, sobald die erste Welle von Fachkräften, die unter diesem neuen „3.0“-Rahmen ausgebildet wurde, in den Arbeitsmarkt eintritt. Bereit, sicherere und gesündere Arbeitsplätze für die Zukunft zu gestalten.
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