DGUV Vorschrift 2: Neues Gesetz macht Arbeitsschutz digital
08.02.2026 - 16:45:12Eine grundlegende Reform der deutschen Arbeitsschutzvorschrift DGUV 2 erlaubt seit Jahresbeginn digitale Beratungen – doch mit strengen Grenzen. Das Ziel: Bürokratie abbauen und Fachkräftemangel mildern.
Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2, die seit dem 1. Januar 2026 gilt, reagiert auf den wachsenden Bedarf an Remote-Dienstleistungen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) dürfen nun einen Teil ihrer Pflichten virtuell erfüllen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) will damit die Praxis modernisieren, Engpässe bei Experten mildern und die Compliance für Unternehmen vereinfachen. Die neue Flexibilität ist jedoch an klare Voraussetzungen geknüpft.
Das neue Rahmenwerk für digitale Beratungen
Unter der überarbeiteten Vorschrift können Unternehmen digitale Kommunikation wie Videokonferenzen für sicherheitstechnische Expertengespräche nutzen. Ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Praxis, der Expertenrat zugänglicher machen und Reisezeiten reduzieren soll. Branchenverbände begrüßen dies besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft Probleme hatten, zeitnah Vor-Ort-Termine zu bekommen.
Viele Gefährdungsbeurteilungen sind bei Kontrollen lückenhaft – das kann zu Bußgeldern und Nachforderungen führen. Kostenlose, praxisnahe Vorlagen und Checklisten helfen Ihnen, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die Aufsichtsbehörden akzeptieren und den Dokumentationsaufwand deutlich senken. Ideal für Sifas, Betriebsräte und Arbeitgeber, die Hybrid‑Modelle rechtssicher umsetzen wollen. Gefährdungsbeurteilung‑Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen
Doch ein rein digitaler Ansatz ist strikt verboten. Grundvoraussetzung ist, dass der Sicherheitsexperte die spezifische Betriebsumgebung aus eigener Anschauung kennt – meist durch eine erste physische Begehung. Digitale Methoden sind nur für Themen zulässig, die keine physische Begutachtung erfordern. Zudem müssen alle technischen und Datenschutzstandards eingehalten werden.
Wo liegen die Grenzen des Digitalen?
Das Ausmaß erlaubter digitaler Dienstleistungen hängt von der Unternehmensgröße und dem Betreuungsmodell ab. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten im Regelbetreuungsmodell dürfen maximal ein Drittel der vorgeschriebenen Beratungsstunden digital erfolgen.
Diese Quote kann in Ausnahmefällen auf bis zu 50 Prozent erhöht werden. Voraussetzung ist ein ausgereiftes, dokumentiertes Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung. Kleinere Unternehmen bis 50 Mitarbeiter im „Alternativen Betreuungsmodell“ haben mehr Spielraum; sie können den Umfang digitaler Leistungen selbst anhand ihrer Risikobewertung festlegen. Alle digitalen Leistungen müssen im Jahresbericht der Sicherheitsexperten dokumentiert werden.
Mehr als Digitalisierung: Neue Wege für Fachkräfte
Die Überarbeitung geht über virtuelle Beratungen hinaus. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, eröffnet die Vorschrift nun Absolventen weiterer Studienfächer den Weg zur Sifa-Qualifikation. Akademiker aus Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie oder Arbeitspsychologie können sich nun zertifizieren lassen.
Zudem wurde die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle angehoben: Die Obergrenze stieg von 10 auf 20 Beschäftigte, wovon mehr kleine Betriebe profitieren. Eine weitere Neuerung betont Qualität und Weiterbildung: Betriebsärzte und Sifas müssen nun Nachweise über ihre fortlaufende berufliche Entwicklung in ihren Jahresberichten an das Unternehmen vorlegen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Reform von 2026 ist ein wichtiger Schritt, um das traditionell strenge deutsche Arbeitsschutzrecht an die digitale Wirtschaft anzupassen. Für Unternehmen bieten sich Potenziale für Kosteneinsparungen und agileres Sicherheitsmanagement. Weniger Reisezeit könnte es Experten ermöglichen, mehr Mandate zu betreuen – entscheidend in Regionen mit Fachkräftemangel.
Compliance-Experten warnen jedoch: Die neuen Regeln sind kein Freibrief. Die Betonung der Vor-Ort-Kenntnis und die strikten Obergrenzen stellen sicher, dass physische Begehungen Eckpfeiler der Gefährdungsbeurteilung bleiben. Die Dokumentationspflichten für digitale Aktivitäten und Qualifikationsnachweise erhöhen den administrativen Aufwand für Unternehmen und ihre externen Partner. Der Erfolg der Digitalisierung hängt maßgeblich von der Entwicklung sicherer, nutzerfreundlicher Plattformen ab, die den strengen Datenschutzvorgaben genügen.
Die Branche wird die Umsetzung in den kommenden Monaten genau beobachten. Der Fokus liegt nun auf der praktischen Anwendung und der Etablierung von Best Practices für dieses neue Hybrid-Modell aus Präsenz und Remote-Beratung. Unternehmen sollten proaktiv mit ihren Sicherheitsexperten Verträge und Strategien überprüfen, um die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Chancen zu nutzen. Weitere konkrete Handlungsempfehlungen werden voraussichtlich in ergänzenden DGUV-Regeln wie der DGUV Regel 100-002 folgen.
PS: Sie möchten sicherstellen, dass Ihre digitalen Beratungsnachweise und Jahresberichte bei Prüfungen bestehen? Sichern Sie sich kostenlose Checklisten und Dokumentationsvorlagen zur lückenlosen Nachweisführung digitaler Leistungen, inklusive Praxistipps zur sicheren Archivierung und DSGVO-konformen Dokumentation. Besonders nützlich für Sifas und verantwortliche Stellen in KMU. Jetzt kostenlose GBU‑Checklisten & Dokumentationsvorlagen sichern


